Erfahrung mit Widerrufsrecht bei Amazon?

vom 15.06.2012, 19:41 Uhr

A. hatte in der vergangenen Woche Geburtstag und hat zu seinem Geburtstag ein Handy von seinen Eltern geschenkt bekommen, welches diese bei Amazon bestellt haben. Natürlich war die Freude über das neue Smartphone groß und es wurde auch sogleich ausgepackt und getestet, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Einen Tag später kamen auch noch andere Gäste zum Gratulieren, darunter auch die Großmutter von A. Diese hatte sich wohl nicht mit den Eltern von A. abgesprochen und so kam es, dass A. noch mal ein Handy geschenkt bekommen hatte, welches aber sogar noch sein favorisiertes Handy gewesen wäre.

Jetzt würde A. das Handy, welches bei Amazon bestellt worden ist, ganz gerne wieder zurück geben, und hier hat A. jetzt gehört, dass es von Amazon ein vierzehntägiges Widerrufsrecht geben würde, welches er beanspruchen könnte. Angeblich soll dies auch kein Problem sein, wenn das Paket schon einmal geöffnet und ausgepackt wurde. A. hat an dem Gerät natürlich nichts beschädigt oder dergleichen. Jedoch hat er keinerlei Erfahrung hiermit und weiß jetzt nicht, wie er im einzelnen vorgehen muss, damit dieser das Handy wieder zurücksenden kann. Im Internet hat A. lediglich gefunden, dass es keinerlei Angabe von Gründen benötige - Es soll ausreichen, das Handy kommentarlos zurück zu schicken. Doch konnte A. auch keine Adresse finden, an die er das Handy zurück senden könnte.

Hat einer von euch schon Erfahrung mit dem vierzehntägigen Widerrufsrecht bei Amazon gemacht? Weiß einer, wo man die entsprechenden Informationen herbekommt, um einen Artikel zurück zu senden? Bekommen die Eltern von A. das Geld wieder zurück aufs Konto überwiesen, oder bekommt man hier einfach nur eine Gutschrift in Form eines Gutscheins, oder ähnlichem? Überwiesen wurde das Geld zuvor auch per Bankeinzug - Falls das wichtig sein sollte.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Vielleicht wäre es einfacher bei amazon nachzufragen? Da würden sie dir sofort sagen, ob es möglich ist (ich bin was das angeht jetzt nicht im Bilde). Sie würden dir außerdem, und das weiß ich, dass es so gehandhabt wird, einen Rücksendezettel (zum selber drucken) zur Verfügung stellen, sodass du nicht mal Porto zahlen musst. Anfragen solltest du also auf jeden Fall vorher und nicht kommentarlos wegschicken.

Denn wenn das Paket dann verloren geht, weiß von amazon niemand davon, dass dieses auf dem Weg war, dann hättest du ein Problem. Erreichen kannst du amazon zum einen sehr gut per eMail (normalerweise <24 Stunden für eine Antwort) und noch besser (und ebenfalls kostenlos) per Telefon. Das wäre in meinen Augen die einfachste und effizienteste Lösung.

» thairu » Beiträge: 184 » Talkpoints: 8,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Amazon ist da sehr kulant und so wird A kein Problem mit dem Umtausch haben. Er muss nur die Möglichkeit haben, in das Konto mit dem es bestellt wurde, Einsicht zu bekommen. Dann geht A auf Mein Konto, das findet A rechts oben über dem Einkaufswagen. Dann auf Meine Bestellungen klicken. Nun findet A eine Liste mit allen bestellten Artikeln. Er sucht sich nun das Smartphone aus, dort müsste dann Artikel zurückschicken stehen. Das muss A anklicken und dann wird A nach einem Grund gefragt. Nun gibt man danach glaube ich noch eine Nummer an auf die A dann angerufen wird um zu erfahren, was ist bzw. ob A einen anderen Gegenstand möchte. Man schickt dann den Artikel an die Adresse von Amazon und bekommt den Betrag dann wieder gutgeschrieben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Es ist ein Unterschied, ob man einen Artikel bei Amazon gekauft hat oder er nur von Amazon verkauft wurde, über einen anderen Anbieter. Wurde er über einen anderen Anbieter verkauft, dann muss man sich mit diesem in Verbindung setzen und Absprechen, wie das mit der Retoure funktioniert, prinzipiell reicht es aber, wenn man die Angebotsseite des Handys noch mal aufsucht, hier auf den Verkäufer klickt und sich dann die Informationen zu diesem durchliest, hier wird auf das Widerrufsrecht auch nochmals eingegangen. Einige Verkäufer mailen einem Retourenaufkleber, andere erstatten die Versandkosten.

Ist der Artikel von Amazon selbst, ist die Sache eigentlich relativ einfach. Man besucht die Amazon Seite und klickt dann oben rechts auf ''Mein Konto'', und dann sofort auf die Option ''Meine Bestellungen'' und meldet sich mit Emailadresse und Passwort an. Hier werden einem dann alle Bestellungen aufgelistet, die man in den letzten Wochen getätigt hat. Anschließend wählt man eben das Smartphone aus und wählt dann rechts die Option ''Artikel zurückschicken''. Hier wird man dann entweder auf die Seite des Anbieters weitergeleitet, wo Informationen zum Wiederrufrecht stehen (auch die Adresse) oder man füllt ein Formular von Amazon über den Grund der Retoure aus und darf sich anschließend ein Rücksendeetikett ausdrucken lassen. Das klebt man dann eben auf das Paket, legt den Zettel mit dem Grund in das Päckchen (du kannst auch ''Ohne Angabe von Gründen'' wählen) und schickt es mit der DHL ab. Das Geld wird einem dann erstattet, hat man mit Gutschein bezahlt, bekommt man diesen Betrag wieder auf sein Gutscheinkonto gutgeschrieben, andernfalls wird einem das Geld auf das Konto überwiesen.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Im Prinzip wurde das Procedere bei Amazon ja schon beschrieben. Amazon macht es einem inzwischen wirklich schon ziemlich einfach mit den Retouren. Nur das selber Ausdrucken des Aufklebers, das handschriftliche Einfügen des Absenders und das Festkleben mit Tesafilm, muten in diesem ganzen perfekten System etwas archaisch an.

Um aber mal mit ein paar Missverständnissen aufzuräumen: Grundsätzlich muss A dieses ganze Verfahren bei Amazon oder den Unterhändlern nicht so durchführen, wie es beschrieben ist. Das ist sozusagen nur als Vorschlag von Amazon zu verstehen. Er kann sich auch lediglich die passende Retourenadresse heraussuchen, das Paket ordentlich verpacken, frankieren und an diese Adresse senden. Dabei muss er sich nur an die gesetzlichen Fristen halten, also an das, was eindeutig in der Widerrufsbelehrung steht. Die muss man dann aber auch mal lesen. Natürlich sollte er dann auch einen Begleitbrief beilegen, wie er die Verrechnung der Versandkosten und des Kaufpreises wünscht. Dass es nicht in jedem Fall die Versandkosten zurück gibt, das kann man auch der Widerrufsbelehrung entnehmen, also: Lesen. Im o. g. Fall eines Telefons, wird der Kaufpreis aber vermutlich über 40€ liegen und die Ware wird, da sie ein Geschenk war, auch bereits bezahlt sein. In dem Fall gibt es die Versandkosten zurück.

Also: Auf die Fristen achten, richtige Adresse wählen, nie unfrankiert versenden, nie als Päckchen versenden, einen üblichen Versender wählen, Begleitschreiben verfassen. Oder man macht es sich einfach und wählt das Amazon Verfahren. Aber: Beide Wege sind zulässig.

Was die Benutzung der Ware angeht, benutzen darf man sie nicht, dann müsste man dem Verkäufer diese Nutzung bezahlen, auch das steht ausdrücklich in der Widerrufsbelehrung. Man darf das Gerät aber so ausprobieren, wie man es auch im Laden könnte. Dazu gehört sicher nicht, ein Handy zu programmieren oder individuell einzurichten oder gar tatsächlich zu telefonieren. Amazon ist jedoch bekannt dafür, hier nicht so genau hinzuschauen. Aus Fairness sollte man sich aber daran halten, denn den Schaden müssen wir als Kunde ohnehin alle zahlen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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