Führerschein mit 17 - Im Notfall auch ohne Begleitung fahren
A ist 17 Jahre alt und hat den Führerschein seit kurzem. Er darf in Begleitung seiner Mutter und deren Lebenspartner das Auto fahren. Nun ist aber A mit jemanden anderen aus der Familie unterwegs. B fährt das Auto und kann auf eine Fahrpraxis von rund 20 Jahren zurück blicken. Bei der Unternehmung verletzt B sich und kann daher nicht mehr selbst zurück fahren.
Darf A nun das Auto fahren und B zur nächsten Unfallstation bringen? Dort würde dann Person C dazu kommen, um A und B nach Hause zu bringen. Oder müssten A und B dort auf C warten wo sich B verletzt hat? Die Verletzung von B beeinträchtigt dabei sein Bewusstsein, so dass er aufmerksam das Handeln von A beobachten kann.
Ich denke in einer solchen Situation kann und muss A einen Notruf absetzen. Denn fährt A trotzdem, riskiert A 4 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 150 €. Während einer Fahrt, könnte A ja auch nicht kontrollieren, ob B bewusstlos wird oder keine Vitalfunktionen mehr hat. A ist also verpflichtet einen Krankenwagen zu rufen und darf nicht selber fahren, meinem Verständnis nach, da A nur Begleitperson fahren darf, welche auch körperlich und geistig anwesend sein muss.
Ohne hier eine Rechtsberatung durchzuführen vermute ich, dass A definitiv nicht zurück fahren darf. Interessant wäre zu wissen, was B hat. A muss, wenn B nicht zurückfahren kann, den Notruf anrufen, wenn denn etwas Schlimmeres passiert ist. Ansonsten kann man ja auch die Eltern anrufen. Fakt ist, dass A nur fahren darf, wenn entweder die Mama oder deren Lebensgefährte Beifahrer sind und das gilt in jedem Fall.
Klar, wenn derjenige einen Schlaganfall hätte und man in dem Moment nicht nachdenkt und einfach handelt und sich ans Steuer setzt um zum Krankenhaus zu fahren, dann ist das so. Dann muss man aber mit Sicherheit trotz allem damit rechnen, dass man im Nachhinein eine Anzeige riskiert. Da muss man dann selber entscheiden, ob man demjenigen eher helfen will (unter Umständen geht es einfach schneller, wenn man ins Krankenhaus fährt und nicht auf den Notarzt wartet) oder eben nicht.
Da der Gedankengang rein fiktiv ist, gehen wir mal von einer Fuß- oder Armverletzung aus. Damit wäre B definitiv noch Herr seiner Sinne und kann A entsprechend beaufsichtigen während der Fahrt. Und bei solchen Verletzungen kommt eben auch kein Krankenwagen. Das weiß ich leider aus eigener Erfahrung.
Wenn B noch Herr seiner Sinne ist, kann er A noch beaufsichtigen, A kann also noch fahren. Wenn B nicht mehr Herr seiner Sinne ist, muss man natürlich das tun, was B am ehesten hilft. Da würde ich ihn auch ohne Führerschein sofort ins Krankenhaus fahren. Das ist für mich eine Gewissensentscheidung, wo ich nicht an die juristischen Konsequenzen denken würde. Sie spielen in dem Moment keine Rolle. Was dann strafrechtlich oder ordnungsrechtlich mit mir passiert, muss ein Richter entscheiden. Aber das ist in diesem Moment für die Entscheidung, die ich treffe, völlig irrelevant. Es ist sozusagen ein übergesetzlicher Notstand.
Ich denke, dass es in solchen Fällen einfach besser ist, wenn man den ADAC oder ähnliches anruft und dann nach Instinkt handelt. Die können einem bestimmt sagen, ob man dann fahren darf oder nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass A hier fahren darf, da B verletzt ist und es sich hier um einen Notfall handelt. Jedoch muss B noch bei Bewusstsein sein, um A noch Anweisungen und Tipps geben zu können.
Ich würde da wahrscheinlich nicht lange nachdenken, sondern einfach fahren. Man könnte versuchen, jemanden anzurufen, der kommt um A und B abzuholen. Das Auto von B müsste dann eventuell erstmal stehen lassen und
zu einem späteren Zeitpunkt wieder abholen, oder es sind zwei Fahrer verfügbar, sodass man mit beiden Autos zurückfahren kann.
Aber nehmen wir mal an, es hat gerade niemand Zeit oder man kann niemanden anrufen, weil vielleicht dummerweise auch noch der Akku vom Handy leer ist, was sollen A und B dann machen? Dort übernachten?
Mit dem Bus fahren, falls eine Haltestelle in der Nähe ist? Je nach Art der Verletzung könnte das auch ein wenig schwierig sein. Ich gehe schwer davon aus, dass es in diesem Fall keine Konsequenzen haben würde, selbst wenn herauskäme, dass A eigentlich unerlaubt gefahren ist.
In einem Notfall darf A natürlich das Auto fahren. Meines Wissens müsste A in einem solchen Fall nicht einmal einen Führerschein haben um Notfalls jemanden zu zu fahren, der dringend in einen Krankenhaus muss. Dies ist allerdings nur so, wenn keine andere Person, die bereits einen Führerschein hat, dabei ist.
Wenn C nun zu der Unfallstelle kommen würde und einen Führerschein besitzt oder A B zu C fährt, dann müsste C weiter fahren.
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