Miete an ortsübliche Preise anpassen

vom 01.06.2012, 10:47 Uhr

Die Mietwohnung von Familie A ist seit knapp zwei Jahren in der Zwangsverwaltung. Der Zwangsverwalter hatte eine Warmmiete von 350 Euro festgelegt. Die Warmmiete beinhaltet alles außer Strom, welchen jeder Mieter in dem Haus selbst zahlen muss. Allerdings sind die anderen Wohnungen im Mehrfamilienhaus wesentlich teurer vermietet. Die Quadratmeter pro Wohnung sind etwa gleich und die anderen Wohnungen haben im Durchschnitt diese 350 Euro als Kaltmiete.

Nun scheint sich doch ein Käufer für die Wohnung von Familie A gefunden zu haben. Und Familie A muss fürchten, dass die Miete entsprechend angepasst wird. Kann ein neuer Vermieter die Kaltmiete direkt auf den Durchschnitt der anderen Wohnungen hoch setzen oder geht das nur in mehreren Schritten? Denn es würden ja immerhin bei einer einmaligen Mietanpassung rund 150 Euro an Mehrkosten für Familie A anfallen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Durch den Vermieterwechsel ändert sich der Mietvertrag nicht. Der neue Vermieter hat also die gleichen Rechte wie der alte, die Miete zu erhöhen, auch wenn der alte es nicht ausgenutzt hat. Das bedeutet, dass der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen kann, die letzte Mieterhöhung muss aber mindestens zwölf Monate zurückliegen. Mehr als 20% geht aber nicht innerhalb von drei Jahren.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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