Beide Partner in den Mietvertrag?

vom 23.10.2011, 11:28 Uhr

Im Mietvertrag für diese Wohnung stehen wir tatsächlich beide drin und haben das auch schon immer bei gemeinsamen Wohnungen so gehandhabt. Der Grund dafür, dass wir beide im Mietvertrag stehen, lag in etwa in Punktediebs Begründung: Im Endeffekt gibt jeder der beiden Mieter auf diese Weise wohl die Zusage ab, gleichberechtigter Ansprechpartner für alles zu sein, was mit dem Mietvertrag zu tun hat, sei es nun die Miete oder eben irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter, die man seinerseits als Mieter anmeldet. Wir beide stehen mit unseren Einkünften als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn die Miete einmal nicht beim Vermieter eingehen sollte. Das ist von uns zwar nicht geplant und kam auch bisher nicht vor, aber wenn man einen Mietvertrag unterzeichnen will, bietet sich diese doppelte Sicherheit für den Vermieter natürlich entsprechend an.

Darüber hinaus ist es aber eben auch so, wie Punktedieb ebenfalls ganz richtig angibt, dass man in Betracht ziehen muss, dass irgendwann möglicherweise einer der beiden im Mietvertrag aufgeführten Mieter die Wohnung verlassen will, so wirklich mit Sicherheit sagen kann das im Vorfeld wohl niemand. In einem solchen Fall könnte es wirklich unschöne Auswirkungen haben, wenn der eigentliche Mieter, der den Mietvertrag zum Zeitpunkt des Einzuges unterzeichnet hat, ausziehen würde, weil dann meines Wissens der verbleibende Mieter einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen müsste. Ob die rechtlichen Gegebenheiten wirklich so liegen, weiß ich zwar nicht, aber das war jedenfalls doch einer unserer Grundgedanken und ich meine, dass man sich dieses Problem nicht auch noch aufhalsen muss, wenn es zu einer dann ohnehin problembehafteten Trennung mit vielem Auseinandersetzen kommt. Wenn man dann wenigstens weiß, dass der, der bleibt, sich nicht sofort eine neue Bleibe suchen muss, hat das durchaus seine Vorteile und bietet eine gewisse Form von Sicherheit.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Grundsätzlich sollte man schauen, was man selbst bevorzugt. Dem Vermieter wird beides recht sein, wobei es ihm vielleicht ein bisschen lieber ist, wenn beide im Mietvertrag stehen. Damit hat er dann zwei Personen, an die er sich bei eventuellen Mietschulden oder Mietsachschäden wenden kann. Als Mieter kann man es sich aber aussuchen und sich für die Variante entscheiden, die einem selbst besser gefällt.

Ich habe keinen Mietvertrag, da ich nicht in einer Mietwohnung lebe. Würde ich in einer solchen Wohnung wohnen und außerdem mit jemandem zusammen leben wollen, würde ich es bevorzugen, alleine im Mietvertrag zu stehen. Natürlich kann man es auch so handhaben, dass beide Partner im Mietvertrag stehen und dass man die Miete von einem separaten Konto abbuchen lässt, auf das beide Geld einzahlen. Dann erlebt man auch keine unangenehmen Überraschungen. Dennoch hätte ich insgesamt ein besseres Gefühl, wenn ich alleine für die Wohnung verantwortlich wäre. Ich mag es grundsätzlich nicht, mich auf andere zu verlassen.

Eine Beziehung kann immer enden, beziehungsweise es ist Fakt, dass die meisten Beziehungen nicht von Dauer sind. Manche scheitern nach ein oder zwei Jahren, andere halten vielleicht zehn Jahre. Kommt es dann zur Trennung, führt das auch oft zu Problemen mit gemeinsam gemieteten oder gekauften Immobilien. So wie ich auch niemals jemanden in das Grundbuch einer eigenen Immobilie eintragen lassen würde, würde ich es auch nicht mögen, einen gemeinsamen Mietvertrag zu unterschreiben. Allerdings muss der Partner das auch mitmachen, denn ich persönlich würde nicht auf meine eigene Wohnung verzichten. Ich will einfach eine Behausung haben, in der nur ich im Mietvertrag oder Grundbuch stehe und sagen kann, dass es sich um mein Zuhause handelt. So würde ich nicht einfach bei jemandem einziehen wollen, obwohl es sich nicht um meine Wohnung handelt. Ich weiß, dass ich hier etwas für mich einfordere, das ich dem anderen nicht zugestehe. Für mich ist das ein Stückchen Sicherheit.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das kann man halten, wie man selber möchte. Ich war z.B noch nicht im Mietvertrag drin, weil meine Verlobte zu dem Zeitpunkt schon volljährig war und ich eben nicht. Ich habe dann dort nur gewohnt. Jetzt stehe ich auch im Mietvertrag.

Mit dem Partner zusammen im Mietvertrag zu leben birgt vielleicht Risiken, wenn man sich nicht sicher sein kann, dass alles glatt läuft. Beide haben die gleichen Rechte, daher rate ich immer, sich besonders sicher zu sein.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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