Taufe ohne Einverständis des Vaters - Ab welchem Alter?

vom 18.06.2012, 11:11 Uhr

A ist in der Grundschule und nimmt am Ethikunterricht teil. Dort werden auch religiöse Themen behandelt und dann kam zu Hause die Frage, warum A nicht getauft worden ist. Die Mutter B, welche vom Vater C geschieden ist, erklärte daraufhin, dass C sein Kind nie taufen lassen wollte. B hätte gern die Taufe für A gehabt, um einen Grundstein zu legen, falls A später einen entsprechenden Glauben entwickeln würde.

Nun hatte die Mutter B vor einiger Zeit mit jemanden ein Gespräch, wo ihr gesagt wurde, dass Kind A ab 14 Jahren über eine Taufe und eben dann auch eine Konfirmation ganz allein entscheiden darf. Wobei B selbst diese Entscheidung auch immer unterstützen würde. Allerdings wusste man nicht genau ab welchem Alter die Zustimmung die Mutter ausreichen würde. Man war sich dabei nicht sicher, ob dies ab zehn Jahren oder erst ab zwölf Jahren ist.

Denn selbst wenn Kind A heute diesen eindringlichen Wunsch darlegen würde, dass es gern die Taufe möchte, würde der Vater C dem nie zustimmen. Kennt sich da jemand genauer aus, welche Altersgrenzen das sind oder hat sich da grundlegend schon so viel geändert, dass bei Alleinerziehenden ein Elternteil ausreicht für die Zustimmung? Es geht dabei um eine Taufe der evangelischen Kirche.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn der Vater nicht zustimmt, kann keine Taufe statt finden. Das ist nun mal leider so. Sonst muss sie warten, bis sie 18 Jahre alt ist. Dieses gilt immer dann, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben. Sollte die Mutter allein das Sorgerecht haben, kann sie jederzeit das Kind taufen lassen, egal ob der Vater das Einverständnis gibt oder nicht.

Beim gemeinsamen Sorgerecht kann sonst auch ab 14 Jahren ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Dieses kann dann entscheiden, ob eine Taufe statt finden kann oder nicht. Ein Elternteil, welches allein das Sorgerecht hat, kann sofort durchstarten.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ab dem Alter von 14 Jahren des Kindes, kann das Kind völlig alleine entscheiden und braucht kein Einverständnis von irgendeinem Elternteil. Da muss dann natürlich auch nicht das Familiengericht entscheiden. Denn am 14 ist jeder Mensch religionsmündig. Da kann sich dann der Vater sträuben wie er will und das Kind kann machen was es will, was die Religion betrifft.

Vorher kann die Mutter versuchen es durch das Familiengericht durchzusetzen. Wenn sie triftige Gründe hat und das Kind es auf jeden Fall wird, kann dann das Familiengericht entscheiden, ob die Mutter alleine entscheiden kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So wie die Mutter das berichtet hat, gibt es noch eine zweite Altersgrenze, wo eben ein Elternteil ausreicht. Und diese Altersgrenze liegt vor dem 14. Geburtstag. Ein Gericht wird dann auch nicht benötigt, da es wohl nur darum geht, dass ein Elternteil den Wunsch des Kindes unterstützt. Das wäre sogar bei verheirateten Eltern so möglich.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hier ist hoffentlich allen klar, dass die Taufe kein "behördlicher" Vorgang ist und es natürlich keiner Zustimmung überhaupt eines Elternteils bedarf, hier tätig zu werden. Selbst ein 10-jähriger kann einfach zu einem Nachbarn gehen und diesen bitten, ihn zu taufen - sofern der Nachbar katholisch ist. ;)

Ich wüsste nicht, zu welchem Zeitpunkt der Pfarrer/Priester/Seelsorger hier die Einverständniserklärung der Eltern einsehen wollen würde. Und vor allem, warum er hierauf Rücksicht zu nehmen hätte. Dann fehlt ja auch die Handhabe des Vaters, hier zur (Kirchen)Gemeinde zu gehen, und der Vereinsaufnahme zu widersprechen. Letztlich geht hier die Mutter (bzw. das Kind) keine Verpflichtung ein.

Vielleicht zur Erläuterung: Grundsätzlich gibt es richterliche Entscheidungen die es einem Elternteil verbieten, eine Taufe durchzuführen, wenn es gegen den Willen des anderen Elternteils passiert. Auch Versuche, aus dem Grund das alleinige Sorgerecht zu erhalten, scheitert. Allein deshalb, weil ein Aufschieben der Taufe bis zum 14ten Geburtstag das Kindswohl (definitiv) nicht gefährdet.

Auf der anderen Seite gibt es kein Urteil, welches eine von der Kirche durchgeführte Taufe gegen den Willen eines Elternteils rückwirkend für unwirksam bestimmen würde! Hier trifft die theoretische Regelung mit voller Wucht auf die gelebte Realität.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, sich in wichtigen Dingen nicht einig sind, kann man das Familiengericht anrufen. Dieses entscheidet dann. Ich denke aber, dass die Mutter da wenig Chancen hat, wenn der Vater gegen eine Taufe ist.

Wenn das Kind 14 Jahre alt wird, also als Jugendlicher zählt, ist es religionsmündig. Dann kann es sich eine Religion aussuchen, es könnte auch Moslem werden. Mit 14 Jahren kann der Jugendliche selber entscheiden, ob er sich taufen lassen möchte oder nicht. Die Eltern können das nicht verbieten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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