Familienversicherung nach Heirat - medizinischer Bedarf

vom 06.06.2012, 15:28 Uhr

A und B befinden sich in einer Partnerschaft und planen ihre Hochzeit. A ist auf vierhundert Euro-Basis beschäftigt und bislang eben noch in der freiwilligen Versicherung, was für A immense Einbußen bedeuten. B ist angestellt und daher in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Somit könnte A nun auch mit diesem Job bei B in die Krankenkasse einsteigen.

A ist auf medizinischen Bedarf angewiesen, der nicht ganz günstig ist. Die bisherige Krankenkasse hat die Kostenübernahme anstandslos bewilligt, sodass A auch die bestmögliche Versorgung hat. Wie wäre es aber, wenn nun A mit in B's Krankenkasse, eine andere, einsteigen würde? Ist davon auszugehen, dass B's Krankenkasse aufgrund der Therapieerfolge die Therapiekosten weiterhin übernimmt oder muss A damit rechnen, dass eine andere Therapie wieder eingeschlagen werden muss, da die Kosten dort erheblich niedriger sind, die Lebensqualität aber dann auch wiederum für A nachlässt?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Eine Krankenkasse kann durchaus die Aufnahme verweigern, vor allem dann, wenn schon Vorerkrankungen vorhanden sind. Sie dürfte nur nicht ablehnen, wenn die Person gar nicht versichert ist. In diesem Fall müsste eine Krankenkasse sie aufnehmen. Krankenkassen wollen immer Geld sparen und werden auch sagen, dass eine andere Therapie vielleicht genau das gleiche bringen wird. Das wird dann sehr schwer, denn es muss das Gegenteil bewiesen werden. Dazu gehören viele Gutachten, bevor eine Krankenkasse zahlen muss.

Bei uns in der Familie hat jemand eine unheilbare Lungenkrankheit, die nur mit speziellen Medikamenten verlangsamt werden kann. Die Krankenkasse hatte sich geweigert, die Kosten zu übernehmen. Daraufhin wurde sie von unserem Familienmitglied verklagt und hat Recht bekommen. Also es ist, wie man sieht, schon so eine Sache mit der Krankenkasse. Es kann gut gehen aber auch viel Probleme mit sich bringen. Am besten sollte man sich dann vorher bei der jeweiligen Krankenkasse informieren.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@davinca, sofern es um die privaten Krankenversicherungen geht, ist es mir auch bewusst, dass eine Aufnahme verweigert werden kann. Ist es aber wirklich auch zutreffend, wenn es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt? Bei einer privaten Krankenversicherung leuchtet es mir ja noch ein, bei einer gesetzlichen jedoch bin ich da schon skeptisch. Hast Du vielleicht eine Quelle, bei der ich es einmal nachlesen kann, wie es sich mit der Familienversicherung verhält, sofern es sich eben um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Mir scheint, dass davinca hier die privaten und die gesetzlichen Krankenversicherungen einige Male in einen Topf geworfen hat, was sicherlich so nicht ganz richtig ist. Tatsache ist zunächst mal, dass B die Krankenkasse wechseln könnte, sollte es hier irgendwelche Probleme zu befürchten geben. Es steht B frei, zu der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, die A bisher in Anspruch genommen hat, sodass im Falle einer Heirat von beiden Ehepartnern die ursprüngliche Krankenkasse von A genutzt werden würde. Vermutlich wäre dies der einfachste Weg mit dem geringsten Risiko, dass hier irgendwelche Kosten nicht übernommen werden und Gutachten von Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erstellt werden, es am Ende ein Sozialgerichtsverfahren gibt und all solche längerfristigen und nervenaufreibenden Schwierigkeiten aufkommen.

Sicherlich könnte man aber auch einfach mal vorab bei der Krankenversicherung von B schriftlich anfragen, ob die Kosten für die bisherige Therapie von A, die nachweislich gute Erfolge gezeigt hat, übernommen werden würden. Wenn die Krankenversicherung Wert darauf legt, ihre Kunden zu behalten, wird sie möglicherweise schriftlich eine positive Stellungnahme abgeben, auf die man sich im Streitfall, sofern er nach der Heirat und dem Krankenkassenwechsel von A in die Krankenversicherung von B auftreten sollte, berufen könnte.

Ich selbst würde wohl den Weg für am einfachsten erachten, dass B zur Krankenversicherung von A wechselt, auch für den Fall, dass diese unwesentlich teurer sein sollte, weil ich denke, dass dieser Punkt es nicht rausreißen wird, zumal durch die Heirat auch eine günstigere Steuerklassenkombination gewählt werden kann, die beiden Ehegatten ein höheres Nettoeinkommen sichert. Die Krankenversicherung wird ja nun vom Bruttogehalt berechnet, d. h. dass beide Ehegatten kaum mehr für die Krankenversicherung zu bezahlen hätten, wenn B zur Versicherung von A wechseln würde, sofern diese ein wenig teurer sein sollte. Für B fallen Krankenversicherungskosten durch die Heirat ja ohnehin komplett weg, also bliebe auch hier wieder mehr Geld für beide übrig – zusätzlich zum höheren Nettogehalt von B, sofern er nach der Heirat Steuerklasse III wählt.

Nachdem durch diesen Wechsel auch sichergestellt werden würde, dass A die Verfahrensweise der bisherigen Krankenversicherung kennt, würde ich davon ausgehen, dass diese auch im Rahmen der Familienversicherung weiterhin die bisherige Therapie bezuschusst und ich bin mir ebenfalls sicher, dass man auch hier in einem eventuellen Streitfall bestens argumentieren könnte, weil diese Therapie bisher eben bewilligt wurde, was ja ohne Schwierigkeitne nachweisbar ist. Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist im Übrigen, dass man als Mitglied im Streitfall kostenfrei das Sozialgericht anrufen kann und die Gerichtsverfahren außerdem nicht einer jahrelangen Streitdauer ausgesetzt sind, sondern alles recht beschleunigt abläuft. Dies ist im Falle der privaten Krankenversicherungen anders, aber hierum geht es im vorliegenden Fall ja nicht.

Ein Wechsel von B in die Krankenversicherung von A unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen scheint mir als Lösungsweg jedenfalls äußerst plausibel, da hierdurch die Versorgung von A mit der bisherigen Therapie sichergestellt sein sollte.

Benutzeravatar

» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



moin!, danke, so weit habe ich gar nicht gedacht, dass es auch andersherum ginge und A, als auch B in der bisherigen Krankenversicherung von A verbleiben könnten. Nun weiß ich nicht, ob B sich darauf einlassen würde, aber gerade in Hinblick auf die medizinische Versorgung ist es sicherlich besser so. B selbst nimmt Leistungen seiner eigenen Krankenversicherung eher selten in Anspruch, wobei A allein schon durch die Krankheit der Krankenkasse einiges zu verdanken hat. Insofern wäre es eine Überlegung wert, vor allem ist dieses Argument wirklich etwas handfestes.

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse von B könnte da sicherlich auch Kenntnisse erbringen, was auch eine Möglichkeit wäre. Die medizinische Versorgung muss irgendwie gesichert sein, da es sonst für A ziemlich schwierig und kompliziert ausgehen könnte.

Aber es ist schon so, dass eine gesetzliche Krankenversicherung in Rahmen einer Familienversicherung den Ehepartner mit aufnehmen muss, sofern der Verdienst unterhalb des bestimmten Einkommens ist?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^