Darf eine dritte Person Gründe für Auszug benennen?

vom 30.06.2012, 14:26 Uhr

In Sagt ihr euren Nachbarn die Wahrheit, warum ihr auszieht? wurde es ja schon angedeutet, dass der Makler von alkalie1 den Auszug der Vormieter mit Geldknappheit begründet hat. Ist es aber nicht eher so, dass der Makler oder auch ein Vermieter solche Begründungen gar nicht an andere Interessenten weitergeben kann und darf oder wie gestaltet sich dies im Gesetz? Dass eine Begründung benannt wird, kann ich ja schon verstehen, aber wie weit darf eine solche Auskunft gehen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich verstehe überhaupt nicht, dass man überhaupt einen Grund der Kündigung nennt, denn dem Vermieter kann es doch egal sein. Für ihn ist es nur wichtig zu erfahren, dass man auszieht, damit er rechtzeitig andere Mieter hat. Klar fragen viele Vermieter nach, warum man auszieht, aber dann wohl eher, weil sie es bedauern, einen als Mieter zu verlieren. Wenn ein Grund genannt wird, dann greift kein Gesetz deswegen. Ich glaube kaum, dass viele Vermieter den Nachmietern erzählen, warum der Vormieter die Wohnung gekündigt hat.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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