Familienversicherung Mitversicherung bei Krankenversicherung
Herr A und Frau A sind seit 10 Jahren verheiratet und beide auch in fester Anstellung. Herr A verdient mittlerweile so viel das Frau A ihren Job von jetzt auf gleich hinschmeißen und daheim bleiben möchte. Dabei schwebt Frau A eine Krankenkassen-Mitversicherung über ihren Mann vor. Nur ist Herr A in dieser Beziehung etwas skeptisch ob sich das überhaupt so ohne weiteres realisieren lässt.
Kann man sich also ebenfalls von jetzt auf gleich aus der gesetzlichen Krankenkasse verabschieden und sich über seinen Ehepartner mitversichern lassen? Kommen hierbei sämtliche gesetzlichen Kassen in Betracht oder gibt es da möglicherweise gesonderte Regelungen? Gibt es hierbei Beschränkungen bei den Zugangsvoraussetzungen oder kann man hier von einer Muss-Regelung und somit von einem gesetzlichen Anspruch der Mitversicherung sprechen?
Selbstverständlich ist die Frau dann in der gesetzlichen Versicherung ihres Mannes im Rahmen der Familienmitversicherung mitversichert. Sie darf dann aber kein großes eigenes Einkommen durch selbstständige Tätigkeiten oder sonstige Einkünfte haben. Die gesetzlichen Versicherungen sind bezgl. der Aufnahmebedingungen, finanziellen Grenzen usw. gleich, da gibt s keinerlei Unterschiede. Am einfachsten ist es, bei der Versicherung des Mannes telefonisch oder per E-Mail nachfragen oder vorbeizugehen, wenn eine Geschäftsstelle in der Nähe ist.
Solange die Ehefrau kein eigenes bzw. nur ein sehr geringes Einkommen bezieht (365 Euro bzw. 400 Euro Job) kann sie sich kostenlos bei ihrem Ehemann in dessen Krankenversicherung mitversichern lassen. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen und ist somit eine Pflicht für die Versicherungen.
Die eigene Versicherung endet ja für Frau A mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da so lange ja durch beide Seiten ( Arbeitgeber und Arbeitnehmer) noch Beiträge monatlich abgeführt werden.
So einfach ist das hier nicht. Um sich auch über ihren Mann absichern zu können, darf die Frau den Verdienst einer geringfügigen Beschäftigung nicht übersteigen. Somit muss sie sich dann anderweitig absichern, entweder privat oder sich halt mitversichern über ihren Mann. Dabei ist es wichtig, dass man da bestimmte gesetzliche Fristen einhält. Nachdem man nicht mehr den Verdienst hat, um in die gesetzliche Krankenversicherung selbst einzuzahlen, hat man sechs Monate Zeit, um sich anderweitig zu versichern und die gesetzliche Versicherung auch zu kündigen. Denn eine Kündigung ist hier auf jeden Fall nötig! Dann muss man beachten, dass bei dem Abschluss einer neuen Versicherung Wartezeiten anfallen, die manche aber auf Grund eines ärztlichen Berichtes weg fallen lassen.
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