1- Euro- Job und Termine beim Sachbearbeiter

vom 23.05.2012, 02:07 Uhr

Person A. bezieht Leistungen nach Arbeitslosengeld 2. Zurzeit macht Person A. einen 1- Euro- Job. Dazu verlässt Person A. früh morgens das Haus und kommt auch erst gegen Abend wieder nach Hause. Als Person A. eines Abends nach Hause kommt, erwartet ihn ihm Briefkasten ein Schreiben des Jobcenters, in der er zu einem Termin am nächsten Vormittag aufgefordert wird.

Zu dem Zeitpunkt ist Person A. aber, wie es an sich auch in den Akten steht, bei seiner 1- Euro- Maßnahme. Allerdingst steht in der Wiedereingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter, dass sich Person A. eben zu solchen Terminen zu melden hat.

Wie kann sich Person A. nun am sinnvollsten verhalten? Nach erhalten des Schreibens ist ja keine Bürozeit mehr. Person A. könnte erst am nächsten Tag dort anrufen. Vor Arbeitsbeginn hat das Jobcenter aber noch keine Arbeitszeiten. Oder soll er seinen Arbeitgeber am nächsten Tag informieren, dass er nicht zur Maßnahme erscheinen kann, weil er eine Einladung ins Jobcenter hat? Müsste das Jobcenter die Termine nicht frühzeitiger ankündigen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Termine beim Jobcenter sind immer einzuhalten, es sei denn, der Betreffende ist krank oder hat einen anderen wichtigen Grund. Dies muss dem Sachbearbeiter aber mitgeteilt werden. Was mir nicht ganz klar ist, wieso der Termin so kurzfristig ist. Das macht kein Amt, denn man muss den Arbeitgeber - egal ob 1-Euro-Job, 400-Euro-Job oder Vollzeitjob mit zu geringem Gehalt so dass man aufstockendes ALGII bekommt - informieren können. Bei dieser kurzen Frist ist so was nicht gegeben.

Die Termine liegen eigentlich immer 1-2 Wochen mindestens in der Zukunft und so bleibt genug Zeit. Der Arbeitgeber muss Person A übrigens auch freistellen für diesen Termin, denn es ist ja auch eine Maßnahme vom Amt.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Klar müssten sie die Termin frühzeitig ankündigen und in der Regel machen sie das auch. Wenigstens 1 Woche vorher, meistens aber 2 Wochen früher. Da Person A aber verpflichtet ist zu dem Termin zu erscheinen, muss ihn der Arbeitgeber freistellen. Da wird es für Person A keine Probleme geben, denn gerade 1-Euro-Jobs sind ja auch vom Amt vermittelt.

» Kokeilla » Beiträge: 180 » Talkpoints: 6,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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