Wespen = Schädlinge? Nur Kammerjäger zuständig?
A haben am Haus unter dem Fenster in der Hausverkleidung ein Wespennest, wo die Wespen stetig ein und aus gehen. A wohnt in einem eigenen Haus. Ist also selber dafür verantwortlich. A hat nun die Feuerwehr angerufen. Aber die meinte, dass Wespen nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehören. Wären es Bienen oder Hornissen oder auch Hummeln, würden sie sofort kommen und es umlagern. Wespen allerdings wären Schädlinge und da müsse man einen Schädlingsbekämpfer anrufen, der das weg macht.
A konnte das nicht glauben und hat dann eine Freundin in einer anderen Stadt angerufen, deren Mann bei der freiwilligen Feuerwehr ist und der Mann sagte das gleiche. Auch er sagte, dass es in ihren Bestimmungen steht und sie die Wespennester gar nicht wegmachen dürfen. Auch er meinte, dass es Schädlinge sind, die nur durch einen Kammerjäger vernichtet werden dürften.
Auch damit hat A sich nicht zufrieden gegeben. Denn A ist sich sicher, dass auch die Feuerwehr mal dafür zuständig war und rief beim Tierheim an. Dort aber sagte man ihr wieder das Gleiche. Eine Umsiedlung von Wespennestern wird schon lange nicht mehr gemacht, weil diese unter Schädlinge zählen und sie vernichtet werden. Dafür sind Schädlingsbekämpfer bzw. Kammerjäger zuständig.
Welche Erfahrung habt ihr mit der Entfernung von Wespennestern gemacht? Seit wann ist die Bestimmung, dass man Wespennester entsorgt und dass sie nur durch einen Schädlingsbekämpfer weggemacht werden dürfen? War die Feuerwehr nicht mal dafür zuständig oder ist die Feuerwehr wirklich nur für Bienen, Hornissen und Hummeln zuständig?
Ich bin nun seit 10 Jahren bei der Feuerwehr und ich habe auch schon Wespennester entfernt. Aber dazu muss ich sagen, dass dies nicht unbedingt zum Aufgabenbereich der Feuerwehr gehört und nicht jede Feuerwehr die entsprechende Schutzkleidung besitzt und auch nicht unbedingt dazu befähigt ist. Schließlich darf auch nicht jeder Server warten und genauso ist es hier bei den Wespennestern. Ist keine Schutzkleidung vorhanden oder keine Verhaltensweise in einem solchen Falle vorhanden, kann die Feuerwehr die Entfernung verweigern. Auch ist Feuerwehr Ländersache und dort ist es auch immer anders definiert.
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