Aufzug im Hochhaus: Nebenkosten nach m² abgerechnet?

vom 11.06.2012, 13:54 Uhr

A wohnt in einem 10 stöckigen Haus. Dort gibt es einen Aufzug. Für diesen Aufzug müssen selbstverständlich auch Nebenkosten bezahlt werden. Dass auch sie, wo sie im Erdgeschoss wohnt die Nebenkosten tragen muss ist ihr klar, obwohl sie ihn in dem Jahr, in dem sie dort wohnt noch nie benutzt hat. Das ist aber nicht die Frage. Diese wurde auch schon an anderer Stelle beantwortet.

A hat die Nebenkostenabrechnung bekommen und wundert sich, dass sie als alleinstehende Person mehr zahlen muss als eine drei köpfige Familie im gleichen Haus. Und das nur, weil sie eine Wohnung hat, die 10 m² größer ist als die Wohnung, die die dreiköpfige Familie hat. Denn die Nebenkosten des Aufzugs werden per Quadratmetergröße der Wohnung abgerechnet.

A ist damit völlig überfordert und fragt sich, warum sie als Einzelperson mehr Aufzugswartung und Benutzung zahlen muss als andere im Haus. Neben ihr wohnt ein Ehepaar in einer kleineren Wohnung und die zahlen weniger. Ist es rechtens, dass Nebenkosten für den Auszug nach Größe der Wohnung berechnet werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hier sehe ich nicht wirklich ein Problem. Für den Unterhalt des Gemeinschaftseigentums muss eine Regelung gefunden werden. Dass dies nicht pro Person geht, ist insofern klar, als das hier dann permanent "Nachmeldungen" (bei Geburten) oder "Abmeldungen" (Todesfälle, Auszüge, Trennungen usw.) stattfinden würden und die Kosten für die bestehenden Mieter oder Eigentümer nicht kalkulierbar wären.

Nachdem das Eigentum dann auch nach der Quadratmeterzahl der Wohnungsgröße aufgeteilt ist, ist eine solche Regelung - die sich eben auf diese Größe bezieht - bei der Berechnung der anteiligen Kosten eigentlich gerecht und transparent. Das jetzt eine alleinstehende Person mehr zahlen soll, als eine dreiköpfige Familie mag "ungerecht" empfunden werden. Aber, wenn in solchen Kategorien gedacht wird, kann doch gesagt werden, dass es noch ungerechter ist, dass eine alleinstehende Person mehr Wohnraum zur Verfügung hat, als eben eine dreiköpfige Familie.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich habe erst vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung bekommen und habe diese auch etwas genauer durchgeschaut. Bei uns wird auch alles auf m² aufgeteilt. Wir haben auch eine vierköpfige Familie im Haus und sonst immer nur 2 Personen pro Wohnung und ich dachte mir auch schon mal, dass das nicht fair ist, aber andererseits ist es für die Verwaltung ja das einfachste, dass so zu rechnen. Und es ist auch nachvollziehbarer.

Wenn da zum Beispiel ein Haus ist, wo ständig jemand ein und auszieht, hat die Verwaltung ja sehr viel zu tun, weil nicht immer gleich viele Personen in der Wohnung sein werden.

» PalmitosPark » Beiträge: 117 » Talkpoints: 34,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Irgendwann hat A mal einen Mietvertrag unterschrieben. Normalerweise enthält dieser auch einen Abschnitt zu den Nebenkosten. Auch dazu, wie diese im einzelnen umgelegt werden. A hat sich also bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter darüber geeinigt, welcher Abrechnungsschlüsel zu Grunde liegt. Hier ist es eben das Verhältnis der Wohnfläche. Findet A nichts in ihrem Vertrag dazu, dann tritt automatisch die Reglung aus dem BGB in Kraft. Aber auch hier steht, dass die Abrechnung nach Wohnfläche erfolgen soll.

Interessant wäre es eigentlich nur, wenn im Vertrag z.B. eine Abrechnung nach Personen festgelegt wurde, dann aber eben nach qm abgerechnet wird.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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