Wer kennt sich mit Gastanträgen für Grundschule aus?
Eine Bekannte hat ein 7 jähriges Kind, welches im zweiten Schuljahr einer Grundschule im Wohnort ist. Da meine Bekannte sich von ihrem Mann getrennt hat, zieht sie in den Nachbarort. Sie und auch das Kind möchten gerne, dass das Kind weiterhin in die Grundschule geht, wo sie bisher gewohnt haben. Dies ist aber nur mit einem sogenannten Gastantrag möglich. Denn bei Grundschulen ist es so, dass ein Einzugsgebiet gilt.
Welche Voraussetzung hat dieser Gastantrag, damit er auch stattgegeben wird? Wo muss dieser Antrag gestellt werden? Reicht es, wenn die Mutter diesen Gastantrag beim Direktor stellt oder muss sie zum Schulamt? Kann so ein Antrag abgelehnt werden? Meine Bekannte hat gehört, dass, wenn der Vater noch im gleichen Ort wohnt, es nicht so tragisch wäre und dass es dann reine Formsache ist. Das Problem ist aber, dass der Mann, von dem sich die Frau trennt nicht der Vater des Kindes ist, aber das Kind wohl Papa sagt, weil es nur diesen Mann als Papa kennt. Der "Papa" wird wohl auch Umgangsrecht haben.
Bei uns war es so, dass mein jüngster Sohn nach einem Umzug eine Straße weiter eigentlich in eine andere Schule gekommen wäre als da, wo seine Geschwister früher waren. Die neue Schule lag zwar in dem Schulsprengel der Wohnung, wäre aber sogar noch weiter weggewesen. Ich habe einen Gastschulantrag geschrieben, mit der Begründung, dass mein Sohn nach der Schule immer zu seinem Freund geht und er für eine Stunde von dessen Mutter betreut wird.
Das hat nicht so ganz gestimmt, ist aber durchgekommen. Der Antrag war, soweit ich mich erinnere, sogar formlos. Ich habe ihn im Sekretariat abgegeben, wenn ich mich recht erinnere, es ist schon zwanzig Jahre her. Ich weiß nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat.
Bei uns ist das Thema an der Grundschule jedes Jahr aktuell. Nämlich dann, wenn die Kinder aus den Förderklassen für Lese-Rechtschreibschwäche eigentlich wieder an ihre Heimatschulen zurück müssten. Die wenigsten Kinder und auch deren Eltern wollen dies, was auch ein Zeichen ist, dass sie sich hier an der Schule wohlfühlen.
Die Anträge dafür müssen immer an der Schule selbst gestellt werden. Denn nur die Schule kann die Kapazitäten einschätzen. Wenn es allerdings nicht komplett im Ermessen der Schule liegt, wird man dort den Eltern entsprechende Auskünfte geben, wo weitere Anträge gestellt werden müssen.
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