Kann ausbezahlter Urlaub gepfändet werden?
Person A. ist in einem laufenden Insolvenzverfahren. Im Rahmen dieses Insolvenzverfahrens, führt er alles an Einkommen, was über seinem Selbstbehalt von 1028 Euro liegt, an den Insolvenzverwalter ab.Nun hat Person A. einen Saisonjob gemacht und war dafür längere Zeit auf einem Schiff tätig. Dort hat er an 7 Tagen in der Woche teilweise über 10 Stunden gearbeitet. Nach drei Monaten hat er den Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt. Dazu war eine Kündigungsfrist von einer Woche gegeben.
Für die drei Monate seiner Tätigkeit steht Person A. ja nun auch Urlaub zu, den Person A. nicht nehmen konnte. Den auch der Arbeitgeber nicht gewähren konnte. Deshalb hat der Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlt, was ja durchaus eine gängige Regelung ist. Der Arbeitgeber hat den Urlaub zusammen mit dem letzten Lohn überwiesen. Auf der Lohnabrechnung ist aber klar zu sehen, dass es sich um den ausbezahlten Urlaub handelt.
Muss Person A. das Geld von der Urlaubsauszahlung nun auch an den Insolvenzverwalter überweisen? Es steht ja jedem Arbeitnehmer Urlaub zu. Den konnte Person A. aber gar nicht nehmen. Darf er das Geld nun behalten?
Das Urlaubsgeld, welches ausgezahlt wird, darf nicht gepfändet werden. Hierbei ist es aber wichtig, dass der Betrag des Urlaubsgeldes in einer angemessenen Höhe liegt. Sollte der Betrag zu hoch sein, kann es sein, dass der restliche Teil gepfändet werden kann. Wenn die Person Urlaubsentgelt erhält, ist dieses im Gegensatz zum Urlaubsgeld, pfändbar.
Man darf hier das Urlaubsgeld nicht nur als das einzige Einkommen sehen, denn man muss dabei das gesamte monatliche Einkommen der betreffenden Person betrachten. Liegt nämlich das monatliche Gesamteinkommen über den Pfändungsfreibetrag, wird der Betrag der darüber ist natürlich gepfändet. So kann daher auch das Urlaubsgeld in gewisser Weise mit in die Pfändung gelangen.
Im Falle dass das Konto, auf welches entsprechender Lohn und Urlaubsgeld überwiesen wurden, gepfändet wurde dürfte nun aber auch das Urlaubsgeld gepfändet werden, denn dort wird (nach meinem Wissen) nicht überprüft um welches Geld es sich handelt sondern nur der vorhandene Betrag entnommen. In anderen Fällen unterliegt das Urlaubsgeld keiner Lohnpfändung.
Es kommt ganz darauf an, wie viel es ist, wenn es deinen pfändungsfreien Betrag übersteigt, wird dies dann auch gepfändet. Es ist zwar mehr oder weniger eine Einmalzahlung, aber die darf nicht im Nachteil der Gläubiger gesehen werden. Wenn es also mehr ist, dann wird dir all dies gepfändet, was über deinem Betrag ist. Am besten wäre es doch für dich, wenn du dich mit deinen Gläubigern auseinandersetzt, und versuchst eine Ratenzahlung zu vereinbaren. So würdest du wieder frei über dein Konto verfügen, und wenn solch Sonderzahlungen eingehen, werden sie dir nicht weggenommen.
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