Bilder von eingerichteter Wohnung in Anzeige im Netz

vom 07.06.2012, 13:38 Uhr

Als ich auf Wohnungssuche war, habe ich mich immer gewundert, dass man Bilder von eingerichteten Wohnungen im Netz finden kann. Irgendwie ist das für mich ein Eingriff in die Privatsphäre, wenn man mein Esszimmer, Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer und Badezimmer fotografiert und dann auch noch ins Netz stellt. Dass Wohnungsinteressenten das machen, wie in diesem Thread hier Wohnungsbesichtigung, fotografieren trotz Vormieter? oder ob es der Makler oder Vermieter macht um die Bilder dann zu veröffentlichen finde ich dann schon wieder eine andere Sache.

Nun ist das genau einer Bekannten von mir (nennen wir sie mal A) passiert. Sie hat ihre Wohnung gekündigt und kaum ist die Kündigung beim Vermieter (B) eingetroffen, stand der Makler (C) vor der Tür und hat einen Fotoapparat dabei gehabt. Er fragte erst freundlich, ob er denn jetzt mal in die Wohnung kann um Bilder zu machen, verneinte A das, weil sie nicht vorbereitet war. Das war am Dienstag. Also vorgestern. C hat dann einen Termin für Samstag ausgemacht. Erst hinterher ist A eingefallen, dass dann ja wohl die Bilder von ihrer Wohnung irgendwo veröffentlicht werden, weil B ja will, dass seine Wohnung vermietet wird.

A hat zwar jetzt den Termin mit C gemacht, würde ihn aber am liebsten wieder absagen. Da A nicht weiß, welcher Makler es ist, hat A schon bei B angerufen, aber der ist wohl nicht da. Muss eigentlich A damit einverstanden sein, dass die Bilder mit Einrichtung usw. im Netz veröffentlicht werden, damit B die Wohnung vermietet bekommt? A hat mal gehört, dass der Mieter eine Mitwirkungspflicht hat, was die Nachvermietung angeht. Aber geht diese Mitwirkungspflicht so weit, dass der Makler Bilder machen darf, die er veröffentlicht?

Wie würdet ihr euch verhalten? Muss A nun C reinlassen und muss A dann auch C erlauben die Bilder zu machen? Was ist, wenn A das nicht macht? Ist dann die Mitwirkungspflicht verletzt worden und kann A dann Schwierigkeiten bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Problem ist hierbei einfach, dass der Vermieter die Wohnung weiter vermieten muss, um seine Einnahmen weiter zu behalten. Was hätte der Vermieter davon, wenn er die Wohnung erst im leeren Zustand vermietet bekommt? Die Wohnung würde eine Zeit leer stehen ohne, dass er Einnahmen bekommen würde. Der Vermieter möchte doch eine nahtlose Anknüpfung an das derzeitige Mietverhältnis. Er hat also das Recht, Bilder zu machen. Denn mit Bildern vermietet sich eine Wohnung viel schneller, als wenn nur eine ungefähre Angabe der Räume gemacht wird. A muss also den Vermieter rein lassen, aber da hier ein Termin gemacht wurde, hat A noch genügend Zeit, persönliche Dinge einfach weg zu räumen. Anders würde es aussehen, wenn die Fotos trotz Verneinung einfach gemacht worden wären und ins Internet gestellt worden wären. Hier würde dann eine Verletzung der Privatsphäre vorliegen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Da wir auch sehr lange nach einer Wohnung gesucht hatten, sind mir solch private Fotos auch ab und an ins Auge gefallen, allerdings waren dies alle Private Vermieter, die ihr eigenes Heim fotografiert hatten, um es dann weiter zu vermieten. Also ihr Recht, wenn sie dies so einstellen und es ihnen nicht stört. Bei Maklern hatte ich immer den Hinweis auf Privatsphäre. Dort wurde zwar die Wohnung oder das Haus angeboten, und auch einige Eckdaten dazu, allerdings ohne Fotos von den Innenräumen. Diese sollten später folgen, wenn die eigentlichen jetzigen Mieter ausgezogen sind.

Also wenn über einen Makler läuft, würde ich diesen mal darauf ansprechen. Dieser wird sicherlich einen besseren Draht zum Vermieter haben, da er ihn ja auch vertraut. Ansonsten würde ich mich einfach mal kurzfristig von einem Anwalt beraten lassen. Ihr braucht ja keine Schritte einleiten, aber könnt dann zumindest kontern.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Die Personen, die nach mir die Wohnung mieten kennen mich nicht. Sie wissen zwar wo ich wohne, aber mehr auch nicht. Letztens war aber gerade ein Bericht zu lesen, dass eine junge Dame ein Bild hineingesetzt hatte, wo sie bei ihrer Oma zu Besuch war und diese dann ausgeraubt wurde. Ich glaube das war in Amerika oder Australien. Wenn man solche Geschichten hört, dann würde mir das glaube ich nicht gefallen, wenn jemand meine ganze Wohnungseinrichtung fotografiert.

Unsere Vermieter geben eine Skizze an, wenn eine Wohnung vermietet wird und macht dann einen Besichtigungstermin. Klar sehen die Leute dann auch meine Wohnungseinrichtung, aber ich bin dann nicht allein mit den Menschen, die dann meine Wohnung betreten und diese müssen sich auch ausweisen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob er das Recht dazu hat Bilder von meinen eingerichteten Wohnräumen zu machen. Aber mal ehrlich, was bringt es denn sich dagegen zu stellen als Mieter? Man möchte doch auch, dass die Wohnung weiter vermietet wird, vielleicht spart man sich dadurch auch ein wenig Zeit, wenn man schon früher ausziehen könnte und die Miete aber noch weiter zahlen müsste. Findet der Vermieter eher jemand neues, hat man die Chance die Miete vielleicht nicht mehr bis zum Ende dieser drei Monate zahlen zu müssen. Ich würde mich schon allein aus dem Grund nicht gegen die Bilder stellen.

Desweiteren kann man ja mit dem Makler sprechen und ihn bitten, keine Bilder vom Schlafzimmer zu nehmen. Wohnzimmer oder Küche sind doch nicht so ganz intim oder privat und von den Bildern an sich kann auch keiner Rückschlüsse auf mich ziehen, weil man ja nicht weiß, wer dort momentan noch wohnt. Ich verstehe also ehrlich gesagt gar nicht, warum einem das unangenehm sein sollte, wenn Bilder der eingerichteten Wohnung im Internet zu sehen sind. Im Grunde sollte doch der Mieter ebenso wie der Vermieter daran interessiert sein, die Wohnung schnellst möglich weiter zu vermieten.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Es gibt tatsächlich eine Mitwirkungspflicht des Mieters und dieser darf die Bemühungen um die Suche nach einem Nachmieter nicht boykottieren. Aber diese Mitwirkung erstreckt sich eher darin, eine angemessene Anzahl an Besichtigungen zu "gewöhnlichen" Uhrzeiten zu ermöglichen. Wobei hier die einzelnen Parameter nicht festgehalten sind und immer Ermessenssache sind. Es ist also nicht klar, wie oft einer Wohnungsbesichtigung zugestimmt werden muss. Aber in aller Regel kann sich hier Mieter und Vermieter auf eine vernünftige Anzahl einigen.

Fotos der eigenen Wohnung hingegen würden hinsichtlich der Mitwirkung zu weit gehen und niemand kann einen Mieter dazu zwingen, die Wohnung fotografieren zu lassen. Daher ist es ganz einfach: das nachvollziehbare Ansinnen des Maklers kann man freundlich und ruhig zurück weisen. Es muss genügen, wenn eine Skizze der Raumaufteilung gemacht wird. Bilder helfen vielleicht, Interessenten zu gewinnen. Aber sie sind definitiv kein Gut welches eingefordert werden kann. Schlaue Vermieter haben sowieso noch "alte" Fotos der leeren Wohnung. Und wenn nicht würde man diese spätestens nach so einem Fall anfertigen lassen.

Den Makler allein muss der Mieter letztlich nicht in die Wohnung lassen. Insbesondere dann nicht, wenn danach sowieso noch Besichtigungstermine anfallen. So was würde den Aufwand für den Mieter nur in die Höhe treiben. Freundlich aber wäre natürlich, dem Makler vorher Bescheid zu geben, so dass der sich den Weg auch sparen kann.

Ich selbst würde übrigens davon ausgehen, dass die Verletzung der Privatsphäre hier eher als gering zu werten ist, weil ja kaum Details bekannt werden und diese Bilder nur dann interessant wären, wenn Name oder wenigstens die zugehörige Adresse dazu geliefert werden würden. Aber Makler werden kaum Wohnungen im Netz mit Bildern anbieten und zusätzlich die Anschrift gleich mit angeben oder gar den Namen des Mieters/Vermieters angeben. Damit würden sie sich selbst ja u.U. um das eigene Gelb bringen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Niemand kann einen Mieter dazu zwingen, die eigene Wohnungseinrichtung fotografieren zu lassen! Das fällt eindeutig unter Privatsphäre. Zwar muss man Wohnungsbesichtigungen für Mietinteressenten ermöglichen, mehr aber auch nicht. Man ist nicht dazu verpflichtet, der gesamten Welt (denn darauf läuft es ja hinaus) zu zeigen, ob man teure Möbel hat oder doch eher die Ikea-Variante. Oder gar mein Schlafzimmer zu zeigen. Ich meine, das ist nun wirklich privat.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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