Wie viel Bußgeld kann eine Beamtenbeleidigung kosten?

vom 20.06.2012, 06:48 Uhr

Vor einigen Tagen lagen bei A wohl die Nerven total blank und er hat eine Polizeistreife wohl etwas unsanft und nicht gerade druckreif beschimpft. Nun droht dem A ein Strafverfahren und ihm geht jetzt schon mächtig die Flatter was da wohl für ein Strafmaß und vor allen Dingen an Bußgeld herum kommen könnte. Welche Größenordnungen an Bußgeldern sind denn bei Beamtenbeleidigung denkbar? Wird denn eine Beamtenbeleidigung viel strenger geahndet als eine Beleidigung von Privatpersonen? Gibt es vielleicht sogar einen Art Bußgeldkatalog für Beamtenbeleidigung?

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» suske » Beiträge: 152 » Talkpoints: 99,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde A empfehlen sich erst mal vor Ort zu entschuldigen und zu sagen, dass er das Ganze nicht so gemeint hat. Wie im § 185 des StGB steht, kann eine Beleidigung mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Die Höhe der Strafe bestimmt der Richter. Es kommt hierbei darauf an, was man gesagt hat. Ich habe im Internet gelesen, dass es einfaches Zunge raus stecken schon mit 150 € bestraft wird. Die Freiheitsstrafe bekommt man, wenn man zu der Beleidigung noch handgreiflich geworden ist.

Beamtenbeleidigung gibt es nach dem Gesetz nach nicht als extra Vergehen. Eine "normale" Beleidigung wird genauso bestraft, wie die Beleidigung einer Amtsperson, wobei die Beleidigung einer Amtsperson sicherlich mehr angezeigt wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


In der Ehe, auf hoher See und vor Gericht, da ist das immer so eine Sache. Es kommt eben tatsächlich auf den konkreten Einzelfall, also auf den konkreten Umstand an. Deswegen sind auch Zeugen nicht schlecht. Und im Falle der Beleidigung von Beamten werden auch Richter empfindlich, weil es ja im Grunde eine Beleidigung des Staates ist.

Regelsätze gibt es wohl nicht und exakte Kataloge auch nicht. Aber das kann realtiv teuer werden, also locker auch ein niedriger, vierstelliger Betrag. Aber das ist Pi mal Dauen, denn es geht da um eine Geldstrafe nach Tagessätzen.

Die Sache mit der Entschuldigung - und zwar mit der sofortigen, persönlichen Entschuldigung - finde ich zwar irgendwie rührig, aber auch gut. Zwar wird man am Verfahren nicht vorbei kommen, aber man kann das auch noch geschickt im Verfahren unterbringen und hat dann sicher schon einen kleinen Pluspunkt auf dem Konto. Reue zieht immer vor dem Richter.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Oh Leute Leute, erst mal gibt es keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die "ganz normale" Beleidigung, zu finden im § 185 StGB. Da es sich hier um eine Straftat handelt, wird auch kein Bußgeld fällig, sondern eine Geldstrafe. Bußgelder werden nur bei Ordnungswidrigkeiten verhängt und das ist ein großer Unterschied.

Wie hoch die Geldstrafe also ausfallen wird, kann keiner genau sagen. Ich glaube das ist auch immer ein wenig vom Einkommen abhängig. Eine Entschuldigung ist zwar nett gemeint, wird aber nicht viel helfen. Jedenfalls wird man so nicht um ein Verfahren drum herum kommen. Man könnte höchstens Pluspunkte sammeln, um die Strafe so möglichst geringzu halten.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe hier mal einen ganz lustigen Bericht bei Galileo auf Pro Sieben gesehen, wo es auch darum ging, was man sich gegenüber einer Politesse (Welche glaube ich auch einen Beamtenstatus hat) erlauben darf, und was eben nicht, wenn diese mal wieder mit einem Knöllchen schwenkt. Hier war ich echt verblüfft, dass man sogar für eine "Beleidigung", die ich nicht mal als eine solche auffassen würde, schon recht hart bestraft werden kann.

Die Bußgelder hierfür können schon immens hoch sein und wie hoch diese am Ende ausfallen, hängt wirklich immer von Fall zu Fall ab. Auch entscheidend hierbei ist natürlich, was dort für ein Wort gefallen ist. Wenn ich mich jetzt richtig zurück erinnere, dann gibt es glaube ich sogar so etwas wie ein Bußgeldkatalog für bestimmte Wörter, aber hier will ich mich jetzt nicht festlegen und auch nicht sagen, dass es sich hierbei um ein offizielles Dokument handelt. Ohne A. aber irgendwie Angst machen zu wollen, kann es hier schon mal locker zu einer dreistelligen Summe kommen und ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, um Widerspruch einzulegen, ist in solchen Fällen immer fraglich.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es gibt keinen Unterschied in der Strafhöhe, ob man einen Beamten beleidigt oder eine andere Person. Man ist aber auf jeden Fall in einer schlechten Position, weil meistens Widerstand gegen die Staatsgewalt noch eine Rolle spielt. Wenn man einen Polizisten beleidigt, tut man ja meisten nicht, was dieser von einem will. Ich denke, dass das das Entscheidende ist.

Bei Beleidigungen zwischen normalen Personen ist es ja meistens so, dass die Beleidigungen gegenseitig sind und das kann sich sogar aufheben. Man darf nämlich auf eine Beleidigung mit einer Beleidigung erwidern, ohne dass man sich strafbar macht. Aber bei Polizisten ist es eher unwahrscheinlich, dass diese mit einer Beleidigung begonnen habe, die man dann nur erwidert.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Meine Güte, wer als Polizist arbeitet und gleichzeitig so dünnhäutig ist, dass er jemanden wegen einer Beleidigung anzeigt (auf so eine Idee würde ich nie kommen), hat sich wirklich den falschen Job ausgesucht. Und für so eine Nichtigkeit zahlen wir auch noch Steuern, da könnte ich mich wirklich aufregen!

Wie hoch die Geldstrafe ausfallen wird, kann dir keiner so genau sagen, wie hier schon geschrieben wurde. Am besten, A zeigt Reue, das kommt immer gut an. Im Übrigen ist es wirklich keine schlechte Idee, mal persönlich bei der Polizei vorbeizuschauen und sich zu entschuldigen. Ich persönlich könnte mich aus Stolz nicht zu so etwas überwinden, aber einem Freund von mir ist etwas ähnliches passiert und dank seiner Entschuldigung wurde die Anzeige (oder das Verfahren, so genau kenne ich mich nicht aus) eingestellt.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Cappuccino hat geschrieben:Meine Güte, wer als Polizist arbeitet und gleichzeitig so dünnhäutig ist, dass er jemanden wegen einer Beleidigung anzeigt (auf so eine Idee würde ich nie kommen), hat sich wirklich den falschen Job ausgesucht. Und für so eine Nichtigkeit zahlen wir auch noch Steuern, da könnte ich mich wirklich aufregen!


Achso? Bloß weil man bei der Polizei arbeitet, soll man sich deiner Meinung nach also alles gefallen lassen? Vielleicht kannst du dir nicht vorstellen, was da teilweise für Beleidigungen fallen, aber wenn es unter die Gürtellinie geht, hört irgendwann der Spaß auf. Ich würde dir hier ja mal ein paar Beispiele nennen, aber dann würde der Beitrag sicherlich sofort gelöscht werden. Und glaube mir, die meisten Polizisten lassen sich schon viel gefallen, aber eben auch nicht alles. Sie sind ja schließlich auch nur Menschen, die eben einer bestimmten Berufsgruppe angehören.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


anlupa hat geschrieben:Es gibt keinen Unterschied in der Strafhöhe, ob man einen Beamten beleidigt oder eine andere Person. [...]

Streng genommen geht es hier um Amtspersonen, aber egal. Natürlich ist es in der Praxis so, dass Richter da sehr wohl einen Unterschied machen. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man einen Vertreter des Staates beleidigt oder den Nachbarn. Und das wird der Staatsanwalt ähnlich sehen und im Zweifelsfall dann eben keiner Einstellung des Verfahrens zustimmen.

A sollte sich mindestens anwaltlich beraten, besser sogar vertreten lassen. Effenberg hat damals 90.000 € für ein "Arschloch" bezahlt - er hat halt hohe Tagessätze. Lustig sein Versuch der Ausrede. Er hatte behauptet, er hätte: "Schönen Abend noch." gesagt.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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