Bezahlen mit EC-Karte anderer Person erlaubt?

vom 12.06.2012, 09:11 Uhr

Diamentes Aussage im Thread Beim Bezahlen mit EC Karte schon mal Ausweis zeigen müssen?, dass ihr ja auch ihr Mann seine EC-Karte und PIN hätte geben können, hat mich zu der Frage gebracht, ob es rein rechtlich erlaubt ist, mit der EC-Karte einer anderen Person zu bezahlen. Geht das beim Ehepartner, weil man den selben Nachnamen trägt? Wie ist das dann aber, wenn man zwar verheiratet ist, aber jeder seinen Nachnamen behalten hat? Und wie ist es beim Lebensgefährten oder einer anderen nahestehenden Person? Müsste man eine schriftliche Vollmacht dabeihaben? Oder ist es einfach gar nicht erlaubt, denn irgendwie müsste man ja nachweisen können, dass man die Karte nicht geklaut hat, aber eine Vollmacht kann auch gefälscht sein.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kann mit der Karte meines Nachbarn einkaufen gehen, wenn ich die Pinnummer habe und nicht unterschreiben muss. Ich kann ja, wenn mein Nachbar mir die Pinnummer gibt auch Geld am Automaten holen. Da ist es völlig egal, ob ich den gleichen Namen trage. Nur darf ich keine Unterschrift abgeben, die dann die Unterschrift des Karteninhabers sein soll.

Darüber habe ich mit meinem Bankberater gesprochen, als meine Karte noch nicht da war. Er meinte, solange ich keine Unterschrift abgeben muss, kann ich mit der Pinnummer, sofern mein Mann sie mir gibt auch die Karte benutzen. Die Pinnummer ist die Vollmacht, weil du ja ohne diese Pinnummer auch kein Geld am Automaten holen kannst.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das Bezahlen mit der EC Karte Dritter ist definitiv nicht erlaubt und in den AGB der Banken zur Kartennutzung ausgeschlossen! Hinzu kommt, dass beim Bezahlen mit Karte und Unterschrift der Kassierer im Zweifel sich die Identität des Kartennutzers nachweisen lassen kann. Stimmt die nicht mit den Angaben auf der Karte überein, kann von einem versuchten Betrugsversuch ausgegangen werden.

Die Idee mit der Weitergabe der PIN ist auch nicht sehr klug, weil sobald der Kunde darüber berichtet, dass er die PIN der eigenen EC Karte weiter gegeben hat, verliert er sämtliche Schadenersatzansprüche wenn hier ein Missbrauch mit der Karte betrieben wurde und dieses Konto von Dritten über die Karte belastet wurde. Selbst bei Ehepaaren ist die von der Bank angebotene Lösung zum einen natürlich die Vollmacht auf das Konto auszustellen (sofern es nicht sowieso ein gemeinsames Konto ist) und dann die Ausstellung einer eigenen EC Karte mit einer eigenen PIN Nummer. Alles andere wäre für kein Bankhaus im Bezug auf die Haftung schlicht ausgeschlossen, weil so das Risiko praktisch unendlich gestreut werden würde. Darum wird im Zusammenhang mit der PIN eigentlich bei jeder Gelegenheit davor gewarnt, diese aufzuschreiben oder die PIN an Dritte weiter zu geben. Diese PIN darf dann auch nicht an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bankhauses weiter gegeben werden. Diese Nummer ist sozusagen geheim und sichert so ab, dass niemand Gelder von dem Konto abheben kann, dem die Karte nicht gehört. Wenn dann doch im Ausland von Kartenkopien Geld aus Automaten gezogen wird, kann der Kunde (wenn eben sorgsam mit der PIN umgegangen wurde) davon ausgehen, dass die PIN ausgespäht wurde. Wüsste die Bank, dass sie z.B. dem Partner mitgeteilt wurde, wäre für die Bank das Ausspähen wieder eher nebensächlich und die Haftungsfrage müsste neu aufgerollt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ich kenne es auch nicht, dass man mit der EC-Karte eines anderen bezahlen kann. Auch wenn es die EC-Karte des Partners ist, und man die PIN-Nummer bekommen hat, ist dies trotzdem nicht erlaubt. Also so kenne ich das nur, denn ich habe mal eine Zeit lang an der Kasse gearbeitet, und da gab es auch solche Fälle.

Es wollte beispielsweise eine Frau ihren Einkauf mit der EC-Karte bezahlen. So weit so gut, hätte ich nicht gesehen, dass auf der EC-Karte ein männlicher Vorname stand. Also sagte ich der Kundin, dass ich die Karte nicht annehmen darf, da sie nicht ihr gehört. Denn darauf wurde auch ich extra geschult. Die Frau konnte das natürlich nicht verstehen, und meinte, die Karte wäre von ihrem Mann.

Doch auch da kann man keine Ausnahme machen. Die Frau kann ja die Karte ihrem Mann geklaut haben, und ohne seines Wissens damit einkaufen. Wenn es so offensichtlich, dass sich also die Namen im Geschlecht unterscheiden, darf man sie nicht annehmen. Die Frau wurde daraufhin natürlich sauer. Ich holte darauf den Marktleiter. Dieser hörte sich die Sache an, kam aber dann zum gleichen Entschluss. Die EC-Karte ihres Mannes, haben wir nicht angenommen.

Und so finde ich es auch richtig, dass auch die Kassierer darauf achten, dass sich die Karte in den richtigen Händen befindet. Man weiß ja nie, ob nicht doch einmal die eigene Ehefrau sich mit der EC-Karte vom Mann vom Acker macht.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich kann man einiges versuchen und oft genug wird es sicher auch klappen, mit der EC-Karte einer anderen Person zu bezahlen. Es gibt ja auch immer wieder Fälle, in denen Diebe mit gestohlenen Karten bezahlen konnten, ohne dass das jemandem aufgefallen wäre. In sehr vielen Fällen können die Verkäufer nicht einmal Verdacht schöpfen, wenn nämlich der Name auf der Karte zum Geschlecht des Kunden passt und keine Unterschrift, sondern lediglich die Eingabe der PIN verlangt wird.

Nur weil das in der Regel so schön funktioniert, bedeutet das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Wenn man eine neue Karte bekommt, wird von der Bank an verschiedenen Stellen immer darauf hingewiesen, dass man die PIN auf keinen Fall weitergeben darf. Als Kunde darf man nicht zu sorglos mit seiner PIN umgehen, sonst haftet man bei Missbrauch wohl komplett selbst. Wenn jemand also mit der Karte des Partners oder der Partnerin einkaufen geht, muss der Partner seine PIN ja schon einem Dritten mitgeteilt haben - nämlich dem Partner, der mit der fremden Karte einkaufen möchte. Und schon das sollte nicht vorkommen. Da erübrigen sich dann alle weiteren Überlegungen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@Diamante, du kannst zwar versuchen, mit der EC-Karte deines Nachbarn einkaufen zu gehen, wenn er so dumm ist und dir seine PIN gibt. Aber sollte man dich erwischen, wird die Polizei informiert und man sieht in dir eine Betrügerin. Selbstverständlich ist es auch möglich für dich, mit der PIN am Automaten Geld abzuholen. Bestreitet dein Nachbar aber deine Erzählung und verlangt das Geld von der Bank zurück, wird anhand der Überwachungskamera festgestellt, wer das Geld abgeholt hat und du wirst öffentlich in der Zeitung mit deinem Foto gesucht als Betrügerin.

Selbst über das Konto deines Mannes darfst du nicht mit seiner EC-Karte und seiner PIN verfügen. Du kannst dir aber jederzeit mit seiner Zustimmung eine Zweitkarte von seinem Konto mit PIN für dich persönlich ausstellen lassen. Was dir der Mitarbeiter da erzählt haben soll, könnte vielleicht ein Missverständnis sein. Ein Bankmitarbeiter, der einem Kunden helfen möchte, der nicht mit dem Bankautomaten zurecht kommt, kann das machen bis zu dem Punkt, wo die Geheimzahl einzugeben ist. Dann muss er sich umdrehen und der Kunde muss die PIN alleine eingeben. Selbst der Mitarbeiter darf keine Kenntnis von der PIN haben. Übrigens, die PIN kann niemals eine Vollmacht sein. Eine Vollmacht sieht anders aus.

Hast du noch nie die Betrugsmaschen der EC-Karten-Diebe bei der Fernsehsendung XY gesehen? Auch sie werden durch die Überwachungskamera festgehalten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Man muss hier schon trennen, was im Laden funktioniert und was rechtlich zulässig ist. Wenn ich mit der Karte meiner Frau einkaufen gehe, kann der Verkäufer nicht überprüfen, ob ich auch eine Vollmacht zu dem Konto habe. Eine Verfügung ist bei nicht vorliegender Vollmacht aber absolut unzulässig. Würde die Bank ohne Vollmacht auszahlen, würde sie für den Schaden haften. Ein Verkäufer würde also seine Sorgfaltspflicht verletzen, wenn er einen Mann mit einer Karte zahlen lassen würde, auf der ein weiblicher Vorname steht. Man kann allerdings nicht von einem Händler verlangen, bei jeder Kartenzahlung eine Ausweisprüfung vorzunehmen.

Wenn also "Jürgen" mit der Karte von "Martin" einkaufen geht und die PIN richtig eingibt, haftet der Karteninhaber selbst. Wenn allerdings nicht mit PIN, sondern mit Unterschrift bezahlt wird, ist der Verkäufer in der Pflicht, wenigstens die Unterschrift zu prüfen. Und die kann bei "Jürgen und Martin" nicht übereinstimmen, sonst handelt es sich mindestens um Urkundenfälschung und zusätzlich um Betrug. Es kann also sein, dass im Einzelfall die Bezahlung mit einer fremden Karte funktioniert, aber zulässig ist es in keinem Fall. Es handelt sich hier um persönliche Daten und jeder Konto- bzw. Karteninhaber hat hier selbst eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

» stewii24 » Beiträge: 55 » Talkpoints: 28,05 »



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