Arbeitgeber nicht zu Zwischenzeugnis verpflichtet?

vom 24.05.2012, 20:53 Uhr

Ich habe eben in diesem Thread hier Zwischenzeugnis von Arbeitgeber - wie danach fragen? gelesen, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet sein soll ein Zwischenzeugnis auszustellen. Mir persönlich wäre es neu. Die Gewerkschaft hat meinem Mann einmal geraten, dass er sich ein Zwischenzeugnis geben lassen sollte. Dort sagte man ihm, dass ein Arbeitgeber jederzeit bereit sein muss ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Was ist denn nun richtig? Wann ist denn ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen? Warum kann ein Arbeitgeber verweigern ein Zwischenzeugnis auszustellen? Wo steht geschrieben, dass ein Arbeitgeber kein Zwischenzeugnis ausstellen muss, wenn kein triftiger Grund gegeben ist? Bei der Gewerkschaft sagte man meinem Mann, dass jeder Arbeitnehmer das Recht hat zu wissen, wie der Zwischenstand ist und wie die Leistung beurteilt wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe in deinem oben erwähnten Thread auch schon vermerkt, dass es die Plicht eines Arbeitgebers ist, ein Arbeitszeugnis auszustellen:

Arbeitszeugnis: Anspruch

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Die gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis regelt seit 2003 der Paragraph 109 der Gewerbeordnung (GewO), der wie folgt lautet:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Dauer und Art der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitszeugnis (qualifiziertes Arbeitszeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist unzulässig.

Diese Vorschrift im Bezug auf Arbeitszeugnisse entspricht weitgehend der bisherigen Gesetzesregelung des § 630 BGB, ist jedoch sehr viel genauer gefasst und enthält die schon lange in der Praxis vorgenommene Unterteilung zwischen dem einfachen Arbeitszeugnis und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Für Auszubildende gilt § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Oft wird der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ausdrücklich im Rahmen der arbeitsvertraglichen Regelungen festgehalten. Zudem basiert der Zeugniserteilungsanspruch auf der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Geringfügig Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen wie z.B. Hausgewerbetreibende, Handelsvertreter, Heimarbeiter oder Scheinselbständige besitzen ebenfalls Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Selbst dem GmbH-Geschäftsführer wird der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zuerkannt, wenn er nicht gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH ist. Sein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entfällt allerdings, wenn er die Entwicklung der Firma über seine Geschäftsanteile maßgeblich beeinflussen kann. Das Gleiche gilt auch für ein Vorstandsmitglied, denn in beiden Fällen gelten sie im Sinne des Gesetzes als Vertreter juristischer Personen. Gar keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Selbständige und freie Mitarbeiter. Allerdings haben sie die Möglichkeit ihre Auftraggeber um eine Referenz mit der Beurteilung ihrer Leistungen zu bitten, die jedoch keiner juristischen oder formalen Regelung unterliegt.


Da die Seite hier sehr umfangreich ist, habe ich das Wichtige zitiert.

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» $unglasses » Beiträge: 92 » Talkpoints: 57,30 »


Mir wäre es absolut neu das ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sein soll ein Zwischenzeugnis auszustellen. Nach einem Grund dafür darf er zwar fragen, hat aber meines Wissens nach keinerlei Recht dazu ein Zwischenzeugnis zu verweigern, oder einen Grund dafür zu erfahren. Natürlich kann der Arbeitgeber das Zwischenzeugnis verweigern, wenn der Arbeitnehmer zum wiederholten male, das hundertste Zwischenzeugnis anfordert, weil das ist einfach nicht sinnvoll, und total schwachsinnig. aber ich habe mit sowas nie Probleme gehabt, und meine Zeugnisse auch während eines Arbeitsverhältnisses immer bekommen.

» Frank The Tank » Beiträge: 350 » Talkpoints: 44,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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