Wenn der Vermieter die Wohnung ausräumt ...

vom 02.06.2012, 10:22 Uhr

Mietverhältnisse sind manchmal schwierig, sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Neben schwierigen Vermietern, die sich Rechte herausnehmen, die sie nicht haben, gibt es durchaus auch Mieter, die sich nicht an Vereinbarungen halten, keine Miete zahlen und die Wohnung demolieren.

Der reguläre Weg führt dann über Mahnungen irgendwann zur Kündigung. Idealerweise verschwinden die Mieter dann zum vereinbarten Zeitpunkt und hinterlassen die Wohnung im angemessen Zustand und übergeben auch die Schlüssel. Wenn dies nicht der Fall ist, käme es irgendwann zu einer Räumungsklage, was durchaus ein langwieriger Prozess sein kann, verbunden mit hohen Kosten und Ärger für den Vermieter.

Wer als Vermieter Pech hat und Mieter mit einem guten Anwalt oder auch Mieter, die einfach mal spurlos verschwunden sind, weiß oft nicht mehr weiter. Doch mancher Vermieter macht es sich "leicht" und holt sich einfach selbst sein Eigentum zurück.

Dass es nicht erlaubt ist, Wohnungstüren aufzubrechen, Schlösser auszutauschen und Wohnungen zu entmüllen ohne gerichtlichen Beschluss, steht vermutlich außer Frage. Wer es trotzdem macht, kann durchaus von den Mietern verklagt werden. Doch was hat man dann als Vermieter zu erwarten?

Und machen die Umstände dabei einen Unterschied? Es ist ja schon etwas anderes, ob man die Großfamilie einfach vor die Tür setzt oder die achtlos hinterlassene Wohnung vom jemanden ausräumt, der nicht einmal mehr auffindbar ist, im Gefängnis sitzt oder ausgewandert ist. Hätten beide dieselben Ansprüche gegen den Vermieter?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Nach mehreren Urteilen ist die sogenannte "kalte Räumung" rechtswidrig. Der Vermieter muss für Schäden haften, die dabei dem Mieter entstanden sind. Er muss zum Beispiel Möbel ersetzen, wenn der Mieter behauptet, diese besessen zu haben. Ansonsten kann aber nichts passieren, also zum Beispiel eine Gefängnisstrafe für den Vermieter.

Ich würde mir als Vermieter in Einzelfall überlegen, ob ich nicht doch widerrechtlich räumen würde. Wenn ich eine Liste der entsorgten Gegenstände anfertige und das auch glaubwürdig ist, muss ich nur diese Dinge ersetzen. Vielleicht würde ich auch alles einlagern, das kommt billiger, als die Wohnung leer stehen zu lassen. Ich würde mir überlegen, was teurer und nervlich weniger belastend ist, eine lang dauernde Räumungsklage oder eine Anzeige des Mieters, falls er wieder auftaucht.

Dabei würde ich auch die Wahrscheinlichkeit berücksichtigen, ob der Mieter wieder auftaucht, was natürlich eine subjektive Abschätzung im Einzelfall ist. Vor allen Dingen die nervliche Belastung würde bei mir eine Rolle spielen. Ich fände es schlimm, eine vermüllte Wohnung zu besitzen und nichts tun zu können und wollte diesen Zustand möglichst bald, auch mit illegalen, aber als subjektiv legitim angesehenen Mitteln, beenden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 02.06.2012, 10:44, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Danke für den Begriff "kalte Räumung" werden damit noch weitersuchen. Dass man nichts "entwenden" darf und für Schäden haftbar gemacht werden kann, ist verständlich. Doch wenn ich alles fachmännisch einlagern lasse, dem Mieter Zugang zu seinem Eigentum gewähre und mit Zeugen oder Beweisvideos dokumentiert ist, dass sich nur diese Dinge in der Wohnung befanden, dann kommen doch vermutlich dennoch weitere Tatbestände hinzu oder?

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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