Entschuldigung Schule

vom 12.06.2007, 09:30 Uhr

Was passiert eigentlich wenn der Schüler keine Entschuldigung in der Schule dabei hat wenn er nicht da war? Bekommen dann die Eltern einen Brief? Und wie oft darf der Schüler (entschuldigt) fehlen? Bei zu langen Fehlzeiten wird man ja nicht versetzt. Das Problem haben nämlich sehr gute Freunde von uns mit ihren beiden Söhnen, will da nicht näher drauf eingehen, weiß nicht ob das den Eltern recht wäre. :roll:

Benutzeravatar

» Robert1959 » Beiträge: 112 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bei uns ist es so, das ein Schüler zu 75% in jedem Fach anwesend sein muss - ob entschuldigt oder unentschuldigt spielt keine Rolle. Auf einer Schule Sekundarstufe 1 werden wohl die Eltern benachrichtigt, sollten die Kinder auffällig oft nicht zur Schule kommen oder unentschuldigt fehlen.

» Rüdi » Beiträge: 33 » Talkpoints: -0,03 »


Es kommt auf die Schulform an, wenn Du schulpflichtig bist musst Du soundso lange anwesend sein, auch wenn es Dir wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht möglich ist. Vielleicht wird DIr hier noch kulanterweise die Möglichkeit eingeräumt, den Stoff nachzuarbeiten.

In Berufsschulen sieht es dagegen anders aus, meines Wissens gibt es da nicht überall "Anwesenheitszeiten" die Du einhalten musst, kenn von einem Freund Beispiele, die waren kaum anwesend und trotzdem "fielen" sie nicht durch, aber bei rein schulischen AUsbildungen sieht das vielleicht auch wieder anders aus.

In der Regel wird bei zu langen Fehlzeiten aber nachgefragt.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Bei uns war es so, dass man (entschuldigt) lange nicht da sein konnte (zumindest in der sek 1) war lange Zeit krank und hatte in der 9ten Klasse ein Attest vom Krankenhaus bekommen das mir Hausunterricht verschrieben hat, hab es dann aber mit der Schule so geregelt, dass ich freiwillig in die Schule geh, aber da ich nicht länger als 1 oder 2 Stunden sitzen konnte, die Möglichkeit hatte nur in die Schule zu gehen wenn ich konnte, das ich war pro Tag eine oder zwei Stunden in der Schule, hab Klausuren mitgeschrieben und wurde am ende auch versetzt. meine "fehlstunden" wurden nicht gezählt. Hab einfach auf dem Zeugnis 100 Fehlstunden stehen, war aber viel länger nicht da.

» Sinda » Beiträge: 358 » Talkpoints: -0,28 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Midgaardslang hat geschrieben:In Berufsschulen sieht es dagegen anders aus - meines Wissens gibt es da nicht überall "Anwesenheitszeiten" die Du einhalten musst - kenn von einem Freund Beispiele, die waren kaum anwesend und trotzdem "fielen" sie nicht durch - aber bei rein schulischen AUsbildungen sieht das vielleicht auch wieder anders aus.

In der Regel wird bei zu langen Fehlzeiten aber nachgefragt.


Das meinte ich mit den 75%. Ich arbeite auf einem Berufskolleg, dort wurde die Regelung, das man mindestens zu 75% anwesend sein muss, eingeführt, weil halt viele Klassen fast ganz leer waren, da einfach keiner mehr gekommen ist. Ansonsten ist man bei uns ganz flott weg vom Fenster.

» Rüdi » Beiträge: 33 » Talkpoints: -0,03 »


Bei uns an der Berufsbildenden Schule sieht es so aus, dass nichtentschuldigte Fehltage sofort auf das Zeugnis mit dem vermerk "nichtentschuldigte Versäumnisse" auftauchen. Sogar das zu Spät kommen von 5-10 minuten kommt auf das Zeugniss als "sonstige Versäumnisse". Also das mit "dududu", Elternbenachrichtigung ist vielleicht noch auf der Realschule, doch wenn man ein wenig weiter kommt, heißt es verantwortung übernehmen für fehlen, schwänzen weil man kein Bock hat oder sonstiges. 8)

» Akreb » Beiträge: 19 » Talkpoints: 0,02 »


Besuche z.z. ein Berufskolleg in Ramen meiner Ausbildung. Habe vor 2 Wochen 2 Tage "ausfallen" lassen und meine Klassenlehrerin hat meinen Chef angerufen und Gefragt wo ich denn bleibe. Gut das ich es mit meinem Chef vorher abgesprochen habe. Dann reicht eine einfache Entschuldigung von dir, die du vom Chef abstempeln lassen musst.

In Schulen von 1 - 10 Klasse wird meistens keine Verspätungen als unentschuligte Stunden eingetragen, doch auf einem Berufskolleg nehmen die es wirklich ernst, da Schulzeit als Arbeitszeit zählt !Und unentschuldigte Stunden sehen wirklich nicht gut aus wenn man sich irgentwo um eine Stelle bewirbt.

Benutzeravatar

» Lumpy » Beiträge: 492 » Talkpoints: -0,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sobald wir 18 waren (also so 12 und 13te klasse) hatten wir einen Fehlstundenzettel. Auf dem mussten wir Fehlstunden/Tage eintagen und nachher abzeichnen lassen. Ein einfaches "krankheit" als grund reichte. Wenn es allerdings öfters vorkamen konnten die Lehrer ärztliche Atteste verlangen.

» Sinda » Beiträge: 358 » Talkpoints: -0,28 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Robert1959 hat geschrieben:Hallo
Was passiert eigentlich wenn der Schüler keine Entschuldigung in der Schule dabei hat wenn er nicht da war? Bekommen dann die Eltern einen Brief? Und wie oft darf der Schüler (entschuldigt) fehlen? Bei zu langen Fehlzeiten wird man ja nicht versetzt….
Das problem haben nämlich sehr gute Freunde von uns mit ihren beiden Söhnen... will da nicht näher drauf eingehen, weiß nicht ob das den Eltern recht wäre :roll:


Da musst du die Schule selbst fragen, wie die das handhabt. Bei einer hohen Anzahl an Fehlstunden, können Fächer nicht gewertet werden, die Klasse muss wiederholt werden, auch wenn das Fehlen entschuldigt wird. Wenn man sich nicht entschuldigt, dann ist es eig klar, dass man irgendwann fliegt. Wenn man Glück hat, meldet sich dann noch das Jugendamt bei einem.

Aber vorher hagelt es Benachrichtigungen und Telefonanrufe bei den Eltern, damit diese Bescheid wissen. Diese können bestimmt dann auch mit den Lehrern an einer Lösung arbeiten.

» Brebbi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 08.09.2013, 09:41, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ich gehe momentan auf die Oberstufe da läuft dies folgendermaßen ab: Schüler die keine Schulpflicht mehr haben und zu häufig fehlen, dürfen ab einer bestimmten Anzahl entschuldigter Fehltagen (selbstgeschrieben) dann NUR noch mit ärztlichem Attest fehlen, fehlt man dann zu häufig unentschuldigt, muss man gehen.

Dann gibt es die nächste Regel, ist man nur 75 % in einem Fach anwesend, gibt es automatisch eine 4 auf dem Zeugnis, ab 50 % wird aus der 4 eine 5.

Ist man noch Schulpflichtig, also unter 18 Jahren, so darf man nur mit Entschuldigung der Eltern oder eines Arztes (Attest) fehlen. Fehlt man längere Zeit unentschuldigt oder klemmt immer sogenannte Randstunden (1. und letzte Stunde) eines Tages ab bekommt man ein Verwarngeld per Post zu gesendet (bzw. es wird an die Eltern gesendet), das ganze kann sehr sehr teuer werden!

So ungefähr läuft das bei uns ab, das ganze ist in Niedersachsen an einer Oberstufe!

» Dynastik » Beiträge: 44 » Talkpoints: -0,01 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^