Umzug: Sperrvermerk Einw. Meldeamt - Voraussetzung?

vom 08.06.2012, 21:16 Uhr

Wenn man umzieht, habe ich gehört, kann man sich beim Einwohnermeldeamt einen Sperrvermerk setzen lassen, damit nicht jeder Hansel einfach hingeht und Adresse und andere Daten von einem herausfinden kann. Ich habe aber auch gehört, dass man das nicht so einfach machen kann. Es müssen angeblich triftige Gründe vorliegen.

Welche Gründe wären triftige Gründe, dass man nicht will, dass jeder die Adresse bekommt, wenn er den Mitarbeitern eine Gebühr auf den Tisch legt? Was muss die Voraussetzung sein, dass man so einen Sperrvermerk bekommt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe vor Jahren einmal beim Einwohnermeldeamt das Formular, welches man bei der Anmeldung ausfüllt, komplett durchgelesen. Dort gab es die Möglichkeit, die Adressweitergabe an Religionsgemeinschaften und einige andere Gruppieren zu unterbinden. Das ging soweit ich mich erinnere einfach durch Durchstreichen, bzw. Ankreuzen. Wer ein berechtigtes Interesse an den Daten hat, bekommt diese soweit ich weiß, jedoch weiterhin. Also entsprechende Unternehmen, zu denen ein Vertragsverhältnis besteht, Banken, usw.

Anders sieht es bei einem Sperrvermerk aus, der nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gesetzt wird, weil das eigene Leben in Gefahr liegt und eine akute Bedrohung vorliegt. In diesem Fall bekommen soweit ich weiß, dann selbst Behörden nur auf Umwegen (oder sogar gar nicht) Auskünfte. Das gilt soweit ich weiß, für Personen im Zeugenschutzprogramm, sowie für Menschen, deren Leben bedroht wird oder wurde.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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