Unfallverursacher geflohen - Wer zahlt den Schaden?
Eigentlich dachte A bisher, dass er durch seine Kfz-Haftpflicht und die Teilkaskoversicherung gegen alle möglichen Schäden versichert ist, die an seinem Fahrzeug entstehen und verursacht werden könnten. Nun gab es letztens allerdings einen Unfall, an dem A nicht schuld gewesen ist. Ein anderer Fahrer B hat ihm nachts die Vorfahrt genommen und hat den Wagen von A dabei leicht geschrammt.
Allerdings ist der Fahrer B dann sofort abgehauen und konnte bisher auch nicht von der Polizei ermittelt werden. Eigentlich hätte nun die Haftpflicht des Verursachers B den Schaden regulieren müssen, nur ist dieser flüchtig und nicht bekannt. Die Teilkasko von A sagt nun, sie sei für die Regulierung des Schadens nicht zuständig. Das kann doch alles nicht wahr sein, oder? Wer bezahlt denn jetzt den Schaden an dem Fahrzeug von A? Am Ende etwa A selbst, obwohl er vollkommen unschuldig an dem Unfall und Schaden ist?
Soweit ich weiß wird A selbst für die Reparatur aufkommen müssen, wenn dieser nur eine Teilkasko hat. Mir ging es genau so: Mir wurde ein Kratzer vom vorderen Kotflügel bis fast zum Kofferraum gemacht. Und da die Polizei den Verursacher nicht ermitteln konnte muss entweder ich die Reparatur bezahlen oder es so lassen wie es ist. Für die Versicherung war es dabei egal ob es eine Sachbeschädigung oder ein Unfall war, bei Teilkasko kommen sie einfach nicht dafür auf. Ich habe mich damals auch tierisch aufgeregt aber man kann da eben nichts machen.
Leider ist das so, dass A für seinen Schaden selber aufkommen muss. Seine Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn er bei einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden macht und seine Kaskoversicherung ist für seinen eigenen Schaden zuständig. Es ist traurig, dass es solche Menschen gibt, die einen Unfall verursachen und dann einfach abhauen.
Ich war zwar noch nicht in so einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt, aber man hat mit zweimal an meinem parkenden Auto den Fahrerspiegel abgefahren. Das eine Mal klingelte es morgens bei mir an der Türe und ein älterer Mann stand vor meiner Tür und hatte mir den Spiegel abgefahren. Er hat die Spiegelreparatur bezahlt. Beim zweiten Mal habe ich eine Anzeige auf Unbekannt gemacht und ich blieb auf meinen Schaden sitzen. So habe ich 75 Euro bezahlt und habe mich maßlos über so ein Verhalten geärgert.
Hier mag es ungerecht wirken - aber es ist doch tatsächlich so, dass der Schaden entweder durch den Unfallverursacher zu tragen ist oder aber durch niemanden (und diese Gefahr wird durch die Vollkaskoversicherung abgesichert). Und wenn in einem Fall (wie in dem geschilderten Fall) der Verursacher eben nicht zu ermitteln ist, dann trägt zunächst der den Schaden, der ihn repariert haben will. Schließlich könnte A auch auf die Reparatur verzichten, nachdem das Fahrzeug trotz allem fahrtüchtig und fahrbereit ist.
Für A bleibt eigentlich nur die Hoffnung, dass die Polizei hier den Fahrer B und sein Fahrzeug doch noch ermitteln kann. Dann wird die Versicherung von B den Schaden übernehmen und A kommt doch noch kostenfrei aus der Sache raus.
mika80 hat geschrieben:Wer bezahlt denn jetzt den Schaden an dem Fahrzeug von A? Am Ende etwa A selbst, obwohl er vollkommen unschuldig an dem Unfall und Schaden ist?
Die Antwort lautet leider „Ja“. A wird wohl auf dem Schaden sitzenbleiben. Wie Du schon richtig sagst, wäre eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dafür zuständig gewesen, den Schaden an dem Fahrzeug von A zu begleichen. Nur ist das in diesem Fall nicht möglich, weil weder Fahrer noch Versicherer bekannt sind.
Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, wenn A zusätzlich zur Teilkasko noch eine Vollkaskoversicherung gehabt hätte. Denn das ist ein wesentlicher Vorteil der Vollkasko, sie zahlt nämlich in der Regel eben auch Schäden, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, zum Beispiel aufgrund von Fahrerflucht. Die Versicherung würde übrigens auch Schäden zahlen, die von nicht deliktfähigen Kindern verursacht worden sind, Stichwort Kratzer am Fahrzeug.
Wer soll das denn sonst zahlen? Natürlich muss A zahlen. Das ist zwar ärgerlich, ist aber Schicksal. Das ist genauso, als wäre dir dein Portemonnaie mit 1000 Euro gestohlen worden. Wenn der Dieb nicht gefasst wird, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Ja, in diesem Fall muss A selber für den Schaden aufkommen. Das ist zwar sehr ärgerlich, aber wer sonst sollte den Schaden schließlich bezahlen? Bei meiner Versicherung ist in der Teilkasko seit Neuestem ein sogenannter "Parkschadenschutz" enthalten. Damit kann ich einmal jährlich einen Parkschaden geltend machen, der dann mit einer Selbstbeteiligung von 50 Euro und ohne Rückstufung übernommen wird.
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