Ärztliche Behandlung durch Familienmitglieder, zahlt die KK?

vom 01.06.2012, 13:58 Uhr

Ich bin Beamter, wenn ich krank bin erstatten mir die Beihilfe meines Brötchengebers und eine private Krankenversicherung den größten Teil meiner Auslagen für die ärztliche Behandlung. Ein ebenfalls verbeamteter Kollege von mir erzählte mir neulich dass die Beihilfe jegliche Zahlung verweigert wenn die Behandlung durch ein Familienmitglied durchgeführt wird. Seine Frau ist Zahnärztin und er musste eine aufwendige Zahnsanierung über sich ergehen lassen. Auf den doch stattlichen Kosten ist er nun sitzen geblieben.

In dem Antrag für die Beihilfe gibt es tatsächlich einen Passus wo angekreuzt werden muss wenn dies der Fall ist. Ich hatte das bisher nicht weiter beachtet weil ich keine Mediziner unter meinen Bekannten habe, aber das hat mich doch etwas verwundert. Da wird einfach pauschal unterstellt dass es sich um Betrug handeln muss wenn die Ehefrau oder der Ehemann die Behandlung durchführt. Es erfolgt keinerlei Prüfung der Kosten oder der vorgelegten labortechnischen Leistungen, es gibt einfach nichts. Sicherlich könnte man auch als Betroffener zu einem anderen Arzt gehen wenn solche kostspieligen Sanierungen anstehen, aber das hat auch einen komischen Beigeschmack. Erst einmal würde ich bei meinem Partner die beste Behandlung erwarten, zum anderen sieht es komisch aus wenn ich zu einem anderen Arzt gehe. Das ist so als ob ich kein Vertrauen in die Fähigkeiten meines Partners habe.

Ist so eine Praxis wirklich überall üblich oder handelt es sich nur um eine sehr spezielle Festlegung meines ständig klammen Bundeslandes? Gibt es ähnliche Regelungen auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Vielleicht lässt sich die Ablehnung der Beihilfe umgehen, wenn man sich vorab einen Kostenvoranschlag eines anderen Zahnarztes geben lässt, aus dem auch hervorgeht, dass die Sanierung dringend notwendig ist. Und man sich dann von der Beihilfe bestätigen lässt, dass sie zahlen, auch bei Behandlung durch Verwandte.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 29.9.2011, (2 C 80.10) wird die Beihilfe in dem von dir geschilderten Fall abgelehnt. So wie es scheint, ist das in allen Bundesländern so.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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