Wie läuft es bei der gesetzlichen Erbfolge ab?

vom 06.06.2012, 11:15 Uhr

Friedmann hat geschrieben:Das die Mutter des behinderten Kindes das Erbe verwaltet, halte ich für ein Märchen (sorry). Geerbtes Vermögen verbleibt bis zur Volljährigkeit, nach meinem Wissen auf einem “Anderkonto” (fremdes unzugängliches Konto). Der Zugang zu diesem Konto wird dem Erben erst bei dessen Volljährigkeit eröffnet.

Das ist ja mal eine sehr gute Nachricht für das zweite Kind, denn dessen Mutter ist auch an krebs erkrankt und ihre Überlebenschance ist auch nicht mehr so lang, laut den Ärzten. Aber so wissen beide Kinder zumindest, das das Geld für das zweite Kind und seine Zukunft gesichert ist.Es wird nämlich dort gut versucht zu tricksen und zwar von Leuten, die mit dem Erben nichts zu tun haben und einfach nur greifen wollen, egal wie.

Müssen die Kinder eigentlich unbedingt einen Erbschein beantragen? Beide Kinder kennen sich mit der Sache überhaupt nicht aus und wollen eigentlich nur das Geschehene erst einmal verarbeiten, aber durch den Stress von allen anderen, ist das fast unmöglich.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ohne Erbschein kann man gar nichts machen. Da kommt man an kein Konto des Verstorbenen und was sonst noch so zu regeln ist. Denn der Erbschein beweist ja, dass man berechtigt ist, sich um diese Dinge zu kümmern. Auch wenn das zweite Kind geistig behindert ist, heißt das doch nicht automatisch, dass sich jemand um seinen Erbteil kümmern muss.

Je nach Grad der Behinderung kann es doch manches selbst entscheiden oder zumindest seinen Willen bekunden wer das Erbe verwalten soll. Immerhin muss das auch niemand aus der Verwandtschaft sein, sondern auch das Gericht kann da einen entsprechenden Vormund bestellen. Gerade, wenn Kind A vielleicht überzeugend darlegen kann, dass die Mutter von Kind B nach dessen Volljährigkeit das Erbe verbrassen würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich denke, es wäre am besten , wenn der größere Sohn zum Nachlassgericht geht, da er schon volljährig ist. Es muss jemand den Stein in rollen bringen. Ja, man muss einen Erbschein beantragen um was zu erben. Man kann in der Sache nicht so tun, als wäre nichts geschehen.

Sollte die Mutter des behinderten Kindes zum Nachlassgericht gehen, würde sie den Stein ins Rollen bringen. Man würde dann ermitteln und mitteilen, dass sie nicht berechtigt ist. Also muss irgendjemand damit anfangen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass über kurz oder lang trotzdem ermittelt wird.Denn ein Todesfall wird ja behördlich beurkundet. Ich kann mir vorstellen, dass über längere Frist die Meldung bei den Behörden ankommt, denn der Verstorbene muss abgemeldet werden (Standesamt, Krankenkassen, Finanzamt). Beim Finanzamt dürften ja die „Reichtümer“ des Verstorbenen bekannt sein. Und an dieser Stelle, könnte ich mir vorstellen, das die Frage nach dem neuen Besitzer der Reichtümer auftaucht, wegen der Erbschaftssteuer. Wenn also niemand etwas macht, könnte ich mir vorstellen, dass sich das Rad dann von allein dreht.

Ich würde aber dazu raten, von allein zum Nachlassgericht zu gehen. Denn wenn alle so weiter leben, wie bisher und vielleicht noch Geld vom Konto abheben oder in dem Haus weiter wohnen, dann kann es irgendwann zur Strafsache werden, Schließlich bedient man sich an etwas, was einem nicht gehört.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ältere Kind, welches aus der ersten Ehe stammt, wird nun den Stein ins Rollen bringen und hofft auf Mithilfe der Lebensgefährtin und dem zweiten Kind, da noch wichtige Papiere in dem Haus sind, wo Kind B nicht so einfach ran kann. Es kann sein, das die Lebensgefährtin und Kind C sich da weigern werden. Aber es sind Unterlagen von der ersten Ehe, wie das Stammbuch und die Geburtsurkunde von Kind B und diese werden ja für den Erbschein benötigt. Kind B hat weder die Bankkarte, noch wohnt sie in dem Haus, also verhält es sich ja richtig, denn sie kann eh nichts machen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn es darum geht, dass die Lebensgefährtin die Papiere nicht rausgibt, dann kann man die Papiere, wie Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde auch beim Standesamt einholen. Einfach hingehen, Personalausweis vorlegen und das Anliegen erläutern. Gegen eine geringe Gebühr, bekommt man dann seine Geburtsurkunde und auch die Sterbeurkunde des Vaters.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ja denke, das das erste Kind das auch so handhaben wird, denn es gibt derzeit genügend Stress dort im Haus und so hart es auch klingen mag, einer muss ja anfangen und das ganze regeln. Der Stein muss ja ins rollen gebracht werden, damit wieder Ruhe einkehren kann. Es ist nur schade, das eine friedliche Einigung nicht möglich ist, da zu viele Unbeteiligte sich mit reinhängen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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