Fahrschulwechsel: Was ist mit den absolvierten Stunden?

vom 11.06.2012, 14:08 Uhr

A möchte unbedingt die Fahrschule wechseln, weil sie mit dem Fahrlehrer nicht klar kommt. Sie hat die theoretischen Stunden fast alle durch und macht in 14 Tagen die theoretische Prüfung. Weiterhin hat sie schon 4 Pflichtstunden gemacht, die die Praxis betreffen. Sie kann neben dem Fahrlehrer aber nicht fahren, weil sie das Gefühl hat, dass er sie mit Blicken auszieht. Das kann Einbildung sein, aber sie will die Fahrschule wechseln.

Wenn A nun die Fahrschule wechselt, können dann die theoretischen Stunden anerkannt werden, so dass sie nur noch den Rest absolvieren muss und kann sie auch in 14 Tagen zur Prüfung gehen? Was ist mit den 4 Praxisstunden, die sie schon gemacht hat, werden die auch anerkannt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die theoretischen Stunden können bis zu zwei Jahre danach anerkannt werden. Ich hatte auch Probleme mit meinem ersten Fahrlehrer, weil dieser ein nervöser Typ war und mich während den Fahrstunden in den Wahnsinn getrieben hat. Also habe ich einen Fahrschulwechsel vollzogen und habe mit einer Neuen einen neuenVertrag geschlossen. Ich musste mir nur eine Bescheinigung von meinem alten Fahrlehrer über absolvierte Stunden ausstellen lassen und damit war die Sache erledigt.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wie "kochanie" schon geschrieben hat, ist diese "Übertragung" problemlos möglich und es spielt keine Rolle, ob die Pflichtstunden in einer Fahrschule oder über mehrere Fahrschulen verteilt absolviert wurden. Wichtig aber ist natürlich eine Bescheinigung über die geleisteten Fahrstunden. Diese muss die alte Fahrschule dann ausstellen und die neue Fahrschule wird diese Bescheinigung zusammen mit der eigenen Bescheinigung nehmen, um die Fahrschülerin zur Prüfung anzumelden.

Das schöne bei der Sache ist natürlich auch, dass sie den Wechsel nicht zu begründen braucht. Denn in so einem nachvollziehbaren Fall ist es einfach schwer, weil praktisch nichts vorgefallen ist und dennoch ein Unwohlsein vorhanden ist. Jetzt die empfundene Belästigung groß an die Glocke zu hängen, würde wohl auch dem Fahrlehrer bzw. der Fahrschule dann nicht gerecht werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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