Fahrzeugbrief abhanden gekommen - was tun?

vom 11.06.2012, 10:44 Uhr

A hat ein 10 Jahre altes Auto, welches er verkaufen möchte. Vor 10 Jahren hat er es gekauft und auch noch einen Fahrzeugbrief dazu bekommen. Heute ist es ja eine andere Bescheinigung. Dennoch steht A nun vor einem Problem. Er findet einfach den Fahrzeugbrief nicht mehr. A hat alles abgesucht. Er befürchtet, dass er ihn mit alten Papieren aus versehen geschreddert oder so weggeschmissen hat, als er das letzte Mal umgezogen ist und Papiere sortiert hat.

Ohne Fahrzeugbrief kann er das Auto kaum verkaufen, weil dieser Fahrzeugbrief ja auch beweist, dass er der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Was kann er denn nun machen? An welche Behörden muss er sich wenden? Wie kann er der Behörde beweisen, dass es sein Auto ist und der Fahrzeugbrief nicht noch der Bank gehört, weil er es finanziert hat. Sicher ist eine Finanzierung über 10 Jahre und mehr unüblich. Aber dennoch muss er ja einen Beweis geben, dass ihm das Auto gehört. Wie teuer ist ein neuer Fahrzeugbrief?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe mich da mal vor ein paar Jahren erkundigt. Zunächst mal muss man sich an die KFZ-Zulassungsstelle wenden und dort mit aktueller AU/TÜV-Bescheinigung und dem KFZ-Schein vorstellig werden. Ferner muss man sich natürlich selbst ausweisen können. Des weiteren muss man dann eidesstattlich versichern, dass man den KFZ-Brief nicht mehr auffinden kann. Dann werden neue Papiere ausgestellt, allerdings auch in der neuen Fassung. Heute heißen diese Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugbrief). Außerdem ist das nicht so wirklich billig, ich meine € 75,- in Erinnerung zu haben.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hier kann ich nur bestätigen, was "Bellikowski" geschrieben hat. Der Umstand, dass ein Fahrzeugbrief abhanden kommt oder auch einfach nicht mehr nutzbar ist (weil nichts mehr darauf zu erkennen ist), ist gar nicht so selten. Daher sind die Zulassungsstellen auch für solche Vorkommnisse vorbereitet. Es werden eben so viele Indizien wie nur möglich benötigt, die den Halter als Besitzer in Frage kommen lassen. Zusätzlich muss ja derjenige, der dann "Besitzer" sein will, auch eidesstattlich erklären, dass es sich um sein Fahrzeug handelt.

Komplizierter kann es eigentlich nur mit Fahrzeugen werden, die seit Jahrzehnten stillgelegt waren und für die es keine TÜV/ASU Bescheinigungen oder KFZ-Scheine mehr gibt und lediglich nur noch das Fahrzeug allein vorhanden ist. Ganz ohne Papiere und womöglich auch noch zuletzt auf fremde Personen zugelassen. Das aber dürfte dann ein Spezialfall sein. Wenn es sich hier um ein Fahrzeug handelt, welches im normalen Gebrauch ist, dann liegt der Fall relativ einfach. Es ist dann bloß ein Verwaltungsakt an dessen Ende ein neuer Fahrzeugbrief heraus kommt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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