Umzug steht an, aber Wohnung noch nicht frei....

vom 27.06.2012, 12:33 Uhr

A hat zum 1.7 eine Wohnung gemietet. A hat seine alte Wohnung zum 31.7 gekündigt. Aber da A ab 1.7. die neue Wohnung gemietet hat, wollte A natürlich auch zu diesem Zeitpunkt in die Wohnung, damit er keinen Stress hat mit dem Umzug. Der Mietvertrag ist auch schon unterschrieben.

A bekommt heute einen Anruf vom Vermieter, dass die Wohnung durch die Vormieter nicht zum 30.6. geräumt wird. Die Vormieter haben dem Vermieter mitgeteilt, dass sie noch mindestens 3 Monate in der Wohnung bleiben müssen und sie sich weigern auszuziehen. Sie haben zwar auch zum 30.6. gekündigt, aber das Haus in das sie ziehen wollten ist noch nicht fertig.

Der Vermieter hat wohl auch mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Er kann eine Räumungsklage machen, das dauert aber länger als die drei Monate. A hängt aber jetzt in der Luft. Er hat zwar noch einen Monat Zeit, aber er braucht auch eine Zeit für den Umzug, weil die neue Wohnung weiter entfernt ist und A auch eine neue Arbeit in dem Ort zum 15.7. anfängt.

A ist verzweifelt. Der Vermieter hat doch einen Vertrag mit ihnen. Was kann A machen? Muss der Vermieter für A die Hotelkosten und die Unterstellung der Möbel bis zum möglichen Einzugstermin zahlen oder muss A sich schleunigst eine neue Wohnung suchen, weil er ja auch aus der alten Wohnung raus muss. Wie würdet ihr euch verhalten und wie vor allem darf man sich in so einem Fall verhalten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine Möglichkeit wäre, zu versuchen, die alte Wohnung noch länger behalten zu können. Wenn noch kein direkter Nachmieter auf die Wohnung wartet, ist der Vermieter sicher damit einverstanden.

Ob der neue Vermieter verpflichtet ist, für eine anderweitige Unterbringung A´s zu sorgen, scheint fraglich. Es ist ja nicht durch sein Verschulden dazu gekommen. Andererseits hätte er natürlich die Möglichkeit, entstandenen Schaden, also die Kosten für die Unterbringung A´s, auf die alten Mieter abzuwälzen. Dies scheint aber ein sehr komplexer Vorgang, deshalb wäre A vielleicht gut beraten, sich an jemanden zu wenden, der da genauere Kenntnisse hat. Anwalt oder Mieterverein können da sicherlich erste Ratschläge erteilen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hier muss vielleicht ganz klar gestellt werden, dass der potentielle Mieter A mit den Vormietern nichts zu tun hat und gegenüber dieser Partei keine Ansprüche stellen kann und auch keine Forderungen an diese Vormieter richten kann. A hat ausschließlich einen Vertrag mit dem Vermieter und dessen Job ist es, die Wohnung in dem Zustand und zu dem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, wie es vereinbart wurde! Geschieht dies nicht, bricht der den Vertrag und ist für Folgekosten haftbar zu machen. Dies sollte dem Vermieter möglichst bald gesagt werden und es sollte auch angekündigt werden, dass natürlich Kosten entstehen werden!

A kann hier natürlich pragmatisch vorgehen und sich eine andere Wohnung suchen und die angemietete Wohnung fristlos kündigen. Schließlich kann er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht einziehen. A kann aber auch seine Sachen einlagern lassen (kostenpflichtig) und sich in einer Pension oder einem Hotel einmieten, bis die Wohnung verfügbar ist. Zwar ist A hier verpflichtet, darauf zu achten, die Kosten gering zu halten. Aber diese können dann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Der wieder kann dann seinerseits diese Kosten an seine Noch-Mieter abwälzen. Unschön bei der Sache ist natürlich, dass A alle Kosten vorstrecken muss und das Ganze u.U. zu einem langwierigen Prozess wird. Außerdem ist das natürlich kein idealer Start mit dem neuen Vermieter, mit dem man ja eigentlich über Jahre gut auskommen will. Aber mehr Möglichkeiten wird A nicht haben, zumal A selbst auf Grund des Jobs sowie der gekündigten Wohnung unter Handlungszwang steht.

Alles dürfte für A zwar ziemlich stressig werden. Aber letztlich lösbar. Auch wenn dem eigenen Geld länger nachgelaufen werden muss. Aber vielleicht kann man sich hier ja auch mit dem Vermieter im Vorfeld einigen. Der ist ja auf Grund der Sachlage auch nicht an einer gerichtlichen Auseinadersetzung interessiert.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kenne einen Fall in dem der neue Vermieter für die anfallende Kosten, zum Beispiel einer Hotelunterbringung aufkommen musste da er, sobald ein Mietvertrag zustande gekommen ist, auch dafür verantwortlich ist, dass der Neumieter zum festgelegten Einzugstermin auch einziehen kann.

Du solltest daher noch einmal mit dem Vermieter diesbezüglich reden, falls es wirklich nicht mehr möglich ist zum ausgemachten Einzugstermin in die Wohnung zu können. Mache ihm eindeutig klar das du keine andere Möglichkeit hättest, als in dieser Zwischenzeit in einem Hotel unterzukommen und gegebenenfalls ein Lager für deine Sachen zu mieten, weil du aus der alten Wohnung raus musst und deine ganzen Einrichtungsgegenstände ja auch untergebracht werden müssen. Mit etwas Druck findet sich manchmal doch noch eine andere Lösung.

Ich kann dir aber nicht wirklich versichern das es auch in deinem Fall so zutreffend ist, ich kenne halt nur einen solchen Fall im Bekanntenkreis, wo der alte Mieter nicht zum festgelegten Auszugstermin aus der Wohnung war und dadurch der Neumieter nicht einziehen konnte.

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» lakrausi » Beiträge: 77 » Talkpoints: 0,84 »



Nach meinem gesunden Menschenverstand muss der Vermieter für eine Unterbringung von A zahlen, sowie für die Lagerkosten der Möbel. Er hat ja einen Vertrag unterschrieben, den er einhalten muss, bzw. Schadensersatz zahlen muss, wenn er es nicht kann. Ich würde aber auf jeden Fall eine Rechtsberatung aufsuchen oder beim Mieterverein nachfragen, wie teuer die Unterbringung sein darf. A hat ja nicht das Risiko des Vormieters der Wohnung zu tragen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Derpunkt hat ja ganz klar geschrieben, welche Rechte der neue Mieter hat und welche Verpflichtungen der Vermieter. Um jeglichem Streit aus dem Wege zu gehen, könnte A mit seinem jetzigen Vermieter sprechen und versuchen, eben die Wohnung noch weiterhin nutzen zu können. Vielleicht ist es dem Nachmieter von A möglich, später einzuziehen oder aber der Vermieter hat noch keinen Nachmieter gefunden und ist froh über die Verlängerung.

Es ist in etwa der gleiche Fall, wie vor Jahren bei uns. Der damalige Mieter baute und die Hausfertigstellung dauerte länger als gedacht. So konnten wir auch nicht wie vereinbart einziehen. Ich habe damals mit dem Vermieter – einer Wohnungsgesellschaft – gesprochen und wir konnten noch weiterhin dort wohnen bleiben. Es gab weder Ärger noch Stress.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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