Lotto in einer Tippgemeinschaft: Vertrag machen?

vom 09.06.2012, 22:29 Uhr

A möchte gerne Lotto in einer Tippgemeinschaft spielen. Es sind 4 Leute die mit ihm dann einen Tippschein ausfüllen und die dann gemeinsam tippen. Da aber nur derjenige den Schein bei der Lottoannahmestelle bekommt, der Lotto wegbringt und auch nur der Schein im Falle eines Gewinnes den Wert hat, ist A skeptisch und würde lieber einen Vertrag machen, dass er mitspielt.

Wie sollte man so einen Vertrag machen? Was sollte drin stehen? Oder ist ein Vertrag bei einem Lottospiel nicht notwendig? Kann man anders sicher gehen, dass auch eine Gewinnausschüttung für alle 5 Personen da ist, wenn gewonnen wird? Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf. Was würdet ihr A raten?

Bitte keine Beiträge über den Sinn und den Unsinn vom Lotto spielen. Darüber gibt es schon andere Themen hier im Forum. Hier geht es einzig und alleine um das oben genannte Thema.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie du selbst schon sagtest, hört die Freundschaft bei Geld oft auf und ich habe im Fernsehen in diversen Berichten schon etliche Male das beste Beispiel hierfür gesehen. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass derjenige aus der Tippgemeinschaft, der den Lottoschein in der Tasche hatte, plötzlich meinte, dass nie eine Tippgemeinschaft existiert hätte um das ganze Geld allein für sich behalten zu können. Leider ist es glaube ich rein rechtlich so, dass man hier so lange im Recht ist, bis man irgendwie letzten Endes beweisen kann, dass es so etwas wie eine Tippgemeinschaft wirklich gegeben hat.

Bevor ich in einer Tippgemeinschaft mit tippen würde, würde ich mich eben ganz klar und deutlich auf so einen Vertrag festlegen wollen, der eben regelt, dass allen Mitgliedern der Tippgemeinschaft im Falle eines Gewinnes der gleiche Anteil zusteht, sofern man sich auch im Vorfeld an den Unkosten für das tippen selbst beteiligt hat. Wie genau man einen solchen Vertrag anfertigt kann ich dir leider auch nicht sagen, aber auch hier meine ich mal gehört zu haben, dass dieser irgendwie speziell angefertigt und eventuell sogar notariell beglaubigt werden muss, damit dieser von einem Gericht später auch anerkannt werden würde. Sicher bin ich mir hierbei aber nicht, da müsste man sich in jedem Fall vorher mal selbst schlau machen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wir haben eine Tipp Gemeinschaft auf der Arbeit. Dabei ist eine die Verantwortliche, die sich um die wichtigen Sachen kümmert. Sie bringt den Schein zur Filiale, sammelt das Geld ein und holt den Gewinn ab. Der Gewinn wird dann in ein Sparschwein gesteckt und am Ende des Jahres durch die Anzahl der Spieler geteilt. Vertrag gibt es dabei keinen, da man sich allesamt sehr gut versteht und ein gutes Betriebsklima herrscht. Im privaten Leben würde ich allerdings einen Vertrag machen. Denn mit Geld hört jede Freundschaft auf. In dem Vertrag sollten die Zahlen stehen, mit denen jede Woche gespielt wird. Dann sollte der Einsatz eines jeweiligen Spielers fest gehalten werden, genauso wie die Namen und Anschriften der Spieler. Dann sollte der Zeitpunkt der Gewinnausschüttung fest gehalten werden. So ist sicher gestellt, dass keiner benachteiligt ist und jeder die gleichen Rechte hat.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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