Kann Stiefvater die Namensgebung der Kinder zurücknehmen?

vom 14.06.2012, 21:21 Uhr

Herr A und Frau B haben geheiratet. Frau B brachte 3 Kinder mit in die Ehe, die den Geburtsnamen der Frau B hatten. Der Vater der Kinder haben also den Namen nicht gegeben. So war es sehr einfach, dass Herr A den Kindern von Frau B den Nachnamen geben konnte. Leider ging die Ehe nach 2 Jahren in die Brüche.

Die Kinder waren nicht ganz unbeteiligt an der Trennung. Sie haben es Herrn A wirklich nicht gerade leicht gemacht und Frau B mehr oder weniger vor die Wahl gestellt, dass sie sich von Herrn A trennt. Die Kinder wollten die Mutter nicht mit dem Stiefvater teilen. Frau B hat sich dann von Herrn A getrennt.

Nun möchte der Stiefvater, dass die Kinder seinen Namen nicht weiter tragen. Kann er die Namensgebung zurücknehmen oder geht das nur, wenn die Kinder es ausdrücklich wollen? Hier soll keine Diskussion darüber entstehen, warum Herr A das machen will. Herr A möchte es nur wissen, ob er es rückgängig machen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die im vorliegenden Sachverhalt wahrscheinlich zu Beginn durchgeführte, sogenannte "Einbenennung" nach § 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Achtung, die Norm liest sich nicht sonderlich gut) kann auch bei Scheitern der Ehe nicht rückgängig gemacht werden.

» jigha » Beiträge: 97 » Talkpoints: 1,11 »


Die Namensänderung kann nur zurück genommen werden, wenn auch die Mutter damit einverstanden ist. Wenn die Kinder alt genug sind, sprich volljährig, können diese entscheiden, ob sie den Namen weiter behalten wollen oder den Namen der Mutter annehmen. Ansonsten ist es nicht mehr möglich, denn ein Namenswechsel ist ja nicht zu vergleichen mit dem Ablegen eines Kleidungsstücks. Der Name wurde anfangs gewählt und muss solange weiter geführt werden, bis beide Seiten etwas anderes wollen. Erst dann kann eine Namensänderung beantragt werden. Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum es so schlimm ist, wenn die Kinder den Namen weiter tragen, wenn er mit diesen überhaupt nichts mehr zu tun hat. Das ist in meinen AUgen nur Machtgehabe und verursacht unnötig noch mehr Streit. Wenn die Kinder nicht mehr besucht werden und sonst auch kein Kontakt besteht, ist es doch egal, welchen Namen sie besitzen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Namensänderung kann nur zurück genommen werden, wenn auch die Mutter damit einverstanden ist. Wenn die Kinder alt genug sind, sprich volljährig, können diese entscheiden, ob sie den Namen weiter behalten wollen oder den Namen der Mutter annehmen.


Sowohl die angesprochene erste Möglichkeit, als auch die angesprochene zweite Möglichkeit sind im Gesetz nicht vorgesehen, womit deine Angaben leider falsch sind.

Lediglich die Kindsmutter kann ihren Namen ändern, nicht aber den Namen der Kinder. Dies ist auch mit Einverständnis des Stiefvaters nicht möglich. Eine Änderung kann bei erneuter Heirat der Mutter erneut vorgenommen werden.

» jigha » Beiträge: 97 » Talkpoints: 1,11 »



Die Mutter kann entscheiden, wenn der Stiefvater es möchte, denn die Kinder können dann den Namen der Mutter annehmen. Diesen Fall hatten wir bereits im Freundeskreis, wo das bei den Kindern genau so gemacht wurde. Ein Sohn war jedoch volljährig und dieser hat selber entschieden, den Namen zu behalten. Also kann es ja nicht falsch sein, wenn ich es selber mitbekommen habe, dass der Fall so eintreten kann.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Regel ist ja eigentlich die, dass die Namensträger gerne den Namen "abstreifen" wollen, weil sie mit dem "Namensgeber" in den meisten Fällen brechen wollen. Daher ist in der Konstellation die Namensänderung natürlich möglich! Schließlich kann tatsächlich argumentiert werden, dass hier die Kinder in keiner Beziehung mehr zu A stehen. Natürlich würde es den Vorgang erheblich erleichtern, wenn Frau B ebenfalls ihren "Mädchennamen" wieder tragen wollen würde. Schließlich hat sie nach der Scheidung auch nichts mehr mit Hr. A zu tun. Der selbst könnte, wenn kein Sorgerecht besteht, nichts gegen die Änderung der Familiennamen machen.

Anders natürlich der unwahrscheinliche Fall, wenn die Kinder den Namen von Hr. A behalten wollen und keine Veranlassung haben, diesen abzulegen. Denn Herr A kann nicht bestimmen, wie Dritte heißen sollen. Und seinen gegebenen Namen kann er, auch wenn er mit der Familie nichts mehr zu tun haben will und mit dieser auch nicht in Verbindung gebracht werden will, nicht "zurück nehmen".

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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