Kinderreisepass auch ohne Zustimmung möglich?
A und B leben getrennt. Beide haben das Sorgerecht von den Kindern C und D. Frau A lebt mit den Kindern in Berlin und Herr B lebt in München. Allerdings haben A und B keinen Kontakt miteinander und Frau A kann ihren Nochehemann nicht erreichen. Denn wie die neue Freundin von Herrn B sagt, ist Herr B wohl auf einer Geschäftsreise im Ausland.
Frau A wollte mit den Kindern verreisen. Dazu braucht sie einen Reisepass für ihre jüngste Tochter. Die älteste Tochter hat bereits einen Reisepass. Nun steht sie vor dem Problem, dass sie keine Unterschrift von ihrem Nochehemann bekommen kann, wenn sie diesen Pass beantragt. Denn sie hat gehört, dass beide Erziehungsberechtigte mit einem Reisepass einverstanden sein müssen.
Was kann A machen, dass sie dennoch an den Reisepass kommt und die schon gebuchte Reise auch antreten kann. An den Reisepass hat sie leider zu spät gedacht. Muss man wirklich die Einverständnis bzw. die Unterschrift des erziehungsberechtigten Vater haben, wenn man einen Reisepass beantragen will oder reicht es, wenn Frau A diesen beantragt?
So weit ich informiert bin, braucht sie die Unterschrift nur, wenn das Kind auch bei dem Vater gemeldet ist. Ich hatte letztes Jahr dasselbe Problem mit meinem sechzehnjährigen Sohn. Es war kompliziert. Für den Personalausweis musste nur er unterschreiben. Für den Reisepass waren die Unterschriften von Vater und Mutter erforderlich und zwar laut Aussage der Sachbearbeiterin deshalb, weil mein Sohn auch bei seinem Vater gemeldet war. Nachdem ich sagte, dass mein Sohn eigentlich außer Weihnachten nie bei seinem Vater ist und dieser sich auch nur zu den Zeugnissen und zum Geburtstag melde, schlug sie vor, dass mein Sohn sich aus der Wohnung abmelden solle. Ich habe mich zwar total gewundert, dass wir meinen Sohn ohne Einverständnis des Vaters aus seiner Wohnung abmelden konnten, aber das war wohl möglich. Danach brauchten wir nur noch meine Unterschrift für den Reisepass.
Es ist auch unmöglich, ein Bankkonto zu eröffnen, ohne dass beide unterschreiben. Bei meinem ältesten Sohn hat mein Ex-Mann eine Kopie seines Personalausweises gemacht, mir geschickt und alle möglichen Formulare unterschrieben. Damit ging das. Aber ich habe jetzt so gut wie keinen Kontakt mehr zu meinem Ex-Mann und er ist im Moment auch im Ausland, so das ich ihn gar nicht erreichen konnte. Es war nicht möglich, bei der Postbank ein Konto für meinen Sohn zu eröffnen, obwohl er schon siebzehn Jahre alt ist. Er wartet jetzt damit, bis er achtzehn ist. Solange benutzt er meine Sparcard für sein Erspartes.
Wenn beide Partner das Sorgerecht haben, muss immer die Zustimmung vorhanden sein. So kann die Mutter nicht einfach einen Personalausweis beantragen, ohne die Unterschrift des Vaters zu besitzen. Anders herum ist das dann natürlich auch nicht möglich. Ohne Zustimmung einen Ausweis für das Kind beantragen geht nur dann, wenn einer allein das Sorgerecht besitzt. Mit gemeinsamen Sorgerecht kann keiner allein einen Reisepass beantragen, weder wenn dieser verloren gegangen ist, noch wenn einer vorhanden ist und neu beantragt werden muss, weil er vielleicht abgelaufen ist.
Es reicht die Zustimmung von dem Elternteil, welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Denn ich brauchte nun auch solche Kinderreisepässe für meine Töchter. Ich habe vorher auf dem Einwohnermeldeamt bei uns angerufen und wollte wissen, ob ein formloses Schreiben vom Vater reicht oder ich vorher ein Formular abholen muss dafür.
Da wurde mir mitgeteilt, dass ich seine Zustimmung gar nicht benötige, da ich nach deren Unterlagen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe. Ich würde aber an Stelle von Frau A vorsorglich beim Einwohnermeldeamt telefonisch nachfragen. Sollte sie doch die Unterschrift von Vater benötigen und dieser nicht rechtzeitig greifbar sein, würde ich beim Jugendamt vorsprechen. Diese können da auch oftmals helfen.
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