Urlaubsziel zerstört - Was nun?

vom 12.06.2012, 16:35 Uhr

Ich fliege im Sommer auf die griechische Insel Rhodos. Irgendwann vor wenigen Tagen habe ich im Morgenmagazin gehört, dass es ein Erdbeben gab und das Epizentrum direkt bei Rhodos gewesen wäre. Nun habe ich mir dann doch Sorgen gemacht, da das Erdbeben doch ganz schön stark gewesen sein muss.

Nun habe ich mir folgende Situation überlegt. A hat einen Urlaub auf B gebucht und hat keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Kurze Zeit vor dem geplanten Urlaub passiert irgendwas, wodurch B samt dem gebuchten Hotel völlig zerstört wird. Sei das nun ein Erdbeben, ein Bürgerkrieg oder sonst irgendwas sei nun mal dahin gestellt.

Was kann A nun tun? Es ist ja nicht mehr möglich, dass A in sein Hotel fliegt und dort Urlaub macht. A hat ja auch keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Aber eigentlich kann A ja nichts dafür, dass B zerstört wurde.

Im Grunde hat er seinen Teil des Vertrages erfüllt und nun liegt es an B, A Wiedergutmachung zu machen oder? Hattet ihr vielleicht schon einmal eine Situation oder kennt jemanden, dem so etwas wieder fahren ist? Wie ist das denn damals abgelaufen?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Eine Reiserücktrittkostenversicherung zahlt nicht bei Naturkatastrophen, die nützt in einem solchen Fall also gar nichts. Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgibt, dann muss das Reisebüro die Reise stornieren. Wiedergutmachung ist da der falsche Begriff. Es hat doch keine die Pflicht, etwas wieder gut zu machen. Der Reiseveranstalter zahlt einfach die Reise zurück, weil sie ja nicht stattfinden kann. Man hat dann einfach Pech gehabt, dass man diesen Urlaub nicht machen kann. Die Menschen in dem Erdbebengebiet haben aber wohl das größere Pech. Großzügig wäre es, wenn man das Geld, was man zurückbekommt, spenden würde.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wie schon gesagt wurde, greift auch in diesem Fall keine Reiserücktritts-Versicherung, zumal diese in einem solchen Fall, egal ob bei Naturkatastrophen oder Bürgerkrieg (Wovon man in Griechenland wohl nicht ausgehen muss) unnötig wäre, da es hierfür andere Regelungen gibt. Ich denke mal, dass der Urlaub von A. ebenfalls über ein Reisebüro gebucht worden ist? In einem solchen Fall ist es tatsächlich so, dass ein Reisebüro in den meisten Fällen von sich aus die Reise stornieren und ihre Fluggäste darüber in Kenntnis setzt.

In einem solchen Fall bekommt man meines Wissens das Geld für die Reise wieder zurückerstattet. Wie das ganze aussieht, wenn man jetzt zum Beispiel die ganze Reise online gebucht hat und kein direktes Reisebüro im Spiel war, kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ich denke mal, dass es auch hier eine Lösung geben muss. Spätestens, wenn das auswärtige Amt eine Warnung für Touristen ausspricht, ist es jedem selbst überlassen, ob die Reise wirklich angetreten wird, sofern überhaupt noch Flüge/Züge/Busse ins Reiseziel fahren. Hier kann man dann immer auf sein Geld bestehen und es zurück verlangen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Leider ist in dem Beispiel nicht wirklich klar, wie hier die Beziehungen zwischen A und B im konkreten bei der Umsetzung der Urlaubsplanung verläuft. Wenn B ein Vermittler (Reisebüro) darstellt und praktisch Flug und Hotel gebucht hat, dann sehe ich A nicht in der Pflicht. Vielmehr muss B natürlich die Stornierung kostenfrei übernehmen. Einen Schaden kann B nicht wieder gut machen, weil eben kein "echter" Schaden (gerichtsfest) entstanden ist.

Wenn A den Flug selbst organisiert hat und das unabhängig von Bs Unterkunft, dann hätte A bzgl. des Flugs tatsächlich Pech gehabt - aber A könnte versuchen, hier den Schaden (Mehrkosten beim Umbuchen auf eine andere Unterkunft oder aber die Stornierungskosten der Flüge) gegenüber B geltend zu machen. Weil es sich hier aber um die Einwirkung von höherer Gewalt handelt, sehe ich eher schwarz.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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