Vormieter zahlt keinen Abstand- was tun?
Familie X. ist vor wenigen Monaten umgezogen. Sie hatten zwei Jahre vorher eine neue Küche einbauen lassen. Da die Nachmieter wenig Geld hatten, hat Familie X. ihnen die Küche für wenig Geld überlassen. Der Betrag sollte in zwei Raten bezahlt werden. Nun wartet Familie X. aber schon länger auf das Geld. Anrufe bringen nichts, weil keiner an das Telefon geht. Einfach mal vorbei gehen ist auch nicht möglich, da Familie X. sehr weit weg gezogen ist.
Wie kann sich Familie X. nun verhalten, damit sie an ihr Geld kommen? Sind die Nachmieter überhaupt verpflichtet einen Abstand zu bezahlen oder können die nun einfach behaupten, die Küche sei ihnen?
Wenn kein schriftlicher Vertrag gemacht wurde hat Familie X. schlechte Karten. Denn wie will sie beweisen, dass die Küche nicht schon bezahlt wurde oder Familie X. sie nicht verschenkt hat. Sowas sollte man schriftlich machen und dann kann man auch rechtlich dagegen vorgehen und das Geld einklagen.
Ich sehe es wie Diamante. Familie X wird wohl eher auf das Geld verzichten müssen, wenn die Nachmieter nicht doch noch irgendwann freiwillig den ausgemachten Betrag zahlen, weil sie vielleicht ihr schlechtes Gewissen plagt. Rechtlich kann man sie nicht belangen, wenn nichts Schriftliches existiert. Das hätte man vorher regeln müssen.
Ich hoffe, Familie X hat sich das schriftlich geben lassen, dass die neuen Mieter die Küche für den Betrag Y übernehmen und diesen Betrag in zwei Raten, beginnend am Tage Z, zahlen. Wenn Familie X nichts Schriftliches hat, war bei der Vereinbarung dann wenigstens ein Zeuge dabei? Sollten die neuen Mieter sich weigern, das vereinbarte Geld zu bezahlen, hätte ich den Nerv und würde die Küche rausholen lassen und sie gegebenenfalls für wenig Geld lieber fast verschenken.
Wenn Unterlagen vorhanden sind, könnte Familie X das Geld einklagen. Nun weiß ich nicht, wie viel vereinbart wurde, ob sich das Einklagen lohnt.
Wir hatten selber mal das Problem wie Familie X, haben aber ein Glück alles schriftlich mit dem neuen Mieter Y festgehalten. So lange solch ein Schriftstück nicht vorhanden ist, denke ich das Familie X schlechte Karten hat. Denn sie können nicht beweisen das Familie Y ihnen noch Geld schuldet.
Theoretisch sollte man natürlich meinen, dass die Nachmieter durchaus in der Pflicht stehen, die Küche zu bezahlen und das Geld an Familie X zu überweisen. Aber wie bereits gesagt wurde, sieht es eher weniger gut aus, wenn es sich um eine mündliche Absprache handelt und kein schriftlicher Vertrag ausgehandelt wurde. Ich war mal in einer ähnlichen Situation; dabei ging es allerdings nicht direkt um Möbel, sondern um das Einziehen der Nachmieter allgemein. Damals war ich aufgrund von anderen Dingen wie dem Umzug und Prüfungen so durch den Wind, dass ich vergesse habe mir wichtige Dinge schriftlich festzuhalten. Es ging natürlich auch alles schief und am Ende war ich die Dumme.
Wurde denn ein Vertrag geschlossen, der aussagt, dass sie für die Küche zu zahlen haben? Wenn das nämlich nicht der Fall ist, dann sieht es schlecht aus. Andernfalls könnte man ihnen drohen oder auch anwaltlich gegen sie vorgehen, aber ohne etwas schriftliches wird es schwierig. Leider hast du nicht dazu gesagt, ob es etwas schriftliches gibt, an dem man sich orientieren kann.
Wenn die Leute mit den Nachmietern einen Vertrag über die Übernahme der Küche schriftlich niedergelegt haben, können sie zu einem Anwalt gehen und mal ein nettes Schreiben aufsetzen lassen. Sollte dieses aber nicht der Fall sein, haben sie leider Pech gehabt und werden wohl von dem Geld nichts mehr sehen, da die Zahlungsmoral ja ehe dürftig ist von den Nachmietern. Was die Leute ja auch noch versuchen können ist, dass vielleicht ein früherer Nachbar, oder auch Freunde, die noch dort wohnen, mal da vorbei gehen, und die Leute mal ans zahlen erinnern.
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