Vom Jugendamt finanzierte Betreuung u. Schwangerschaft

vom 29.05.2012, 19:34 Uhr

Frau B ist mehrfache Mutter und das jüngste Kind noch kein Jahr alt. Da Frau B eigentlich wieder zurück in den Beruf gehen wollte, hat Frau B sich beworben, einige Vorstellungsgespräche absolviert und auch diverse Jobangebote erhalten. Eine Entscheidung ist an sich schon gefallen, wäre da nun nicht eine erneute Schwangerschaft von Frau B. Frau B ist sich nun unsicher, wie sie vorgehen kann und soll.

Die Betreuungszeiten der Kinder von Frau B würden vom Jugendamt C übernommen werden, das heißt, das Jugendamt zahlt die Kosten, die entstehen. Allerdings ist dies wohl nur in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit, die Frau B in Aussicht hat. Aber wie verhält es sich bei einer Schwangerschaft mit Mutterschutz und anschließender Elternzeit? Kann Frau B auch dann damit rechnen, dass das Jugendamt die Kosten für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit für die Tagespflegeperson zahlt oder muss Frau B sich da an eine andere Stelle wenden?

Frau B würde die Tagespflegeperson selbst bezahlen, was aber aufgrund einiger finanzieller Probleme nicht möglich wäre. So ist Frau B auf Hilfe von außerhalb angewiesen. Wohin muss Frau B sich wenden, um die Kinder fremd betreuen zu lassen und um eine Kostenübernahme zu gewährleisten? Besteht dazu überhaupt eine Möglichkeit oder muss Frau B eben schauen, wie sie die Kinderbetreuung selbst zahlt? Wie sieht es aus, wenn es eben absolut nicht möglich ist?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Also aus meiner Erfahrung mit dem Jugendamt weiß ich das die Tagespflege wirklich nur übernommen wird, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Die einzige Möglichkeit von Frau A ist sich an die Arge zu wenden und dort Geld für die Tagespflege oder einen Kita Platz zu beantragen. Da sie ja nicht zwingend auf den Platz angewiesen ist, da sie ja zu Hause ist, weil das neue Baby ja dann da ist, weiß ich auch nicht so recht ob sie da was bekommt, aber das wäre die einzige Möglichkeit.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Nein, das Jugendamt übernimmt während der Elternzeit nicht mehr länger die Betreuungskosten für die Tagesmutter, die werden sich darauf berufen, dass man sich in Elternzeit, wenn man ohnehin zu hause ist, ja auch tatsächlich selbst um das Geschwisterkind kümmern kann. Und ganz ehrlich ganz unrecht haben sie damit ja auch nicht, ich verstehe auch nicht so wirklich, warum man zwingend einen Tagesmutterplatz beanspruchen mag, wenn man ohnehin plant länger in Elternzeit zu bleiben. Wie alt ist das Kind denn, wenn man das fragen darf? Eventuell wäre es auch möglich, dass bis zum Beginn der Elternzeit ein normaler Kindergarten besucht werden kann? Die Kosten für diesen Betreuungsplatz wiederum würde dann auch die Arge übernehmen.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es kommt auf den konkreten Fall an. In verschiedenen Bundesländern ist im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Zusammenhang mit den geltenden Gesetzen zur Kinderförderung ist es auch Elternmöglich Zuschüsse bis zu 100 Prozent zu den Elternbeiträgen genehmigt zu bekommen.

Unter Umständen wird aber auch im Rahmen der Erziehungshilfe eine Betreuung bezahlt. Dies kann man am besten beim zuständigen Jugendamt erfragen. Das wird aber in der Regel auch mit einer weiteren Betreuung einher gehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



JotJot, weißt Du zufällig, in welchen Bundesländern dies der Fall ist? Diese wirtschaftliche Jugendhilfe würde hier ja auch zu tragen kommen. Was meinst Du mit einer weiteren Betreuung?

Milknhoney, bei Frau B war schon die letzte Schwangerschaft eine Hochrisikoschwangerschaft. Ich will jetzt hier auch gar nicht darüber diskutieren, ob man dann eben erneut das Risiko auf sich nimmt, eine weitere Schwangerschaft auszutragen oder warum man dafür keine Sorge getragen hat. Zudem sind bislang drei Kinder, mit denen Frau B nun auch alle Hände voll zu tun hat und Termine koordinieren muss, vorhanden und allein schon deshalb und eben die Befürchtung der Hochrisikoschwangerschaft ist eine Unterstützung noch einmal angebracht. Die jüngsten Kinder sind noch keine Kindergartenkinder, da sie erst ab drei Jahren in den Kindergarten gehen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


In den ostdeutschen Bundesländern werden die Eltern mit Zuschüssen zu den Elternbeiträgen bedacht, auch in Bayern ist das wohl so. Zu den anderen Bundesländern kann ich nichts sagen, auch wenn es dort auch eine Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe gibt, bei der man anfragen kann.

Mit weiterer Betreuung ist gemeint, dass man dann unter Umständen auch Familienhilfe bekommt, das heißt, dass eine Hilfe vom Jugendamt gestellt wird, die dann die Mutter beziehungsweise die Eltern bei der Strukturierung des Familien-Alltags unterstützt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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