Darf Vermieter auf die Personalien von Partner bestehen?

vom 03.06.2012, 21:34 Uhr

Frau A ist alleinerziehend und wohnt in einem 2 Familienhaus. Unten wohnt der Vermieter und oben wohnt sie mit ihren Kindern. Frau A hat seit einem halben Jahr einen Freund, dem sie auch einen Schlüssel ihrer Wohnung gegeben hat. Der Freund, Herr B wohnt nicht in der Wohnung. Er ist manchmal das ganze Wochenende da und wenn Frau A Montag früh das Haus verlässt ist Herr B noch in der Wohnung, weil er alle 14 Tage Spätschicht hat und von dieser Wohnung aus zur Arbeit fährt. Er schließt dann die Wohnung ab und geht aus dem Haus. Ansonsten ist er selten alleine in der Wohnung.

Der Vermieter, nennen wir ihn Herr C fragt nun ständig, wer denn der Mann ist, der ständig in "seiner" Wohnung ist. Mit der Aussage von Frau A, dass es der Freund ist, gibt er sich nicht zufrieden. Er meint, dass er ein Recht auf die Personalien hat und auch seine Adresse wissen will, weil er nicht duldet, dass er in seiner Wohnung wohnt. Dabei ist er ja nur tageweise dort.

Nun fragt Vermieter C auch schon das 12 jährige Kind von Frau A aus und hat das Mädchen nach dem Namen und der Adresse von Herrn B gefragt. Das Mädchen hat aber nichts gesagt außer den Vornamen. Herr C meint auch, dass Frau A nicht das Recht hätte den Schlüssel ihrer Wohnung einfach ihrem Freund zu geben.

Nun weiß Frau A nicht, was sie machen soll. Muss sie dem Vermieter den Namen und die Adresse des Freundes geben, damit der Vermieter sieht, dass er auch eine eigene Wohnung hat und sich nicht dort einnistet? Darf Frau A den Schlüssel ihrer Wohnung ihrem Freund geben und darf der Freund sich auch alleine in der Wohnung aufhalten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Frage des Vermieters ist meines Erachtens insofern schon berechtigt, als das er schon ein berechtigtes Interesse daran haben kann, wer in seinem Haus ein und ausgeht. Selbst wenn er eigentlich gar nicht in dem Haus wohnt. Aber die Auskunft der Mieterin muss ihm da schon genügen, solange keine echten Hinweise auf eine Untervermietung bestehen. Aber selbst wenn der Freund der Mieterin fest zu ihr ziehen wollen würde, könnte sich der Vermieter dem nicht widersetzen. Bzw. wäre das Widersetzen sehr schwer und an sehr enge Bedingungen geknüpft. So muss ein Vermieter eines Ein-Zimmer-Appartements nicht hinnehmen, dass dann eine fünfköpfige Familie einzieht.

Auf die Nachfrage nach dem Vor- und Zunamen sowie nach der postalischen Adresse kann, muss aber die Vermieterin nicht antworten. Ich würde mir aber sowieso die Frage stellen, welchen Stellenwert eine Antwort haben kann, auf die es in keinem Fall Konsequenzen gibt und deren Richtigkeit nicht geprüft werden kann. So kann man sich in der jeweiligen Stadt einfach die Haupt- oder Bahnhofsstraße wählen, und als Name Hansi Müller angeben. Was soll/will der Vermieter damit schon anfangen?

Wenn es wirklich nur darum geht, dass der Vermieter eine subjektive Sicherheit darüber gewinnt, dass eben der Besucher tatsächlich nicht da wohnt, dann kann die Mieterin in Zukunft eben diesen Umstand auf Anfrage nach der Adresse betonen oder wiederholen. Mehr muss und kann die Mieterin nicht machen. Über dieses Verhalten des Vermieters muss sie stehen oder aber sie gibt schlicht nach, holt den Freund dazu, und gibt in der Hoffnung vollumfänglich Auskunft.

Was aber etwas skurril anmutet, ist das hier der Vermieter die zwölfjährige Tochter ausfragt. In so einem Fall würde ich als Mutter etwas dünnhäutig reagieren und den Vermieter klar darauf ansprechen und es mir verbitten, dass noch einmal die Tochter nach persönlichen Daten ausgefragt oder sonst wie belästigt wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich kann als Mieter frei entscheiden, wem ich einen Wohnungsschlüssel gebe. Und selbst wenn diese Person täglich in die Wohnung kommen würde, kann der Vermieter nichts dagegen machen. Es sei denn, dass sich die Person komplett daneben benimmt, so dass sie Grund gibt, um vom Vermieter ein Hausverbot zu erhalten.

Mein Vermieter weiß zwar, dass ich seit letzten Jahr mit meinem Freund zusammen wohne, aber ihn bisher weder Name noch vorherige Adresse interessiert. Solange er seine Miete pünktlich bekommt und es keine Beschwerden über uns gibt, ist ihm der Rest recht egal.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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