Bei Führerscheinentzug auch Arbeitsplatzverlust möglich?

vom 31.05.2012, 21:37 Uhr

Ein Arbeitskollege meines Vaters wurde bei einem Verkehrsvergehen erwischt und muss nun wahrscheinlich 2 Monate den Führerschein abgeben. Er hat 8 Monate Zeit um eine Zeit zu nennen, wo er den Führerschein abgeben will bzw. dann muss. Die 8 Wochen sind aber nicht teilbar. Es muss am Stück sein.

Nun hat der Arbeitskollege meines Vaters nur noch 4 1/2 Wochen Urlaub. Wenn er diese 8 Wochen Führerscheinentzug ins nächste Jahr mit nimmt, dann könnte er am Anfang des Jahres schon ein wenig mehr Urlaub aus dem Folgejahr bekommen. Aber das ist nicht möglich, ohne den Chef einzuweihen. Aber so lange Urlaub an einem Stück ist eher selten bis unmöglich in der Firma.

Der Arbeitskollege meines Vaters muss in seinem Beruf auch fahren. Er ist Außendienstmitarbeiter und fährt einige Kilometer pro Tag um seiner Arbeit nachzukommen. Wie ist das eigentlich? Wenn der Arbeitskollege das mit dem Urlaub hin bekommen würde, könnte der Chef dennoch den Arbeitsplatz anderweitig vergeben, weil er ja die Zeit eigentlich nicht da ist und so lange auch eigentlich kein Urlaub genommen werden kann? Kann der Chef den Urlaub ablehnen?

Wie ist das, wenn es nur 4 Wochen wären und man den Führerschein dann im Urlaub auf jeden Fall abgeben kann. Dürfte dann der Arbeitgeber, wenn er hinter den Führerscheinentzug kommen würde den Arbeitsplatz kündigen?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn der Arbeitskollege auf den Führerschein angewiesen ist, wird es schon schwierig werden. Er muss es dem Chef mitteilen, denn ohne Führerschein kann er ja nicht seinen Beruf ausüben. Wenn er in dieser Zeit keinen anderen Arbeitsplatz, zum Beispiel im Büro der Firma, bekommt, dann kann der Chef ihn ohne weiteres kündigen.

Ein Chef kann immer den Urlaub ablehnen, vor allem dann, wenn er dringend benötigt wird. Er sollte auf jeden Fall mit seinem Vorgesetzen reden, damit eine Lösung gefunden wird. Wenn der Vorgesetze nichts davon erfährt und das mit dem Urlaub nicht klappen sollte, dann kann der Job weg sein. Der Chef hat ihn ja eingestellt, damit er fährt. Wenn er das nicht mehr kann, dann kann er ihn auch entlassen. Aber oft sind die Chefs kulant und versuchen dann eine Lösung zu finden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kann mir auch vorstellen, dass das durchaus zu einem Problem werden kann. Ich weiß nun nicht, ob es da generell eine Meldepflicht beim Arbeitgeber gibt, aber verschweigen würde ich es in diesem Fall jedenfalls nicht. Immerhin braucht der Arbeitskollege den Führerschein ja für seine Arbeit. Wenn der Arbeitskollege nun schon gute 4 Wochen Urlaub hat, kann es auch durchaus zum Problem werden, wenn er dann noch weiteren Urlaub haben möchte.

Viele Arbeitgeber akzeptieren nicht einmal 4 Wochen Urlaub hintereinander. Bei 8 Wochen wird es natürlich noch schwerer. Im Endeffekt wird es wohl auf das Wohlwollen des Chefs ankommen. Der Arbeitskollege wird sich denke ich ein ehrliches Gespräch mit dem Chef nicht ersparen können. Wie der dann darauf reagiert, steht natürlich in den Sternen. Da kann es ganz unterschiedliche Möglichkeiten geben. Eventuell verliert er den Arbeitsplatz, eventuell kann er aber eben auch in verlängerten Urlaub oder in unbezahlten Urlaub oder dergleichen gehen und vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, dass er für die 4 Wochen in einem anderen Bereich des Unternehmens eingesetzt wird. Ist ja auch durchaus möglich und da gibt es auch immer wieder unterschiedliche Möglichkeiten.

Benutzeravatar

» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Vielleicht auch kurz der "moralische" Aspekt: wenn hier der Kollege auf die Fahrerlaubnis im (wirtschaftlich) existenziellen Sinn angewiesen ist, dann sollte sich kein Verstoß ereignen können, der dann auch einen Führerscheinentzug nach sich ziehen würde. Das muss einfach die Sicht der Dinge sein und hier kann es auch keine Entschuldigung geben, die auf einen "einmaligen Fehler" zurück gehen würde. Aber jetzt wäre das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Nachdem der Kollege sich den Zeitraum selber aussuchen darf, ist dies wohl der erste Führerscheinentzug. Das ist dann schon ein Trost. Wenn jetzt tatsächlich die Existenz nachweislich gefährdet ist, würde es durch eine signifikante Erhöhung der Strafe vor Gericht möglich sein, den Entzug aufzuheben. Da ist aber der Arbeitgeber fast zwingend ins Boot zu holen, weil der als Zeuge vor Gericht helfen könnte, hier die Bedeutung des Führerscheins klar zu machen. Gerade Berufskraftfahrer können von so einer Regelung profitieren. Aber ein "Außendienstmitarbeiter" dürfte da auch andere Wege und Möglichkeiten im Beruf haben, so dass es hier sehr schwierig wäre, durchzukommen. Außerdem kann es ja auch sein, dass der Kollege gar nicht daran interessiert ist, den Arbeitgeber über den "Vorfall" zu informieren.

Was den Urlaub angeht, ist es ja so, dass dieser beantragt werden kann und dann in Abhängigkeit der geschäftlichen Belange und der sozialen Situation der Mitarbeiter vom Arbeitgeber gewährt oder abgelehnt wird. Es gibt auch keinen Anspruch, den Jahresurlaub am Stück zu nehmen! Jetzt also fest von den vier Wochen auszugehen, ist schon riskant, wenn man den Arbeitgeber nicht über die Umstände informieren will. Wenn aber der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, seinem Job nachzukommen (wenn das Autofahren dazu gehört und der Führerschein weg ist), müssen andere Wege gesucht werden. Entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Wieso hat der Kollege nicht mal daran gedacht, sich für die Zeit die Termine so zu legen, dass er sich mit einer Vereinbarung mit einem Taxifahrer (z.B. 100 Euro pro halben Tag) oder mit Jobs für Studenten behilft? Zwar kostet dies auch Geld, aber dafür könnte er der Arbeit nachkommen. Die Kosten können dann als zusätzliche Strafe verstanden werden, so dass hier der Erziehungseffekt nachhaltiger wirkt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Dass der Führerschein für 8 Wochen weg ist, wird nur schwer verschwiegen werden können, da der Arbeitgeber in der Regel dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer, die ein Firmenfahrzeug führen auch nachweisen müssen, dass aktuell im Besitz des Führerscheins sind. Dazu lassen sich inzwischen etliche Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen den Führerschein zeigen.

Daher macht es Sinn, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilt, dass er eben für einen längeren Zeitraum seinen Führerschein abgeben muss und wie da am besten verfahren wird. Nicht immer ist man als Arbeitnehmer da gleich den Job los. Mein Arbeitgeber ist da erstaunlich großzügig, wenn der betreffende Arbeitnehmer schon einige Zeit für ihn arbeitet und sich sonst bewährt hat. Das kann man nicht voraus setzen. Wenn der Arbeitgeber sich aber darauf vorbereiten kann und der Arbeitnehmer vielleicht selbst schon Lösungsvorschläge präsentieren kann, dann sieht das in der Regel schlimmer aus als es letzten Endes ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Mir kommt es etwas merkwürdig vor, dass man acht Monate gewährt bekommt, um sich einen geeigneten Zeitraum auszusuchen, um seinen Führerschein abzugeben. Ich habe es bisher zwar nur bei wenigen Menschen erlebt, aber da waren immer nur maximal drei Monate angegeben. Aber so lange sollte das der Kollege deines Vaters eh nicht vor sich herschieben. Unter Umständen kommt noch was dazu und der Führerscheinentzug verlängert sich dann vielleicht.

Was die acht Wochen angeht, welche der Kollege laufen muss, wird sich doch sicherlich etwas innerhalb der Firma einrichten lassen. Denn jede Firma, welche über einen Außendienst den Verkauf realisiert, hat auch Zeiten, wo allgemein weniger Termine vorhanden sind. In diese Zeit kann man das legen und notfalls muss der Kollege eben noch die restliche Zeit als unbezahlten Urlaub nehmen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Du schreibst, dass er wahrscheinlich den Führerschein für acht Wochen abgeben muss. Heißt das, dass noch überlegt wird oder stehen die zwei Monate fest? Vielleicht ist es aufgrund der Arbeitssituation doch möglich, nur für einen Teil der zwei Monate den Führerschein abgeben zu müssen und den Rest als Geldbuße ersatzweise zu zahlen.

Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, dass ihn ein Familienmitglied mit dem Privatwagen in der Zeit, wo er keinen Urlaub hat, fährt, oder ein guter Bekannter, den er dafür entlohnt. Den Führerscheinverlust für zwei Monate würde ich auf jeden Fall dem Arbeitgeber melden, weil ein Außendienstmitarbeiter auf das Auto angewiesen ist. Je nach Zusammenarbeit mit dem Firmeninhaber hat dieser vielleicht Verständnis dafür. Aber wenn die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Chef sehr gespannt ist, würde ich versuchen eine andere Möglichkeit zu finden, damit nicht sofort eine Kündigung erfolgt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^