Darf Arbeitgeber nach der Kinderbetreuung fragen?

vom 31.05.2012, 18:03 Uhr

Angenommen, man möchte als Elternteil, welches bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu Hause gewesen ist, wieder in Arbeit gehen und benötigt daher eine Kinderbetreuung. Diese ist nun durch einen Platz in einer Kindertagesstätte, durch ein gut aufgestelltes privates Umfeld, aber auch durch Zuhilfenahme einer weiteren professionellen Betreuungsperson möglich.

Darf der Arbeitgeber da dann aber eine genaue Aufstellung einfordern, wie die Kinderbetreuung aussieht oder muss sich der Arbeitgeber damit zufrieden geben, dass eine Kinderbetreuung während der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten eben stattfindet und dass auch notwendige Überstunden abgedeckt sind?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wie sich die Kinderbetreuung gestatltet, kann dem Arbeitgeber egal sein, es geht ihn schlicht und einfach nichts an. Das ist eine Privatangelegenheit, zu der man nicht detailiert Auskunft geben muss.

Allerdings verstehe ich sein Ansinnen schon. Wenn man eben weiss, wie gut so etwas organisiert ist, fällt die Entscheidung für die Person einfacher, als wenn schon vorher absehbar ist, dass es (mal überspitzt gesagt) jede Woche einen anderen Grund gibt, warum die Kinderbetreuung ausfällt und die Arbeitnehmerin aus diesem Grund nicht zur Arbeit erscheinen kann oder sich damit um Überstunden drückt.

Man muss also schon abwägen, ob man da auf stur stellt und seine Privatangelegenheiten Privat sein lässt oder ob man es verschmerzen kann, darüber Details preiszugeben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also ich kann den Arbeitgeber verstehen wenn er genauer nachfragt, denn schließlich muss er ja auch wissen ob das Kind gut untergebracht ist und die angestellte Person dann auch ausreichend Zeit für die Arbeit mitbringen kann. Denn wenn die Unterbringung eben nicht gegeben ist, die Person es aber angibt, wird es Schwierigkeiten geben. Aber von der Sache her hast du schon Recht. Eigentlich darf er nicht so genau nachfragen und die Person darüber aus löchern. Jedoch würde ich mich einfach mal in seine Situation versetzen und dann denke ich weiß man das es bei Weitem schlimmere Fragen gibt als solch eine.

» Kokeilla » Beiträge: 180 » Talkpoints: 6,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Kokeilla hat geschrieben:Also ich kann den Arbeitgeber verstehen wenn er genauer nachfragt, denn schließlich muss er ja auch wissen ob das Kind gut untergebracht ist und die angestellte Person dann auch ausreichend Zeit für die Arbeit mitbringen kann..

Der Arbeitgeber darf zwar diese Frage stellen allerdings ist sie eigentlich total irrelevant, denn sie hat keinerlei Einfluss auf die Arbeit der betreffenden Person. Wenn es auch zu Verspätungen kommt kann man diesen Punkt nicht ansprechen, denn der Arbeitgeber darf nur den Fakt der Verspätung bewerten. Nur eben bei einer Krankschreibung der Kinder muss er es erfahren, wenn die Mutter oder der Vater dann das Kind betreut.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich meine, fragen kann der Arbeitgeber schon, aber er braucht sich nicht erhoffen, unbedingt eine Antwort zu bekommen. Denn wie die Kinderbetreuung geregelt ist, geht ihm nichts an. Dies ist die eigene Privatsphäre und somit muss der Arbeitnehmer auch keine Antwort darauf geben und dann muss sich der Arbeitgeber auch damit zufrieden geben, denn er kann niemanden zu etwas zwingen, was er nicht Preis geben muss.

Dennoch verstehe ich es auch, wenn Arbeitgeber danach fragen, denn eigentlich zeigt dies auch nur, dass diese sich schon Gedanken machen, ob der Arbeitsablauf gestört werden könnte. Sicherlich, kann er nichts mit einer Frau anfangen, die alle 30 Minuten schnell nach Hause muss, weil ihre Kinder unbeaufsichtigt sind. Aber trotzdem hat es ihn eigentlich nichts anzugehen, also würde ich auf diese Frage auch nicht unbedingt eine Antwort geben. Aber es kann auch einfach sein, dass der Arbeitgeber dann helfen möchte, eine Kinderbetreuung zu finden, sodass die Frau sich ganz auf ihren Job konzentrieren kann. Dies zeigt mir eigentlich auch nur, dass der Arbeitgeber sich wirkliche Gedanken macht und eventuell somit für einige Sachen Verständnis hat.

Aber im Grunde genommen, nein. Du musst keine Auskunft darüber geben, aber ich weiß nicht, ob sich dies nicht unbedingt negativ äußert, wenn man gar keine Antwort gibt. Dies könnte natürlich auch nach hinten losgehen und für den Arbeitgeber ein Zeichen sein, dass man nicht ehrlich ist und nicht alles verraten möchte, wobei sich eigentlich ein Arbeitgeber damit zufrieden geben muss. Er muss schließlich nicht alle Details aus der Privatsphäre wissen!!

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» Dennus » Beiträge: 1263 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eine solche Frage muss nicht beantwortet werden. Allerdings: im Bewerbungsgespräch einfach patzig zu sagen "das geht Sie gar nichts an" wäre vermutlich nicht sehr förderlich, wenn es darum geht, den Job auch wirklich zu bekommen. Allerdings dürfte man dem potenziellen Arbeitgeber, da man nicht zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet ist, sonstwas erzählen... Selbst wenn eine glatte Lüge hinterher aufflöge, wäre das rechtlich kein Problem.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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