Berufung nach Gerichtsurteilsverkündung immer möglich?
Nach einem Gerichtsurteil kann meist ja noch in Berufung gegangen werden. Aber ich habe auch schon mal gehört, dass eine Berufung ausgeschlossen werden kann. Was daran nun stimmt oder ob es sich um eine Flinte handelt, weiß ich nicht. Ich musste bislang noch nicht vor Gericht erscheinen, geschweige denn, dass ich ein Gerichtsurteil entgegen nehmen musste oder eine Verkündung mal mitbekommen habe.
Kann eine Berufung nach der Gerichtsurteilsverkündung auch untersagt werden oder ist eine Berufung grundsätzlich immer möglich? Sollte eine Berufung nicht "erlaubt" werden oder möglich sein, wie wird dies begründet?
Man kann so, wie ich es verstanden habe, grundsätzlich ein Urteil noch mal überprüfen lassen und somit in Berufung gehen. Dazu hat man je nach Verfahren bei einer Straftat eine Woche oder bei anderen Sachen 1 Monat Zeit. Dann muss man sich melden und es kommt zu einen erneuten Gerichtstermin. Verstreicht diese Frist, ist das Urteil rechtskräftig und somit nicht mehr anfechtbar.
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