Im Beisein der Polizei alkoholisiert Auto bewegen?
Person A. lebt alleine. Person A. hat ein Auto, welches zwar kaum gefahren wird, aber auf Person A. zugelassen ist. Das Fahrzeug parkt Person A. immer auf öffentlichen Geländen, wie halt am Straßenrand auf öffentlichen Parkplätzen. Dazu hat Person A. auch einen für sein Wohngebiet gültigen Anwohnerparkausweis. Person A. läuft auch regelmäßig am Auto vorbei und sieht so, falls es kurzfristig zu Verkehrsänderungen kommt, wie halt zum Beispiel Bauarbeiten und er halt sein Auto weg fahren müsste, weil die Parkplätze gesperrt werden.
Person A. trinkt allabendlich sein Bier. Es können auch mal zwei oder drei werden. Person A. ist nicht berufstätig. Und Person A. fährt absolut nie wenn zu viel Alkohol getrunken wurde. Da Person A. halt nicht arbeiten geht, wird es Abends auch mal ein Bierchen mehr, weil man ja am nächsten Tag nicht zwingend fahren muss und so auch ein zu hoher Restalkoholgehalt ausgeschlossen werden kann.
Eines Abends trinkt Person A. schon das zweite Bierchen. Da klingelt das Telefon. Am anderen Ende der Leitung ist die Polizei. Diese fragt Person A. erst mal, ob er Halter von Fahrzeug X, mit dem Kennzeichen X ist. Das kann Person A. natürlich bestätigen, denn es ist sein Fahrzeug. Irgendwie ist einer Streife ein Schaden am Fahrzeug aufgefallen und man bittet Person A. doch bitte mal zu seinem Fahrzeug zu kommen, da er ja direkt gegenüber wohnt. Das ist für Person A. auch kein Problem.
Person A. geht zu seinem Fahrzeug und spricht auch mit den Polizeibeamten und klärt die Sache. Zum Abschluss meinen die Polizeibeamten, dass es vielleicht sinnvoll wäre, wenn Person A. mit seinem Fahrzeug ein Stück weiter fahren würde, damit der Vordermann besser raus fahren kann, da dieser ziemlich eng aufgefahren ist. Was aber aufgrund des Parkplatzmangels in dem Wohngebiet an sich schon fast normal ist. Die Polizisten wollen nur einen weiteren Schaden ausschließen.
Person A. steht nun vor der Frage, ob er dem Wunsch der Polizeibeamten nachkommen soll oder ob er halt dazu stehen sollte, dass er ja schon Alkohol getrunken hat und die erlaubte Promillegrenze schon überschritten haben müsste. Wie würdet ihr euch verhalten? Warum würdet ihr so handeln?
Also nach zwei Bier würde ich das Auto ein paar Zentimeter bewegen (um mehr kann es sich ja nicht handeln, wenn es um zu dichtes auffahren auf den Vordermann geht). Wären es hingegen schon 3 oder 4 Bier gewesen, so hätte ich dies dem Polizisten gesagt und ihn gebeten das Auto doch gerade dies Stückchen zu bewegen oder ihm vorschlagen, dass Auto direkt am kommenden Morgen zu bewegen. Der Polizist kann mich ja nicht dazu bewegen eine Straftat zu begehen und wenn das Auto ordnungsgemäß abgestellt worden ist, so drohen selbst bei Nichtbeachtung des polizeilichen Wunsches keine Folgen. Die Polizei wird das Auto nicht abschleppen lassen, weil es zu dicht am Vordermann geparkt ist.
Ich wäre nach zwei Bieren nicht mehr dazu in der Lage, mein Auto zu fahren. Ich trinke nie Alkohol und merke es dementsprechend schnell. Daher hätte ich dem Polizeibeamten dann ehrlich gesagt, dass ich schon zwei Bier getrunken habe und mein Auto lieber nicht bewegen möchte. Ich hätte dann geschaut, ob nicht vielleicht gerade ein Nachbar so nett wäre und mein Auto ein paar Meter weiter abstellen würde. Oder ich hätte eben gefragt, ob es auch ausreichend ist, wenn ich das Auto morgens umparke. Gefahren wäre ich auch die paar Meter dann nicht mehr.
Warum hat A dem Beamten nicht gesagt, dass er kein Auto mehr fahren will, weil er Bier getrunken hat. Ich hätte den Schlüssel meines Autos dem Beamten gegeben und hätte ihn gebeten den Wagen umzusetzen, weil ich Bier getrunken habe und es nicht mehr machen möchte. Ich denke, dass die Polizei nicht drauf bestehen wird, dass er es selber macht, wenn er sagt, dass er Alkohol getrunken hat.
Ist es üblich, dass die Polizei einen anruft, wenn ein Schaden am Auto ist oder der Wagen schlecht geparkt ist? Das habe ich noch nie gehört. Ich denke, dass ich da so skeptisch gewesen wäre, dass ich nicht mal vor die Tür gegangen wäre.
Diamante hat geschrieben:Ist es üblich, dass die Polizei einen anruft, wenn ein Schaden am Auto ist oder der Wagen schlecht geparkt ist? Das habe ich noch nie gehört.
Das kommt auf den Schaden an. Wenn es sich um einen normalen Unfallschaden handelt, ist es sehr ungewöhnlich, dass die Polizei den Fahrzeughalter anruft, der Unfall könnte schließlich auch schon länger zurückliegen. Wurden jedoch die Seitenspiegel abgetreten und liegen noch neben dem Fahrzeug, ist es wahrscheinlich, dass der Schaden noch nicht bemerkt wurde, und dann kann das durchaus vorkommen, dass man von der Polizei angerufen wird. Es kommt also auf den Schaden an.
Und es ist auch möglich, das man angerufen wird, wenn man schlecht geparkt hat. Aber auch hier kommt es immer auf die Situation an. Meistens passiert es nur dann, wenn gerade jemand ausparken will, aber nicht mehr aus der Parklücke kommt. So ohne Grund wäre es auch eher ungewöhnlich.
In der Situation hätte ich den Polizeibeamten einfach gesagt, dass ich Alkohol getrunken hab und mich nicht mehr in der Lage fühle, Auto zu fahren. Da das Auto aber ja nicht falsch stand, sondern einfach nur sehr eng geparkt war, wär mein Auto also so stehen geblieben. Dass einer der Polizeibeamten das Auto selbst ein Stückchen wegfährt, würde eher nicht passieren.
Einfach sagen, das man schon Alkohol getrunken hat und demzufolge nicht mehr sein Auto fährt, ist doch eine vernünftige Vorgehensweise. Entweder, wenn die Zeit dazu ist, fährt einer der Polizisten das Auto an einen anderen Platz oder man belässt die Sache wie sie ist. Wobei ich auch nicht wirklich einsehen würde, auf einen Autofahrer Rücksicht zu nehmen, welcher sich so nah an mein Auto stellt. Dann wäre ich hier ständig auf der Suche nach einem neuen Parkplatz.
Ich würde es in dieser Situation auch einfach dem Polizisten sagen, dass ich schon Alkohol getrunken hätte und deswegen das Auto nicht mehr bewegen möchte. Es war ja nun auch nicht so, dass Person A. irgendwie falsch gestanden hätte und aus diesem Grund sein Auto weg bewegen sollte. Deswegen denke ich auf jeden Fall, dass die Polizisten Verständnis dafür hätten, dass er sein Auto nicht mehr bewegen möchte. Er hatte es ja auch nicht vor, noch Auto zu fahren, deswegen dürfte es auch kein Problem sein, dass er eben Alkohol getrunken hat.
In dem Falle wäre ich der Bitte, den Wagen etwas zu bewegen, nicht nachgekommen. Aber ich würde dem Beamten den Autoschlüssel geben und ihn bitten, den Wagen selbst ein Stück weiter zu fahren. da ich ja Alkohol getrunken hätte. Ich denke, dass das auch so gemacht worden wäre.
Ich wäre auch nicht mit dem Auto gefahren. Auch wenn es keine weite Strecke ist, ist es eben untersagt mit zu viel Alkohol sich ans Steuer zu setzen und da ist es egal, ob es ein paar Zentimeter sind oder mehrere Kilometer. Ich hätte auch eindeutig der Polizei Bescheid gegeben, dass ich Alkohol getrunken habe und aus diesem Grund nicht mit dem Auto fahre. Ich sehe eigentlich auch kein Problem darin, warum man das nicht machen soll oder kann. Es ist ja nichts Schlimmes dabei, wenn man am Abend Bier oder sonstigen Alkohol trinkt.
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