Testamente, die an Bedingungen geknüpft sind....

vom 20.06.2012, 18:27 Uhr

Viele, die ein Testament machen, denken, dass der Erbe es nicht verdient hat, wenn er dafür nicht was tut. So kenne ich beispielsweise eine Person A, die ein Haus geerbt hat. Dieses Haus erbt A aber nur, wenn er in den nächsten 12 Monaten heiratet. Diese Ehe muss aber mindestens 10 Jahre halten. Erst nach den 11 Jahren wird ihm das Haus überschrieben. Bis dahin wird das Erbe verwaltet. Bargeld für die Verwaltung und auch für die laufenden Kosten sind genügend vorhanden.

Dann habe ich auch schon mal davon gehört, dass man ein Testament daran knüpfen kann, dass man sich um das Haustier kümmert von dem Verstorbenen. Denn nur das Haustier ist der Schlüssel zum Erbe. Nur wenn dieses Haustier nachweislich gut gepflegt wird, wird ein gewisses Erbe ausgezahlt.

Habt ihr auch schon mal davon gehört, dass ein Erbe nur dann ausgezahlt oder vererbt werden kann, wenn eine Bedingung erfüllt wird? Ist so ein Testament überhaupt rechtens? Kann man so ein Testament anfechten? Wie würdet ihr euch verhalten, wenn ein Erbe an eine Bedingung geknüpft wird, die ihr nicht so ohne weiteres erfüllen wollt? Würdet ihr dann das Erbe ausschlagen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Warum sollte solch ein Testament ungültig sein? Ich weiß und glaube es nicht. Was du beschreibst, wird sicherlich nicht die gesetzlichen Erben betreffen, wo solch eine Bedingung bestimmt nicht erfüllt werden muss. Andere Erben sollten es sich überlegen, ob sie auf einen solchen Deal eingehen wollen oder nicht. Sie müssen weder das Haus nehmen noch das Geld.

Wenn eine Person benannt wurde und der zur Bedingung gemacht wird, dass das Haustier des Verstorbenen lebenslang versorgt werden muss, ist das meiner Meinung nach rechtens, siehe „Daisy“ von Rudolf Moshammer. Der Erbe kann ja auch ablehnen. Aber wer wird das machen?

Wie ich mich verhalten würde, kommt auf die Bedingung an. Eine Heirat nur um das Erbe antreten zu können, würde ich ablehnen. Dagegen ein Tier zu versorgen – wenn es nicht gerade eine Schlange wäre – würde ich akzeptieren. Solche Fälle kommen öfter mal im Fernsehen vor.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


@Cid: In meinem Beispiel geht es um die gesetzlichen Erben. Wenn diese dann nicht auf diese Bedingung eingehen, dann bekommen sie nur den Pflichtteil. Warum sollte es, wenn sowas rechtens ist, nicht gehen, wenn es da um die gesetzlichen Erben geht? Gesetzliche Erben können ja auch laut Testament enterbt werden und bekommen dann nur den Pflichtteil.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne sowas eigentlich nur aus Filmen und habe noch nie einen Fall erlebt, wo in der Realität ein Testament mit solchen Einschränkungen versehen wurde. Ob das rechtlich zulässig ist, weiß ich also nicht. Aber ich stelle es mir sehr kompliziert vor. Denn gesetzliche Erben haben ja einen gewissen Pflichtteilsanspruch. Wenn nun der Verstorbene festgelegt hatte, dass die Erben erst nach zehnjähriger Ehe an das Haus kommen, dann frage ich mich, ob das mit diesem Anspruch auf den Pflichtteil vereinbar ist. Denn der würde den Erben ja sofort – ohne Bedingung – zustehen. Würden die Erben dann Ihren Pflichtteil gleich erhalten und den Rest, wenn die Bedingung erfüllt ist?

Und wenn zur Erfüllung der Pflichtteile eine Immobilie eigentlich aufgeteilt werden müsste oder jemand ausgezahlt werden müsste, wie will man das dann machen? Es gibt bestimmt Fälle, wo die Erben die Bedingung freiwillig einhalten - etwa bei der Betreuung der Tiere des Verstorbenen. Aber ob das im Zweifelsfall auch so rechtlich sicher ist, dass man dem Erben ansonsten das Erbe verweigern könnte, halte ich schon für fraglich.

Zudem finde ich es gar nicht mal so sinnvoll, derartige Wünsche in ein Testament aufzunehmen. Denn ob die Bedingung eingehalten wird, muss ja über wacht werden und derjenige, der das überwacht – ein Notar dürfte das dann sein – muss vom Erbe bezahlt werden. Es geht also ein vielleicht nicht unerheblicher Anteil des Erbes für die Kontrolle der potentiellen Nachlassempfänger drauf. Ob das so sinnvoll ist?

Wenn ich Zweifel daran hätte, ob die Erben den Nachlass auch verdient haben, dann würde ich diese nicht mit irgendwelchen Regelungen im Testament auf die Probe stellen, sondern mein Geld lieber zu Lebzeiten verprassen oder verschenken.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 21.06.2012, 16:24, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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