Zählt das unter Verletzung des Briefgeheimnis?
Nein A hat keine Chance. Denn selbst wenn sie ihn absichtlich geöffnet hat, könnte er das nicht beweisen, und es ist an ihm ihre Schuld zu beweisen. Und so etwas passiert nun einmal Recht schnell. Ich hab auch schon aus versehen Post aufgemacht die nicht für mich war, da ich normalerweise nicht erst auf den Namen schaue, sondern es sofort aufmache. Ob sie es absichtlich gemacht hat oder nicht wird er wohl auch nie erfahren, obwohl ich mir auch denke, dass wenn sie es absichtlich getan hätte, sie doch sicher nicht den Brief selbst zurück gebracht hätte. Wenn sie ihn einfach in den Briefkasten geschmissen hätte, hätte nie jemand erfahren, dass sie es war.
Wenn es ein versehen war, dürfte sie aber auch nicht über die Anrede hinaus gelesen haben, denn da müsste sie es spätestens gesehen haben. Das heißt, wenn es ein versehen war, dürfte sie nicht wissen was drinnen steht. Sollte sie sich verquatschen und rauskommen, dass sie weiß was drinnen steht, sieht die Sache noch einmal anders aus, denn dann hat sie sich durch das weiter lesen strafbar gemacht. Doch auch hier steht letztendlich Wort gegen Wort, weswegen ich mir die Anwaltskosten sparen würde. Ich würde meiner Nachbarin einfach nur zu verstehen geben, dass es einmal ein versehen gewesen sein kann, aber beim nächsten mal eher unwahrscheinlich ist das es ein versehen war.
Ich kann A zwar grundsätzlich verstehen, dennoch halte ich die Idee mit der Anzeige für etwas übertrieben. Hier im Haus wohnen noch sechs andere Parteien. Die meisten sind okay, ein Mann ist allerdings auch ziemlich neugierig und spioniert den anderen gerne hinterher. Da er sehr konservativ und eher "rechts außen" orientiert ist, haben wir auch ein wirklich schlechtes, beziehungsweise überhaupt kein Verhältnis. Würde ausgerechnet er meine Post öffnen und mir dann zurückbringen, würde ich nicht nur anzweifeln, dass es sich um ein Versehen handelte, sondern auch darüber spekulieren, ob er die Post vielleicht zuvor aus meinem Kasten geholt hat, was hier theoretisch möglich wäre. Ihm würde ich so etwas wirklich zutrauen, bei den anderen Bewohnern würde ich sofort glauben, dass es keine Absicht war und die Sache dann so hinnehmen. Bei diesem speziellen Mann hingegen würde ich mir auch erst einmal überlegen, ob es nicht möglich wäre, ihm eine Anzeige zukommen zu lassen.
Grundsätzlich, wenn man die Sache mal etwas objektiver betrachtet, wird man mit einer Anzeige wohl kaum durchkommen. Wie will man A in diesem Fall nachweisen, dass sie den Brief absichtlich geöffnet und gelesen hat? Das dürfte wohl kaum möglich sein. Normalerweise muss man, sofern man alleine in einer Wohnung lebt, auch nicht auf den Empfänger der Post achten, weil man sich in der Regel darauf verlassen kann, dass die Post, die sich im eigenen Briefkasten befindet, auch für einen selbst gedacht ist. Es ist absolut realistisch, dass man dann auch mal übersieht, dass der Brief eigentlich an jemand anderen adressiert ist. Das müsste eigentlich auch A einräumen, wenn sie diesen Ärger über diese spezielle Nachbarin mal beiseite lassen würde. Ich vermute mal, dass sich A vor allem deshalb so aufregt, weil ausgerechnet die Nachbarin, mit der sie sich nicht versteht, diesen Brief geöffnet hat.
Natürlich hätte der Briefträger eigentlich aufpassen müssen. Ein Briefträger ist aber auch nur ein Mensch und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Briefträger so perfekt ist, dass er während seines gesamten Arbeitslebens nicht auch mal Post in den falschen Kasten wirft. So etwas kann man nicht komplett ausschließen, es wird immer wieder mal vorkommen. Natürlich kann man sich bei der Post beschweren, allerdings hat A davon doch auch nichts. Man wird A sagen, dass der Post dieses Missgeschick Leid tut und dass man den Briefträger anweisen wird, in Zukunft besser aufzupassen. Um diese Aussage zu bekommen, braucht man sich nicht an die Post zu wenden. Das würde ich erst dann tun, wenn solche Vertauschungen häufiger vorkommen sollten - eine korrekte und lesbare Beschriftung des Briefkastens mal vorausgesetzt, ansonsten wäre der Bewohner selbst schuld.
Dass die Nachbarin die Post persönlich zu A gebracht und sich entschuldigt hat, finde ich normal und auch wünschenswert. Hätte sie die geöffnete Post einfach in den Kasten von A geworfen, fände ich das ziemlich feige. Hätte sie die Post weggeworfen, so wie es hier in einem Beitrag geschrieben wurde, fände ich das rotzfrech und in dem Fall würde ich mir auch überlegen, ob es nicht möglich wäre, weitere Schritte einzuleiten.
Übrigens wurde hier geschrieben, dass es auch darauf ankommt, um was für eine Art von Post es sich handelte. Das sehe ich überhaupt nicht so. Ein zugeklebter und an Frau A adressierter Werbebrief gehört genauso wenig von anderen Leuten geöffnet wie ein Brief, der einen Kontoauszug enthält. Da geht es, mir zumindest, ums Prinzip.
Ich denke dieser Fall würde neutral ausfallen, da keine eindeutigen Beweise vorliegen, dass die Nachbarin den Brief an sich genommen hat, geöffnet und gelesen. Stattdessen hat der Postbote den Brief falsch zugestellt und ist demnach schuld. Man würde vermutlich den Postboten dafür zur Rechenschaft ziehen weil der einen Fehler bei der Ausführung seiner Arbeit gemacht hat. Die Nachbarin würde vermutlich freigesprochen werden.
Wenn die Nachbarin den Brief mit Absicht geöffnet hätte, hätte sie ihn nicht persönlich vorbei gebracht. Dagegen spricht die allgemeine Lebenserfahrung. Sie hätte ihn einfach in den Briefkasten geworfen oder in den Müll. Wenn die Nachbarn sich nicht so gut verstehen, kann ich eh nicht nachvollziehen, warum sie ihn nicht einfach in den Briefkasten geworfen hat.
Aber vielleicht ist die Nachbarin gar nicht so unsympathisch und wollte einfach eine Erklärung für die Öffnung liefern und wollte nicht, dass A sich über die Öffnung wunderte. Das Briefgeheimnis ist auf jeden Fall nicht verletzt, weil er Brief ja im Briefkasten der Nachbarin lag und ein Versehen nicht ausgeschlossen werden kann. Und Vorsatz kann man in diesem Fall nicht beweisen. Das ist unmöglich.
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