Wie zählt man bei Unfallversicherung die Krankenhaustage?
Ich habe jetzt in der Police meiner Unfallversicherung eine Klausel gefunden wo mein Mann nach einem Unfall eventuell Geld bekommt. Meinen Versicherungsvertreter erreiche ich erst am Montag wieder, aber hätte trotzdem eine Frage die ihr mir vielleicht aus Erfahrung beantworten könnt.
Es heißt in der Klausel wenn man mindestens 5 Tage im Krankenhaus ist kann man etwas bekommen. Jetzt ist die Frage wie hier Tage berechnet werden? Ist das einfach nur jeder Tage wo er drinnen ist, also mit Einlieferungs- und Entlassungstag, oder muss man hier fünf Mal über Nacht bleiben? Wer hat so etwas schon mal benötigt und weiß das? Oder wird das vielleicht bei jeder Versicherung anders gehandhabt? Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht?
Ohne jetzt deinen genauen Fall zu kennen bzw. die Inhalte deiner Unfallversicherung würde ich jetzt einfach mal behaupten, dass jeder Tag also auch der Aufnahme- und Entlassungstag als einzelner Tag gelten. Genauso ist es ja bei der Berechnung des Krankenhauszusatzbeitrages, den jeder selber Tragen muss auch. Da zählen ja auch die Tage und nicht die Nächte.
Krankenhaustagegeld bekommst du eigentlich immer beginnend mit der Einlieferung bis zur Entlassung. Es kommt hierbei nicht darauf an, wie viele Übernachtungen vorhanden waren. Um wirklich sicher zu gehen, solltest du aber nochmal deinen Versicherungsmenschen oder die Versicherung direkt kontaktieren, denn die bringen auf jeden Fall die richtige Information.
Ich habe jetzt bei der Versicherung noch mal nach gefragt und so wie es aussieht zählt bei einer Unfallversicherung doch die Nacht. Es müssen im Prinzip fünf volle Tage sein, das heißt immer über Mitternacht. Also könnte man eigentlich sagen sechs Tage.
Aber so genau wissen das selbst die Versicherungen oft nicht. Ich habe nämlich zuerst bei der Hotline angerufen und eine Information bekommen die falsch war und erst später von meinem richtigen Versicherungsvertreter die richtige Auskunft.
Es kommt bei einer Krankenhaustagegeld Versicherung immer darauf an, wann man eingeliefert wurde und wann man entlassen wurde. Es zählen hier für die Abrechnung nur die vollen Tage, nicht wie bei der Bezahlung im Krankenhaus die angefangenen Tage. Zur Abrechnung beim Versicherer sollte man sich daher immer eine Bescheinigung ausstellen lassen, über den Zeitraum, den man im Krankenhaus verbracht hat.
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