Ummeldung: Man braucht wieder eine Vermieterbescheinigung

vom 29.06.2012, 13:27 Uhr

Ich habe eben gelesen, dass die Vermieterbescheinigung, die man früher immer brauchte um sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden, ihr Comeback "feiert". Eine Zeit lang war es wohl so, dass man diese Bescheinigung nicht brauchte und man sich einfach so ummelden konnte. Vor 10 Jahren wurde diese Bescheinigung abgeschafft und nun muss man sie wieder haben. Ansonsten kann man sich nicht ummelden.

Dies besagt wohl das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens". Nachlesen kann man es hier klick .

Wie machen es denn Leute, die ein Haus kaufen oder bauen? Müssen die dann den Grundbucheintrag mitnehmen? Was macht jemand, der zu seinem Partner zieht? Muss dann der Partner das bescheinigen, obwohl er keine Miete verlangt, aber im eigenen Haus wohnt? Wie findet ihr es, dass diese Bescheinigung bei der Ummeldung wieder vorgelegt werden muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In meinen Augen ein bürokratischer Unfug der schon deshalb nicht bringt, weil er nicht sinnvoll zu kontrollieren ist und dann nicht klar ist, welche Sanktionen drohen würden. Man ist zur Meldung gesetzlich verpflichtet und hier verstehe ich nicht, wieso zusätzliche Hürden aufgebaut werden.

Was sollte jemand im Einwohnermeldeamt schon machen, wenn ich eine "Vermieterbescheinigung" bringe, in der mein Vermieter mit dem Namen "Richard Rich" bestätigt, in der entsprechenden Wohnung zu wohnen? Insbesondere dann, wenn dieser Richard Rich selbst angibt, auf den Kaimaninseln zu wohnen. Soll jetzt tatsächlich bei jeder Ummeldung die Stichhaltigkeit der Angaben geprüft werden? Wie sollte das Geschehen? Denn der Vermieter muss ja noch nicht mal im Grundbuch als Besitzer geführt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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