Privat Verkauf unter falschen Tatsachen - Was tun?

vom 24.05.2012, 10:41 Uhr

Ich habe bei einer Kleiderbörse ein Set aus Blazer und Rock erstanden. Da es aus verschiedenen Material ist, habe ich extra gefragt, ob es kratzig ist, da eben auch eine Art Wollgemisch dabei ist. Die Verkäuferin versicherte mir, dass dies nicht der Fall und sie das Set nur abgeben würde, weil sie allergisch auf die Materialien wäre und davon Atemnot bekäme.

Als das Set dann ankam, habe ich direkt beim auspacken schon bemerkt, dass das Material doch sehr kratzt und pickst. Bei der Anprobe hat sich das nur bestätigt. Ich habe die Verkäuferin daraufhin wieder angeschrieben und ihr meinen Unmut mitgeteilt. Sie sagt mir allerdings immer das selbe, dass die es nicht als kratzig empfunden habe und es ihr Leid täte. Sie würde das Set auch nicht zurücknehmen, weil es ja ein privat Verkauf war und sie auch extra auf ihrer Seite geschrieben hätte, dass sie nichts zurück nimmt.

Ich weiß nun gar nicht, was ich tun soll. Das Material kratzt so, dass ich es niemals direkt auf der Haut tragen könnte. Also kein Top drunter tragen, was kurze Arme hat oder ähnliches. Am besten einen Rollkragenpullover, weil das Material bis oben zum Hals kratzt. Wenn ich das Set nun wieder anbiete, dann möchte ich ja nicht betrügen und einem möglichen Käufer verschweigen das es kratzt. Ich weiß nun auch nicht, wie die Verkäuferin bewerten soll. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Es muss wirklich jemand Elefantenhaut haben, damit das Material ihn nicht kratzt und pickst. Ich habe noch jemanden fühlen lassen, ohne etwas davon zu sagen. Und es wurde direkt gefragt, ob es mich nicht stören würde, dass es so kratzig wäre.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Dir ist aber schon klar, dass jeder Mensch so was anders empfindet. Ich kenne das bei Wolle und meiner Tante. Was ich als normal empfunden habe, konnte sie gar nicht tragen, weil sie es als unangenehm empfand. Daher ist die Unterstellung, dass die Verkäuferin falsche Angaben gemacht hat, eher subjektiv. Wenn ich die Sachen anprobieren würde, empfinde ich es vielleicht auch nicht als kratzig.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Naja, jeder hat ein anderes Empfinden, so dass es doch gut sein könnte, dass das Set bei der Verkäuferin tatsächlich nicht gekratzt hat. Ich hatte auch einen Pulli, den ich noch nie getragen habe, weil er ohne Ende kratzte. Meine Mutter hatte diesen Pulli dann auch einmal an und sie fand ihn angenehm auf der Haut, so dass ich ihn ihr dann geschenkt habe und sie ihn nun immer noch stolz trägt.

Im Prinzip kannst du bei diesem Kauf gar ichts machen, denn wie gesagt, das Empfinden ist subjektiv und die Verkäuferin hat ja ansich sonst nichts Falsches gesagt. Wenn sie zudem in ihren Verkauf alles hineingeschrieben hat, was sie dir dann noch einmal geschrieben hat, also dass es ein Privatverkauf ist und du deshalb kein Recht auf Rückgabe hast, dann sehe ich nicht, wie du den Kauf rückgängig machen könntest.

Ebenso sollte die Bewertung dann nicht zu schlecht ausfallen, da die Verkäuferin nichts Unrechtes getan hat. Sie hat nichts verschiwegen und auf deine Frage das geantwortet, was sie über dieses Set denkt. Klar ist das für dich sehr ärgerlich. Ich würde mich da bestimmt auch ziemlich aufregen, aber machen kannst du wenig. Vielleicht überlegst du es dir auch, das Set wieder zu verkaufen. Beschreibe es einfach so, wie du es für richtig hältst und was der Wahrheit entspricht. Vielleicht schreibst du dann auch nicht hinein, dass das Material kratzt, sondern einfach nur, was es für ein Material ist, so dass jeder für sich selber entscheiden kann, ob das Material ihm liegt oder eben nicht.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Rein rechtllich muss man keine Ware zurück nehmen. Wenn sie sagt, sie nimmt es nicht zurück, muss sie es also auch nicht. Gegen das kratzen gibt es anscheinend Hausmittel. Eine Variante wäre, die Sachen in eine Plastiktüte eine Nacht in den Gefrierschrank tun. Die Zweite mit Haarwäsche waschen. Ich übernehme keine Garantie, aber das habe ich zu dem Thema im Internet gefunden. Ansonsten, warum solltest du die Sachen nicht bei ebay reinstellen können? Du kannst ja dazu schreiben, dass es dir zu kratzig war. Ich meine man kann ja ehrlich sein. Vielleicht stört es ja Andere nicht so, wie es dich gestört hat. Eine andere Möglichkeit wäre, die Sachen in eine Kleiderspende zu werfen. Da hattest du dann zwar Verlust, bist das Übel aber los. Ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung, am Ende kannst nur du entscheiden, was du machst.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn der Verkauf unter falschen Tatsachen stattgefunden hätte, hätte im Verkauf stehen müssen, dass das Kleidungsstück super weich und anschmiegsam ist. Aber das stand wohl nicht in der Verkaufsanzeige und so ist es eben dein Empfinden, dass es kratzt. Wenn du es weiter verkaufen willst, dann musst du auch nicht erwähnen, dass es kratzt.

Eine schlechte Bewertung deswegen geben fänd ich nicht richtig, weil die Verkäuferin keine Ware zurücknehmen muss bei einem Privatverkauf und es dein Risiko ist, ob es gefällt oder nicht. Das ist eben das Risiko, welches man übernimmt, wenn man gebrauchte Sachen von Privat unbesehen kauft. Ein Bild sagt nichts über das Material aus. Ich würde mal sagen, dass es Pech ist. Ärgerlich, aber dein Risiko.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn der Verkauf tatsächlich unter der Angabe von "falschen Tatsachen" stattgefunden hätte, dann wäre hier (arglistige) Täuschung im Spiel gewesen. Da ist dann der Schritt zum Betrug auch nicht mehr weit. Und in beiden Fällen nützt dem Verkäufer der Hinweis auf einen Privatverkauf rein gar nichts und im besten Fall muss der Verkäufer die Ware nur zurück nehmen. Da führt also kein Weg vorbei. Ebenso hilft dem Verkäufer der Hinweis auf Privatverkäufe nichts, wenn z.B. der Artikel defekt ist und dies aber nicht zur Sprache kam (um jetzt ein weiteres Beispiel zu nehmen).

Weil in dem von dir geschilderten Fall die Sache leider nicht so einfach liegt, kannst du hier nicht davon sprechen/schreiben, dass eben "falsche Tatsachen" behauptet wurden. Denn die Frage nach "kratzig" oder nicht, dürfte so einfach nicht beantwortet werden können. Wenn die Verkäuferin jetzt die Elefantenhaut hat, wird sie das Produkt in tiefster eigener Überzeugung als "nicht-kratzig" sehen und hat damit schon richtig gehandelt! Es ist schwer, so was objektiv fest machen zu wollen. Anders als der Verkauf eines weißen Oberteils, welches sich dann später als rotes Oberteil herausstellt, fehlt hier die klare Bewertungsmöglichkeit.

Jetzt geht es aber um die Bewertung selbst und hier kannst du ja deine fehlende Zufriedenheit durchaus zum Ausdruck bringen. Positiv kann ja sein, dass die Lieferung wie ausgemacht geklappt hat. Achte aber in jedem Fall darauf, hier beim Bewerten nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Es soll um eine Bewertung, nicht um Rache gehen.

Du selbst kannst jetzt eigentlich auch nur versuchen, dich mit dem Teil anzufreunden, oder aber es deinerseits zu verkaufen. Dazu kannst du natürlich schreiben, dass du es verkaufst, weil dir das Material nicht weich genug ist. Dabei besteht natürlich die Gefahr, hier einen finanziellen Verlust zu erleiden. Aber letztlich ist das immer das Risiko bei solchen Aktionen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Auch in meinen Augen hat die Verkäuferin keine falschen Angaben gemacht - sie hat nicht vorgetäuscht, dass das Material nicht kratzt. Und es ist wirklich so, dass sie es anders empfunden haben kann. Nicht alle Menschen finden, dass gewisse Materialien kratzen. Eine Freundin von mir hatte einen Lieblingspulli und ich fand, dass der unglaublich gekratzt hat - allein beim anfassen und da ist die Haut bei den Handinnenflächen ja schon härter als Haut an den Schultern zum Beispiel. Sie fand den toll und weich. Was ich damit sagen will: du kannst ihr nicht unterstellen, dass sie dich da angelogen hat.

Eins steht fest: sie muss die Ware nicht zurücknehmen und du kannst da auch nicht viel machen. Ich würde wahrscheinlich den Artikel selber wieder einstellen und es genauso machen: nicht in die Beschreibung schreiben, dass der Artikel nicht kratzt. Auf Nachfrage könntest du das umschreiben. Aber einen Artikel einstellen und reinzuschreiben, dass du es als kratzig empfunden hast, da wirst du nicht viel Glück haben. Und der nächste der den Blazer ersteigert empfindet ihn vielleicht auch gar nicht als Kratzen. Das sind subjektive Empfindungen und sowas sollte man eben auch nicht in eine Beschreibung schreiben.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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