Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
A hat einen Immobilienkredit laufen und möchte diesen gerne auf einmal abzahlen, da er eine kleine Erbschaft gemacht hat. Die Bank meinte aber zu A, dass dann eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Was ist das genau und warum muss sowas gezahlt werden? Ist es für A besser, wenn er den Kredit weiter abzahlt und die Vorfälligkeitsentschädigung spart, aber dafür noch die Zinsen weiter zahlt? Was sollte A nun machen?
Diese Vorfälligkeitsentschädigung entsteht immer dann, wenn ein Kredit vorzeitig ausgezahlt wird. Diese muss immer gezahlt werden, auch wenn A den Kredit vorzeitig tilgen will. Ob es sich lohnt oder nicht kann eigentlich nur ein Vorfälligkeitsrechner aussagen, der im Internet genutzt werden kann.
Dabei wird der Termin eingetragen, wann der Kredit abgelöst werden soll und auch die Restschuldsumme. Darüber hinaus muss der Zinssatz eingetragen werden. So kann gesehen werden, wie teuer es für A werden kann und ob es sich lohnt den Kredit mit einer Summe zu tilgen oder ob es besser wäre, den Kredit weiter laufen zu lassen.
Die erste gegebene Antwort ist leider nicht ganz korrekt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht immer gezahlt werden. Es kommt grundsätzlich darauf an, welche Bedingungen im Darlehensvertrag dazu stehen. Grundsätzlich ist es bei fast allen Baufinanzierungsdarlehen so, dass ein Zinssatz zwischen Bank und Darlehensnehmer vereinbart wird. Dieser Zinssatz wird dann in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben. In diesen 10 Jahren (Zinsbindungsdauer) kann der Zinssatz nicht geändert werden. Gleichzeitig haben Darlehensnehmer die Möglichkeit während dieser Zinsbindungsdauer Sondertilgungen zu leisten.
Sondertilgungen sind Tilgungen, die neben den normalen monatlichen Raten auf das Darlehen fließen können. Sie sind jedoch in der Regel Optionen und keine Pflicht. Neben diesen Sondertilgungsmöglichkeiten dürfen Verbraucher jedoch keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen fließen lassen. Will ein Verbraucher höhere Beträge in das Darlehen zahlen oder sogar, wie du beschreibst, das Darlehen komplett zurückzahlen, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist die Zahlung einer Entschädigung an die finanzierende Bank. Dieser entgeht nämlich durch die vorzeitige Rückzahlung ein fest einkalkulierter Zinsertrag. Schließlich wurde ein Vertrag mit einer Zinsbindung geschlossen.
Ob und wann eine Vorfälligkeitsentschädigung sich für den Kreditnehmer lohnt, kann man pauschal nicht sagen. Häufig muss das im Einzelfall geprüft werden. Es hängt einfach von verschiedenen Faktoren ab. Soll das Darlehen jedoch aus eigenen Mitteln zurückgezahlt werden, so ist es wirtschaftlich häufig lohnenswert.
In dem Fall wurde aber darüber gesprochen, dass die Bank bereits erwähnt hat, dass diese Entschädigung gezahlt werden muss. Lohnenswert ist es nicht immer, auch wenn es aus eigenen Mitteln bezahlt wird. Um das prüfen zu können sollte immer ein Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner genutzt werden. Nur so kann sicher gestellt werden, ob es sich lohnt oder nicht.
Die Bank hat ja einen Vertrag mit A geschlossen, wo ein bestimmter Zinssatz festgelegt wurde. Mit diesen Zinsen hat die Bank auch langfristig geplant und würde damit nun ihre eigenen Planungen gefährden, da A bereit ist den Kredit komplett abzulösen. Deswegen lässt sich die Bank eine vorzeitige Tilgung in den meisten Fällen gut bezahlen.
Ob es nun besser ist, diese Entschädigung zu zahlen oder den Kredit weiterhin laufen zu lassen, müsste man ausrechnen. Denn A kennt ja die Konditionen seines Kredits und kann sich auch sagen lassen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung sein soll. Sind die Zinsen für die Restlaufzeit wesentlich höher, als die Entschädigung, so lohnt sich die vollständige Tilgung auf jeden Fall.
Ist der Unterschied zwischen beiden Beträge eher gering, so ist A sicherlich besser beraten, wenn er die Erbschaft anlegt und den Kredit weiterhin bezahlt. Denn dann könnte durch den Zinseffekt der Geldanlage sogar A am Ende mehr Geld erwirtschaften, als wenn er den Kredit ablöst.
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