Ist der Verein für einen professionellen Fußballer der AG?

vom 01.07.2012, 15:36 Uhr

Es gibt ja einige professionelle Fußballer in Deutschland, die ihr Geld durch das Spielen verdienen. Sie sind bei unterschiedlichen Vereinen unter einem Vertrag. Sie bekommen von dem Verein Geld und dafür spielen sie für ihn. Das Training ist wahrscheinlich ebenfalls eine Pflichtveranstaltung, wenn man bei einem Verein unter Vertrag steht.

Aber ist das ein richtiger Arbeitsvertrag, so wie bei anderen Berufen ebenfalls? Würde dann der Spieler auch eine Krankmeldung benötigen, wenn er krankheitsbedingt nicht zu einem Training oder einem Spiel erscheinen könnte?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Er bekommt von dem Verein den Vertrag und das Geld. Daher ist in dem Moment der Verein auch der Arbeitgeber. Bei den deutschen kann es dann wohl auch der DFB sein, dass weiß ich nicht so genau. Aber normalerweise ist immer der der Arbeitgeber, der den Vertrag mit dem Spieler unterzeichnet hat und von dem der Spieler das Geld bekommt. Wenn er krank ist, dann wird er oft von den Ärzten des Vereins untersucht und dann auch als spielunfähig geschrieben. So entscheiden diese Ärzte ob jemand spielen kann oder nicht. Ein Verein, der professionell ist, muss als Firma angesehen werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ja, in der Regel ist ein Fußballer, der damit Geld verdient, bei der Mannschaft als Arbeitnehmer eingetragen und auch angemeldet. Derzeit sind ja einige Profifußballer ohne Club und die müssen auch aus Gründen der Sozialversicherung Arbeitslosengeld beantragen. Dabei bekommen sie natürlich nicht den Mindestprozentsatz der bisherigen Gehälter, sondern den Höchstsatz von knapp sechstausend Euro, wenn ich richtig informiert bin.

Ein Spieler wird ja dann auch vom Mannschaftsarzt und so weiter betreut, wenn er nicht fit ist. Wie das dann geregelt wird, weiß ich nicht, aber es ist eher selten, dass ein Spieler dann zu seinem Hausarzt geht und dort behandelt wird, eher ist der Mannschaftsarzt dafür zuständig. Wie es aber wie gesagt wirklich in der Praxis umgesetzt wird, kann ich Dir gar nicht mal sagen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ein Profifußballer hat einen Vertrag bei seinem Verein unterzeichnet und dieser ist dann auch sein Arbeitgeber. Von diesem bekommt er sein Gehalt und wenn er krank oder verletzt ist, kann er auch Krankengeld bekommen.

Dafür muss er natürlich an jedem Training und Trainingslager teilnehmen und ist verpflichtet, sich in den Dienst der Mannschaft zu stellen. Wenn ich mir aber überlege, welch schönes Leben die Profifußballer haben. Da gibt es Morgens und nachmittags vielleicht etwas Training - der Rest ist vielleicht Mannschaftsitzung oder Regeneration. Und dafür bekommen sie auch noch Millionen von Euro bezahlt. Und ein junger Spieler wie ein Marco Reus ist schon in sehr jungen Jahren mehrfacher Millionär.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Selbstverständlich ist in so einem Fall der Verein ein ganz gewöhnlicher Arbeitgeber mit allen Pflichten und Rechten. Der Spieler verkauft seine Arbeitskraft eben an den Verein und muss diesen z.B. im Fall einer Krankheit (bzw. im Falle des Fernbleibens) informieren. Ob dazu dann ein "Attest" gefordert wird, hängt dann vom Arbeitgeber - also vom Verein - ab. Und nachdem die sportmedizinischen Abteilungen in praktisch allen Profivereinen sehr gut entwickelt sein dürften, dürften diese Mediziner auf die Meinung der (externen) Kollegen verzichten. Ein Spieler wird wohl in erster Line vom Vereinsarzt betreut, was ja auch im Interesse des Vereins ist. Schließlich liegt dem Verein viel daran, dass der Spieler medizinisch optimal versorgt wird. Außerdem muss man natürlich auch bzw. der Dopingkontrollen wissen, welcher Spieler was für Medikamente bekommt, um eben vor "Überraschungen" geschützt zu sein.

Der Verein als Arbeitgeber ist ja nicht nur im Sport üblich. Selbst ein Kindergarten oder ein Gruppe von Gartenanlagenbesitzern oder Kleintierzüchtern können sich als Verein organisieren und dann auch als Verein Personen fest anstellen. Eben auch mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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