Welche Äußerung gilt als Tatbestand einer Beleidigung?
Nein, ich hatte in letzter Zeit keine Konflikte dieser Art. Aber es interessiert mich trotzdem, ab wann eine Äußerung als Beleidigung gilt. Es soll ja schon eine Beleidigung sein, jemandem die Zunge rauszustrecken (was ich persönlich nicht als beleidigend empfinde) und auch relativ harmlose Begriffe, wie man sie schon im Kindergarten hört, können zu einer Anzeige führen. Gibt es da eine Liste mit Begriffen, die man anderen gegenüber nicht verwenden darf, wenn man nicht mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen will? Oder hängt das auch von der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder vom Richter ab, ab wann ein Bußgeld fällig wird?
Eine Beleidigung ist alles, was die Ehre einer Person verletzt. Der Beleidigte muss die Tat anzeigen, sonst wird sie strafrechtlich nicht verfolgt. Ob eine Ehrverletzung vorliegt, wird im konkreten Einzelfall vom Richter festgelegt. Dieselben Worte können in einer Situation ehrverletzend sein, in einer anderen nicht. Wenn man zum Beispiel zu jemandem, der hohes Fieber hat, sagt, er solle zum Arzt gehen, weil man sich Sorgen macht, so ist das keine Beleidigung. Sagt man allerdings im Verlauf eines Streits so etwas, so möchte man andeuten, dass der andere krank im Hirn ist und das ist dann eine Beleidigung.
Bestimmte Ausdrücke, die man zu jemandem sagt, sind immer ehrverletzend, zum Beispiel Fäkalausdrücke. Auch bestimmte Gesten wie Vogel oder Stinkefinger zeigen, sind immer beleidigend. Es kann auch eine Beleidigung sein, jemanden, der das nicht möchte, zu duzen. Damit entwertet man ihn. Man könnte also ziemlich oft Prozesse wegen Beleidigungen führen. Es ist allerdings die Frage, ob das angemessen ist. Wenn man beleidigt wird, darf man rechtlich gesehen im gleichen Grad "zurückbeleidigen".
Eine Liste mit bestimmten Begriffen, die als Beleidigung aufgefasst werden, ist mir nicht bekannt und ich glaube auch nicht, dass es eine solche gibt. Denn manche Leute fassen etwas als Beleidigung auf, was andere gar nicht so schlimm finden. Im Prinzip kommt es darauf an, ob sich die Person, gegen die sich die Aussage gerichtet hat, beleidigt fühlt und in der Ehre verletzt ist. Ob es sich letztendlich um eine Beleidigung handelt, entscheidet dann der Richter.
Jemanden den Stinkefinger zu zeigen ist übrigens eine Beleidigung, genauso wie auch das Anspucken einer Person.
Ich kenne es nun auch nur so, wie anlupa das im ersten Absatz schildert. Auch meinem Kenntnisstand entspricht es, dass jede Äußerung, die die Ehre einer Person verletzt, übrigens auch in deren Abwesenheit, eine Beleidigung darstellt. Insofern kannst Du Dir ausmalen, dass es auch vollkommen harmlose Begriffe sein können, die da im Rahmen einer Beleidigung fallen, um dennoch eine Beleidigung darzustellen.
Wenn man das Ganze aus diesem Blickwinkel betrachtet und mal länger darüber nachdenkt, wird einem recht schnell klar, dass man ganz schön viele Beleidigungen äußert und das häufig auch nicht zwingend so hart meint wie es eigentlich ist, jedenfalls sollen die meisten Bemerkungen, die eigentlich Beleidigungen darstellen, wohl kaum wirklich ehrverletzend sein. Aber aus rechtlicher Sicht stellt eine solche Aussage dennoch eine Beleidigung dar.
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