Welche Einkommensgrenzen gelten für Wohnungsbauprämie?

vom 15.06.2012, 21:33 Uhr

Mein Anliegen hier dreht sich rund um das Thema Wohnungsbauprämie. Eine solche Prämie möchte man natürlich sehr gern kassieren, nur sind wir uns nicht so ganz sicher, ob der Erhalt dieser Summe mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft ist, die zu erfüllen sind. Ganz konkret fragen wir uns, ob das monatliche Gehalt dabei eine Rolle spielt oder nicht.

Mein Mann und ich sind Vollzeit berufstätig und verdienen beide relativ gut, verfügen also zusammen über ein doch etwas höheres Einkommen. Nun sind wir unsicher, ob das bei der Wohnungsbauprämie in irgendeiner Form berücksichtigt wird. Kann uns eventuell jemand darüber genauer informieren, welche Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie gelten?

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» blaschi » Beiträge: 120 » Talkpoints: 47,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bis heute habe ich zwar nichts von dieser Prämie gewusst, aber man lernt ja nie aus. Ich habe mich ein wenig im Netz belesen und bin bei meiner Suche über Wikipedia gestolpert. Wikipedia sagt dazu folgendes: Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600 € (Alleinstehende) bzw. 51.200 € (für zusammenveranlagte Ehegatten) übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG). Da Sie (und Ihr Mann) anscheinend relativ gut verdienen, sollte es eher nichts mit der Prämie werden. Aber vielleicht gibt es ja ein, mir nicht bekanntes Schlupfloch. :D

» iClee » Beiträge: 4 » Talkpoints: 2,18 »


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