Welche Voraussetzungen für eine Vormundschaft?

vom 21.03.2012, 19:13 Uhr

A hat einen Vater, der an Alzheimer erkrankt ist. Das Vormundschaftsgericht kann daher ja eine Bestallung (Vormundschaft) bestimmen. Da A´s Vater nicht in ein Heim soll und A sich um den Vater kümmern will und auch alles für ihn regeln will, möchte A auch die Vormundschaft bzw. die Bestallung wie es heute heißt übernehmen. A hat noch einen Bruder, der sich aber nicht um den Vater kümmern will.

Welche Voraussetzung für diese Vormundschaft muss A haben? Wird von Gericht noch eine Art Vormund bestimmt oder kann A die Bestallung und die dazugehörige Urkunde alleine bekommen? Kann sie dann alleine über den Vater bestimmen, was Gesundheit, Finanzen, Wohnort usw. angeht oder muss sie für alles, was sie für ihren Vater kaufen will das Vormundschaftsgericht aufsuchen, weil noch einer vom Vormundschaftsgericht mitzubestimmen hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Vater muss auf jeden Fall in der Entscheidungsfindung sehr stark eingeschränkt sein und es darf in der nächsten Zeit auch keine Besserung sich ergeben. Wenn nämlich die ganz alltäglichen Dinge nicht mehr selbst erledigt werden können, muss sich darum eine qualifizierte Person kümmern. Auch müssen hierzu mit Sicherheit auch ärztliche Gutachten vorliegen, denn ein zuständiges Gericht muss ja eine Entscheidung dazu treffen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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