Auszugsrenovierung- Kosten durch ARGE gedeckt?

vom 22.06.2012, 05:06 Uhr

Frau A. zieht um. Die Wohnung wurde ihr durch den Vermieter B. wegen Eigenbedarf gekündigt. Frau A. hat auch recht bald eine neue Wohnung gefunden. Frau A. bezieht Leistungen nach ALG 2. Der Umzug ist bewilligt. Die bisherige Wohnung wurde durch Frau A. zum nächsten Ersten gekündigt. Eine Mietkaution hat Frau A. bei Einzug nicht bezahlen müssen.

Vermieter B. fordert nun, dass Frau A. die Wohnung renovieren lassen muss und möchte das von einem Fachbetrieb machen lassen. Die Kosten dafür soll Frau A. übernehmen. Er fordert von Frau A., sie solle die Leistung doch beim Amt beantragen, er habe gelesen, das Amt käme für die Leistung auf.

Frau A. hat das Gefühl, die Wohnung soll auf Kosten der Staatskassen für den Vermieter renoviert werden. Bekommt Frau A. die Kosten in dem Fall überhaupt übernommen? Was muss sie dafür vorlegen? Oder wird die Arge sagen, sie muss selber renovieren und es wird nur ein Festbetrag für die Materialien bezuschusst?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zunächst einmal sollte Frau A. sich über die Rechtslage informieren. Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde, muss Frau A. erstmal gar nichts renovieren. Zudem wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter bei Auszug keine Renovierungen mehr vornehmen müssen, sondern die Wohnung muss besenrein übergeben werden und die eigenen Einbauten, die man vorgenommen hat, müssen wieder entfernt werden. Lediglich Schönheitsreparaturen während der Mietzeit können vereinbart werden, mehr aber auch nicht.

Wenn der Vermieter nun hier eine Fachfirma anrücken lassen möchte, dann muss er das wohl oder übel selbst bezahlen. Denn kein Mieter, auch die Staatskasse nicht in diesem Fall, ist verpflichtet so etwas zu bezahlen.

Benutzeravatar

» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron