Wann gilt bei Versicherungen Anschaffungswert und Zeitwert?

vom 16.05.2012, 18:36 Uhr

Ich weiß, dass zumindest unsere Hausratversicherung eine Neuwertversicherung ist, also man den Anschaffungswert ersetzt bekommt, wenn man einen Schaden hat. Bei unserer Haftpflichtversicherung hingegen ist es so, dass man nur den Zeitwert ersetzt bekommt und unser Versicherungsvertreter meinte, dass es wohl auch normal ist, dass es so ist.

Wann aber gilt bei Versicherungen noch der Anschaffungswert und wann der Zeitwert? Beim Auto gilt ja der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Autos. Also auch der Zeitwert. Aber bei welchen Versicherungen gilt noch der Zeitwert und bei welchen der Anschaffungswert, also der Neuwert?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Den Anschaffungspreis bekommst du eigentlich nie zurück. Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertentschädigung. Das bedeutet, dass der Preis für ein Produkt in gleicher Art und Güte ersetzt wird. Das beste Beispiel ist immer der Fernseher. Ein Gerät, welches 5 Jahre alt ist und durch Überspannung zerstört wird, findet man heute in keinem Geschäft mehr. Also wird ein Gerät in einer Preiskategorie gewählt, die in etwa dem entspricht, was bei Anschaffung der Preis war.

Trotzdem bekommt man aber nun für das ähnliche Geld ein deutlich besseres Gerät. Bei manchen Versicherern werden aber auch Mehrkosten für Umweltschonende Geräte mit erstattet. In der Wohngebäudeversicherung handelt es sich meistens um einen gleitenden Neuwert, sprich die Wiederherstellungskosten im Schadenfall werden zu den dann gültigen Preisen übernommen. Die Haftpflichtversicherung, wie du bereits gesagt hast, erstattet in der Regel zum Zeitwert, also manchmal auch gar nichts, oft erstattet diese aber auch einfach Reparaturkosten, sofern der beschädigte Gegenstand reparabel ist.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der Klassiker ist im eigentlichen Sinne der Wasserschaden. Der Verursacher lässt diesen Schaden über seinen Haftpflichtversicherer regulieren. Dieser ersetzt dem Geschädigten den Schaden zum Zeitwert. Der Geschädigte kann unter Umständen auch seine eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen und bekommt den Neuwert oder Anschaffungswert erstattet. Die Hausratversicherung holt sich danach das Geld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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