Treppenhausanstrich, Farbe in Wohnung getragen, wer zahlt?

vom 23.05.2012, 22:03 Uhr

Seit 3 Tagen wird bei A das Treppenhaus gestrichen. A wohnt im 2. Stockwerk und muss immer an den Malern vorbei, wenn sie die Wohnung verlässt und nach hause kommt. Nun hat A Hochflorteppiche in der Wohnung liegen, die sie sich selber gekauft hat. Es ist keine Mietsache. A hat sich einen Teppich mit dieser Farbe vom Treppenhaus versaut, weil sie wohl in einen dicken Tropfen getreten ist und es nicht gesehen hat.

A hat dem Vermieter Bescheid gesagt und dieser meint, dass sie sich die Füße abtreten soll, ehe sie in die Wohnung geht. Dann würde das nicht passieren. A bekommt die Farbe nicht aus dem Teppich. Was kann A machen? Muss nicht der Vermieter dafür aufkommen oder muss der Vermieter nicht die Malerfirma dafür zur Verantwortung ziehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also ich in der Meinung, dass A in dem Fall selber Schuld hat. Denn ich muss doch auch im Treppenhaus darauf achten, gerade wenn Malerarbeiten stattfinden, dass ich nirgends hinein trete, und mit das dann in die Wohnung schleppe. Es kann ja immer mal etwas auch im Treppenhaus liegen.

Ich sehe das so, dass man ja auch auf der Straße irgendwo hinein treten kann. Und dann kann ich ja auch nicht die Stadt dafür verantwortlich machen, dass ich mir die Sache dann vielleicht auch noch mit in die Wohnung getragen habe. Da muss eben jeder selber die Augen offen halten, und sich eben die Schuhe abtreten, bevor man die Wohnung betritt. Es ist zwar ärgerlich, aber da wird A niemanden heranziehen können, der den Schaden übernimmt.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


A kann versuchen, die Farbe mit Terpentin aus dem Teppich herauszubekommen. Sinnvoll wäre aber vorab, die Maler zu fragen, mit welchem Mittel die Farbe aus dem Hochflorteppich entfernt werden kann. Die Maler müssten das besser wissen.

Ich verstehe aber auch A nicht. Wenn ich weiß oder sehe, dass das Treppenhaus gestrichen wird, bin ich vorsichtig und putze mir auch die Schuhe ab, was ich eigentlich immer mache. Die Handwerker heutzutage sind schon sehr vorsichtig, aber auch ihnen kann mal ein Tropfen der Farbe vom Pinsel tropfen. Das dürfte normal sein. Ich glaube kaum, dass der Vermieter für die Farbe am Teppich aufkommen muss. Da hat er schon Recht, wenn er meint, A soll sich die Füße abputzen. Eigentlich sollte A froh sein, dass das Treppenhaus gemacht wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



A ist selber schuld. Wenn man sieht, dass das Treppenhaus gestrichen wird, muss ich halt vorsichtig sein und schauen, wo ich hintrete. Wenn ich draußen in Hundescheiße trete, kann ich zwar den Hundehalter anzeigen, weil er den Haufen nicht weggemacht hat, ich kann aber keinen Schadenersatz für meine Schuhe, geschweige denn für meinen Teppichboden verlangen, den ich vielleicht mit den Schuhen betrete. Es ist eh ungewöhnlich, dass A mit seinen Schuhen in der Wohnung auf einen Hochflorteppich tritt, weil es unhygienisch ist.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



A hat natürlich selber Schuld. Was kann denn die Malerfirma dafür, wenn A nicht aufpasst und sich die Farbe selbst in die Wohnung trägt. Das ist ja fast das selbe, wie wenn A vor der Haustür in einen Hundehaufen treten würde und sich damit den Teppich versauen würde. In diesem Fall wäre ja auch nicht der Hundebesitzer schuld, sondern A weil sie nicht aufgepasst hat. Etwas anderes wäre es, wenn die Malerfirma den Teppich selbst verunreinigt hätte, dann hätten sie wohl auch für dessen Reinigung aufkommen müssen.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Gerade wenn solche Arbeiten durchgeführt werden, sollte A auch klar sein, dass mal ein Tropfen Farbe genau dort landet, wo sie dann ihren Fuß hinsetzt. Daher hat A hier selbst die Kosten zu tragen. Denn A hätte besser aufpassen müssen, wie sie hin tritt und vielleicht die Schuhe an der Wohnung ausziehen sollen oder kontrollieren sollen.

Wenn nur eine von der genannten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten worden wäre, hätte A nun auch keinen ruinierten Teppichboden in der Wohnung. Dass der Vermieter für den Schaden nicht aufkommt, ist klar. Denn nicht nur die Maler haben darauf zu achten, dass sie nicht zu viel klecksen, sondern auch die Mieter, dass eben auch mal Farbe auf der Treppe landen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Normalerweise ist die Pflicht der Malerfirma und des Vermieters damit getan, dass via Zettel oder vorab schriftlich vor Malerarbeiten im Haus (und eventuellen Farbtropfen oder Farbabrieb, falls man frisch gestrichenen Wänden zu nahe kommen sollte) gewarnt wird.

Ein bisschen muss man dann eben auch selbst aufpassen, das der Vermieter für den Farbklecks auf dem Teppich haftbar gemacht werden kann glaube ich nicht. Schließlich hat A den Teppich ja quasi selbst beschmutzt. Ich persönlich würde es einfach als dummes Missgeschick verbuchen. Sicher haben die Maler auch einen guten Tipp, wie man den Farbklecks entfernen kann.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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